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Kinderzuschlag 2024: Anspruch, Höhe, Dauer und Tipps

kinderzuschlag

Die hohe Inflation treibt die Preise für Lebensmittel in die Höhe. Die Wohnnebenkosten steigen. Besonders bei Familien mit Kindern kann es finanziell eng werden. Wenn du Kindergeld beziehst, kannst du möglicherweise bis zu 250 Euro Kinderzuschlag erhalten. Worauf es ankommt und wie du den Antrag stellst, erfährst du jetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinderzuschlag gibt es für Elternpaare ab einem Bruttoeinkommen von 900 Euro (bei Alleinerziehenden ab 600 Euro)
  • Den Zuschlag erhalten Eltern nur für Kinder unter 25, die im selben Haushalt leben und unverheiratet/unverpartnert sind
  • Du kannst den Antrag online oder auf Papier stellen
  • Der Kinderzuschlag wird immer für 6 Monate bewilligt

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) ist eine Sozialleistung für Familien mit geringem Erwerbseinkommen. Eltern können diesen als Ergänzung zum Kindergeld erhalten. Geregelt ist er im Bundeskindergeldgesetz (§6a BKGG). Er soll verhindern, dass eine Familie in die Hilfebedürftigkeit rutscht und Bürgergeld (früher Hartz IV) beantragen muss.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Eltern mit kleinem Einkommen haben Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ). Die Berechnung ist für jeden individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Unter anderem musst du diese 4 Voraussetzungen erfüllen, um der Kinderzuschlag zu erhalten:

  1. Du bekommst aktuell Kindergeld für dein Kind (auch vergleichbare Leistung aus dem Ausland zählt).
  2. Dein Kind ist jünger als 25 Jahre und lebt mit dir in einem gemeinsamen Haushalt UND ist nicht verheiratet bzw. verpartnert.
  3. Mindesteinkommensgrenze: Das Bruttoeinkommen deiner Familie beträgt mindestens 900 Euro bzw. als Alleinerziehende weniger als 600 Euro (aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld).
  4. Du hättest genügend Geld für den Unterhalt deiner Familie, wenn du zusätzlich zu deinem Einkommen Kinderzuschlag und/oder Wohngeld bekommen würdest.

Erfüllt ihr diese Punkte, bildet ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Kinder, auf die diese Punkte nicht zutreffen, sind kein Teil der Bedarfsgemeinschaft.

Anspruch auf Kinderzuschlag schnell und einfach prüfen

Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es den sogenannten KiZ-Lotsen. In vier kurzen Videos erfährst du, welche Angaben die Familienkasse für die Überprüfung braucht. Die Videos sind leicht verständlich und die Fragen einfach zu beantworten. Der KiZ-Lotse ist kostenlos und du erfährst sofort, ob dein Antrag auf Kinderzuschlag Erfolg hätte.

Sind anschließend noch Fragen offen? Du kannst diese telefonisch oder in einer Videoberatung zum Kinderzuschlag mit der Familienkasse der Arbeitsagentur klären.

Personen mit Anspruch auf Bürgergeld (früher ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe) können in der Regel keinen Kinderzuschlag bekommen.

Wie kann ich den Kinderzuschlag beantragen?

Du hast die Möglichkeit, den Antrag auf Kinderzuschlag online auszufüllen (zum Online-Antrag). Die Nachweise kannst du direkt digital beifügen. Zuständig ist, wie auch beim Kindergeld, die Familienkasse. Achtung: Nur wenn du ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion hast, kannst du den Antrag auch digital einreichen. Falls nicht, kannst du ihn am Ende ausdrucken und unterschrieben losschicken.

Natürlich kannst du das Formular auch auf Papier ausfüllen. Erforderliche Nachweise legst du dann als Kopie bei und sendest alles an die zuständige Familienkasse.

Welche Nachweise brauche ich für den Antrag auf Kinderzuschlag?

Je nach Lebenssituation musst du folgende Nachweise beifügen.

