Close Elterngeld.deElterngeld.de

Neues KfW-Förderprogramm für Familien: Jung kauft alt 2024

Familie mit Kind vor einem Gebäude mit Umzugskartons
Auch der Kauf älterer Häuser wird nun gefördert. / Bild © LIGHTFIELD STUDIOS, Adobe Stock

Es gibt eine neue Unterstützung für Familien beim Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie. Das Programm Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb oder auch “Jung kauft Alt” ist frisch gestartet. Wer das neue “Baukindergeld” nutzen kann und welche Vorteile es hat, dazu jetzt mehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Förderung können Familien mit Kindern und Alleinerziehende nutzen.
  • Nur bei Kauf einer Bestandsimmobilie mit Energieklasse F, G oder H.
  • Nach der Sanierung muss das Objekt einem Energieeffizienzhaus 70 entsprechen.
  • Die Kreditsumme beträgt maximal 150.000 Euro und ist vom Einkommen und der Anzahl der Kinder abhängig.
  • Wichtig: Den KfW-Antrag müsst ihr VOR dem Kauf stellen oder der Kaufvertrag muss eine aufschiebende Bedingung enthalten.
  • Habt ihr bereits eine Förderung in Form von Baukindergeld (424) oder Wohneigentum für Familien (300, 308) erhalten, ist eine erneute Unterstützung ausgeschlossen.

Was ist Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (WEF 308)?

„Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ ist ein besonderer Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) und trägt die Abkürzung WEF 308. Gefördert wird der Kauf von Bestandsimmobilien durch junge Familien mit anschließender energieeffizienter Sanierung (mehr dazu später im Artikel). Bekannt auch aus den Medien unter dem Slogan „Jung kauft Alt“.

Wer kann die Förderung „Jung kauft Alt“ bekommen?

Die KfW fördert euch als Familie, egal ob als Paar oder alleinerziehend mit Kind(ern). Folgende Voraussetzungen müsst ihr mitbringen:

  • Die geförderte Immobilie gehört euch zu mindestens 50%.
  • Ihr bewohnt das Haus oder die Wohnung selbst.
  • In eurem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Es muss sich um eure einzige Wohnimmobilie in Deutschland handeln.

Ferienwohnungen oder -häuser erhalten KEINE Förderung.

Welches Einkommen zählt?

Es zählt das Einkommen der Antragstellenden und ihrer Partner. Euer gemeinsames Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Das Einkommen von Kindern zählt nicht mit.

Was gilt als Haushalts­einkommen:

  • Gemeint ist das Einkommen, welches in eurem Einkommensteuerbescheid bzw. in euren Einkommensteuerbescheiden steht. Genauer gesagt, das zu versteuernde Einkommen.
  • Wichtig: Es zählt das durchschnittliche Einkommen, und zwar des vorletzten und vor­vorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2024 also der Durch­schnitt von 2022 und 2021).

ACHTUNG: Ihr müsst Einkommensteuerbescheide bei der KfW vorlegen. Sollten euch die Bescheide der relevanten Jahre nicht vorliegen, am besten zeitnah die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen! Andere Nachweise sind nicht zulässig.

Anzahl der KinderMax. Haushaltseinkommen
190.000 Euro
2100.000 Euro
ab 3110.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind

Es gelten die Verhältnisse am Tag, an dem ihr den Antrag stellt. Ein Kind muss beispielsweise schon geboren sein. Wird das Kind nach Antragstellung geboren, hat es keine Auswirkung mehr auf die Förderhöhe. Wird ein Kind am Tag der Antragstellung 18 Jahre alt, zählt es trotzdem mit.

Was wird gefördert?

Zum Zeitpunkt, wo ihr den Antrag stellt, muss ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsnachweis vorliegen. Förderfähig sind nur Gebäude mit den Energieeffizienzklassen F, G oder H, wobei H die schlechteste Klasse ist.

Weiterhin gibt es ein Zeitfenster für die Sanierung. Innerhalb von 4,5 Jahren nach Kreditzusage muss eure Immobilie dann energieeffizient saniert werden – mindestens zum Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse (kurz EH70) gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Gefördert wird der Kaufpreis eurer Immobilie plus Grundstückskosten – maximal eine Wohneinheit. Ob ihr schon während der Sanierung in dem Haus oder der Wohnung lebt, alle Maßnahmen auf einmal durchgeführt werden oder aber nach und nach, ist euch überlassen. Wichtig ist der Abschluss und die Vorlage der Nachweise nach 4,5 Jahren. Dazu weiter unten mehr.

Was bedeutet Effizienzhaus 70?

Effizienzhaus heißt, dass das Gebäude durch verschiedene bauliche und technische Maßnahmen – meist Dämmung, Lüftung und Heizung – weniger Energie verbraucht (Gesamtenergiebedarf) und auch verliert (Transmissionswärmeverlust).

Die Zahl 70 in Kombination mit dem Effizienzhaus sagt aus, dass dieses Gebäude dann 30 Prozent weniger Wärmeenergie als ein Neubau nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigt.

Wie funktioniert „Jung kauft Alt“ (WEF 308)?