  • Einkommensnachweise, die Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate. Und/oder bei einer Selbstständigkeit zusätzlich die ausgefüllte Anlage zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.
  • Bescheide über Lohnersatzleistungen wie ALG I, Krankengeld, Elterngeld etc.
  • Wohnkosten, bei Miete: Belege über die Miet-, Neben- und Betriebskosten (z.B. Heizkosten) im Monat der Antragstellung. Bei Eigentum für die Monate des letzten Kalenderjahres.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags auf Kinderzuschlag?

Die Familienkasse prüft die eingegangenen Unterlagen recht schnell. Fehlt ein Nachweis, bekommst du eine Nachricht. Wenn du nach 6 Wochen noch gar nichts gehört hast: Erfrage telefonisch den Bearbeitungsstand.
Wichtig: Auch wenn dein Antrag später bearbeitet wird, du bekommst den Kinderzuschlag ab dem Monat der Antragstellung. Es zählt der Eingang des Formulars.

Beantragen sollte den Zuschlag derjenige, der auch das Kindergeld (bzw. vergleichbare Leistung aus dem Ausland) bezieht. Denn: der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Die Familienkasse zahlt immer nur auf ein Konto.

Welche Änderungen muss ich der Familienkasse melden?

Alle Änderungen, die den Kinderzuschlag betreffen, musst du der Familienkasse unverzüglich mitteilen. Denkbar wären zum Beispiel:

  • Änderung der Personenzahl in deinem Haushalt
  • Höheres oder geringeres Erwerbseinkommen bei dir bzw. anderem Elternteil oder den Kindern
  • Änderung der Wohnkosten
  • usw.

Nimm das nicht auf die leichte Schulter: Teilst du relevante Änderungen zu spät oder gar nicht mit, kann es zu einer Geldstrafe kommen. Hinzu kommt die Rückzahlungsverpflichtung des Zuschlags. Wenn du nicht sicher bist, ob eine Änderung wichtig ist, frag lieber einmal bei der Familienkasse nach.

Wie lange kann ich den Kinderzuschlag bekommen?

Der Kinderzuschlag wird dir immer nur für 6 Monate gezahlt. Kurz vor Ablauf oder im 7. Monat kannst du einen weiteren Antrag stellen. Wenn sich nichts an deinen Verhältnissen geändert hat, geht das mit dem vereinfachten Antrag auf Kinderzuschlag. Sonst mit dem normalen Formular.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Jeden Monat kannst du bis zu 292 Euro (Sofortzuschlag ist bereits enthalten) pro Kind als Kinderzuschlag bekommen. Die tatsächliche Höhe hängt von deiner bzw. der individuellen Situation deiner Familie (Bedarfsgemeinschaft) ab.

Sprich wie hoch sind Einkommen, Vermögen und Wohnkosten? Wie viele Kinder hast du und in welchem Alter sind sie?

Dabei orientiert sich die Berechnung am Regelbedarf nach SGB II. Eine feste Höchsteinkommensgrenze gibt es nicht mehr. Diese ist zugunsten eines schrittweisen Berechnungsmodells weggefallen. Stattdessen bekommst du bei „zu viel Einkommen“ etwas weniger Kinderzuschlag.

Welches Einkommen wird angerechnet?

Einkommen sind alle Einnahmen in Geld. Es ist egal, ob sie steuerpflichtig sind, einmalig oder immer wieder kommen.

Zum Einkommen gehören u.a.:

  • Einnahmen aus einer nichtselbstständigen oder selbstständigen Tätigkeit
  • Unterhaltsleistungen (z.B. Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt)
  • Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld)
  • Elterngeld (auch Landeserziehungsgeld)
  • Kapital- und Zinserträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Das Einkommen für den Kinderzuschlag ist immer das Einkommen nach allen Abzügen gemäß Sozialgesetzbuch II. Zum Beispiel werden vom Bruttoeinkommen Lohn- bzw. Einkommensteuer abgezogen. Ebenso Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, um ein paar Beispiele zu nennen.

Kein Einkommen sind Leistungen der Pflegeversicherung und Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz (oder vergleichbaren Regelungen).

Welches Vermögen wird angerechnet?

Die Familienkasse überprüft das Vermögen nur, wenn es erheblich ist. Entscheidend dafür ist das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Und zwar das Vermögen deiner Bedarfsgemeinschaft. Je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft liegt erhebliches Vermögen vor bei:

  • 2 Personen: 55.000 Euro
  • 3 Personen: 70.000 Euro
  • Erhöhung um 15.000 Euro je weiteres Kind.

Was zählt zum Vermögen?

Alles, was dir und den Personen des Haushalts gehört, zählt zu den verwertbaren Vermögensgegenständen: z.B. Bargeld, Bank- und Sparguthaben, bewegliches Vermögen wie Hausrat oder auch Kunstgegenstände.

Das zählt nicht dazu:
Ein angemessenes Haus (oder Eigentumswohnung) oder ein angemessener fahrbarer Untersatz (Auto, Motorrad) für jede erwerbsfähige Person deiner Bedarfsgemeinschaft.

Weitere Vorteile des Kinderzuschlags

Den Kinderzuschlag zu erhalten bringt dir weitere Vorteile, selbst wenn du nur einen geringen Kinderzuschlag bekommst. Du hast du die Möglichkeit, dich von den KiTa-Gebühren befreien zu lassen. Weitere Informationen dazu bekommst du beim zuständigen Jugendamt.

Zusätzlich stehen dir Leistungen für Bildung und Teilhabe zu. Übernahme der Kosten für:

  • eintägige Schul- und KiTa-Ausflüge oder Tagespflege (tatsächliche Kosten)
  • mehrtägige Klassen- und KiTa-Fahrten oder Tagespflege (tatsächliche Kosten)
  • persönlichen Schulbedarf, insgesamt 195 Euro pro Schuljahr (130 Euro zum 1. Februar + 65 Euro zum 1. August 2024)
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern/Fahrkarte zur Schule (tatsächliche Kosten)
  • angemessene Lernförderung, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule (auch in Kooperation mit dem Hort), Kindertagesstätte oder Tagespflege
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft z.B. Sportverein oder Musikschule (monatlich pauschal 15 Euro)

Die Leistungen aus dem Bildungspaket beantragst du bei der zuständigen kommunalen Stelle. Diese findest du auf der Internetseite vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (kurz: BMAS).

Wo trage ich den Kinderzuschlag in der Steuererklärung ein?

Gar nicht. Der Kinderzuschlag ist steuerfrei und unterliegt nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Anders ist es beim Kindergeld. Das gehört in die Anlage Kind.

Hast du bereits Erfahrungen mit dem Kinderzuschlag? Schreib uns gern einen Kommentar!

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

  • Sehr gut und verständlich geschrieben. Wir haben auch einen Wiederholungsantrag laufen schon seit 4 Monaten und warten auf Bearbeitung, dieses Amt ist unglaublich langsam…..

  • Habe am 01.04.2020 beantragt und auch bis heute noch keine Antwort. Ab nächsten Monat wirds dann langsam knapp bei uns und das mit 2 Kindern.

  • Ich habe einen weiter Antrag gestellt und das im april und immer noch nicht gehört ich sitze hier mit 5 Kids und das echt nicht normal wie lange das dauert

  • Ich habe im Februar den Antrag gestellt. Ende April bekam ich eine Aufforderung zur Mitwirkung und musste tatsächlich 60 Seiten an Kopien zuschicken mit Kontoauszügen und anderen Unterlagen und das innerhalb weniger Tage da die Frist sehr kurz angesetzt war und seither warte ich weiter. Falls es genehmigt werden sollte dann gerade nach Ende der 6 Monate das ich mich direkt wieder mit der Verlängerung des Zuschlages ans Werk machen kann.
    Wollte dazu den Nürnberg pass den man nur damit bekommt. Das Problem diesen bekommt man nur für die Zeit des Zuschlages also wenn der genehmigt wird bekomme ich Vergünstigungen der Stadt die ich nicht nutzen kann da diese für Februar bis Juli gelten. Sauerei sag ich nur

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