Die Förderung gibt es in Form eines zinsgünstigen Kredits. Die Höhe des Kredits richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder:

Anzahl der KinderMax. HaushaltseinkommenMax. Kreditbetrag
190.000 Euro100.000 Euro
2100.000 Euro125.000 Euro
3110.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind150.000 Euro

Ihr könnt zwischen zwei Kreditvarianten wählen:

Annuitätendarlehen

Monatlich den gleichen Betrag abzuzahlen, das ist ein sogenanntes Annuitätendarlehen.

Die Zinssätze für das Darlehen sind unterschiedlich, je nachdem für welche Laufzeit ihr euch entscheidet. Zwischen 7 und 35 Jahren stehen zur Auswahl. Die Zinsbindung kann, abhängig von der Laufzeit, 10 oder 20 Jahre betragen. Der effektive Jahreszins geht von 0,25 Prozent bis 3,31 Prozent.

Es besteht die Möglichkeit einer tilgungsfreien Anlaufzeit, heißt, dass ihr in einem festgelegten Zeitraum zunächst nur die Zinsen zahlt. Nachteil hierbei: Die monatliche Belastung ist für die restliche Laufzeit dann höher.

Endfälliges Darlehen

Während das Darlehen läuft, zahlt ihr nur Zinsen. Die komplette Rückzahlung der Kreditsumme ist am Ende der Laufzeit fällig. Hier könnt ihr eine Laufzeit von 7 bis 10 Jahren wählen, bei einem Sollzins von 1,59 Prozent.

In beiden Fällen gilt: Wird die Sanierung nicht innerhalb der 4,5 Jahre (54 Monate) gemäß der Vorgaben abgeschlossen und durch einen Energieberater bestätigt, kündigt die KfW den Kredit und in der Folge voraussichtlich auch euer Finanzierungspartner. Plant also unbedingt zusätzlich genügend Kapital für die Sanierung ein!

Wann muss ich den Antrag stellen?

Ihr habt ein passendes Objekt ins Auge gefasst? Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. KfW Antrag stellen, bevor ihr die Immobilie kauft.
      Der Förderkredit muss vor dem Kauf des Hauses oder der Wohnung beantragt werden. Die KfW empfiehlt daher vor dem Abschluss des Kaufvertrages mit eurer Bank oder Sparkasse oder zu sprechen.
    2. Ihr schließt einen Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung.
      Es wird ein Kaufvertrag über eine Immobilie abgeschlossen, der jedoch erst richtig gilt, wenn die KfW den Kredit zusagt. Das ist eine sogenannte aufschiebende Bedingung. Erst wenn die Zusage erteilt wird, wird der Kaufvertrag wirksam geschlossen. Außerdem wichtig: Der Kaufpreis darf in diesem Fall auch erst NACH der Antragstellung bezahlt werden. Eine Musterformulierung für die aufschiebende Bedingung stellt die KfW zur Verfügung.

In 4 Schritten zum Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (WEF 308)

  1. Ihr sucht und beauftragt einen Energieberater
    Für das energieeffiziente Sanieren braucht ihr einen Experten. Dieser sollte auf der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen-Energie-Agentur (dena) stehen. Er oder sie erstellt einen Sanierungsfahrplan und/oder den benötigten Energieausweis. Im weiteren Verlauf prüfen die dieser auch, ob alle Materialien planungsgemäß geliefert sowie verbaut werden und bescheinigt die Richtigkeit (siehe auch 4.). Hinweis: Die Leistung des Energieberaters oder -beraterin  (Sanierungsfahrplan, Energieausweis) müsst ihr meist vor Bewilligung des Kredits bezahlen. Über vorhandene Fördermöglichkeiten für diese nötigen Vorarbeiten informieren euch die Fachleute.
  2. Finanzierungspartner wählen und Kredit beantragen
    Unbedingt vor Anschaffung des Hauses oder der Eigentumswohnung erledigen, ggf. aufschiebende Bedingung einfügen in den Kaufvertrag (siehe oben).
  3. Zusage der KfW abwarten und Immobilie kaufen
    Habt ihr die Zusage der KfW, könnt ihr den Kreditvertrag unterschreiben, die Immobilie kaufen und mit der Sanierung starten. Lasst diese unbedingt durch eine Energieberaterin oder Energieberater begleiten. Wichtig: Die energetische Sanierung muss innerhalb von 4,5 Jahren abgeschlossen sein.
  4. Nachweise einreichen
    Wenn alles fertig saniert ist, stellt der Energieberater, der die Arbeiten begleitet hat, die “Bestätigung nach Durchführung” (BnD) aus. Diese reicht ihr mit dem Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug), der Meldebescheinigung und dem Kaufvertrag zusammen beim Kreditgeber ein.

Was ist der Unterschied zwischen der KfW Förderung WEF 300 und WEF 308?

Die Förderung Wohneigentum für Familien, also WEF 300, bezieht sich nur auf Neubauten. Weiterhin unterscheiden sie sich in der Kredithöhe sowie den Anforderungen an die Immobilie. Der Förderantrag muss vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden.

Beim Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb, also WEF 308, erhalten Familien für bereits bestehende Gebäude eine Förderung. Begünstigt sind Häuser oder Wohnungen mit einer Energieeffizienzklasse von F, G oder H. Der Förderantrag muss vor dem Kauf gestellt werden oder der Kaufvertrag muss eine aufschiebende Bedingung enthalten.

Du möchtest mehr Elterngeld erhalten?

Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen!

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

>