Nachhilfeunterricht ist eine private Ausgabe und kann steuerlich nicht geltend gemacht werden – oder? Ganz so eindeutig ist die Sachlage nicht. Es gibt zwei große Ausnahmen. Wir erklären dir, in welchen Fällen du Nachhilfe von der Steuer absetzen kannst!
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Nachhilfekosten zählen im deutschen Steuerrecht zu den Ausgaben der privaten Lebensführung und sind normalerweise nicht absetzbar.
- Es gibt zwei Ausnahmen: ein berufsbedingter Umzug der Eltern und eine amtsärztlich diagnostizierte Lernstörung beim Kind.
- Bei einem berufsbedingten Umzug mit Schulwechsel können Nachhilfekosten bis zu 1.286 Euro pro Kind als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Bei einer anerkannten Lernstörung können die Kosten als außerordentliche Belastung geltend gemacht werden.
In diesen Fällen kannst du die Kosten für Nachhilfe von der Steuer absetzen
Normalerweise gilt Nachhilfeunterricht als eine private Leistung, deren Kosten durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bereits abgedeckt sind und nicht separat erstattet werden. Der Staat macht hierbei jedoch zwei große Ausnahmen. Das steuerliche Absetzen der Nachhilfe ist in folgenden Fällen möglich:
- Das Kind hat durch einen berufsbedingten Umzug der Eltern Schwierigkeiten, dem Unterricht in der neuen Schule zu folgen.
- Das Kind hat eine nachgewiesene Lernschwäche (etwa Legasthenie).
Im Folgenden erklären wir dir genauer, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um die Nachhilfe steuerlich geltend zu machen, und wie das Ganze funktioniert. Übrigens: Passende Lehrkräfte für die Bedürfnisse und die Niveaustufe deines Kindes findest du ganz leicht über spezielle Vermittlungsplattformen für Nachhilfe.
1. Berufsbedingter Umzug mit Schulwechsel
Wird durch einen Wechsel des Arbeitsplatzes ein Umzug erforderlich und hat ein Kind infolge des Umzugs Schwierigkeiten, in der neuen Schule den Lernanschluss zu finden, sind die Kosten für Nachhilfe von der Steuer absetzbar. Die Eltern müssen die berufliche Notwendigkeit des Umzugs hierfür beim Finanzamt belegen. Mögliche Gründe, die die Behörde akzeptiert, sind:
- eine erhebliche Verkürzung des beruflichen Arbeitswegs von mindestens 60 Minuten. Wichtig zu wissen: Es geht hierbei nicht um die Länge des Weges, sondern um die Zeitersparnis.
- eine Versetzung an einen neuen Arbeitsort durch den Vorgesetzten.
- ein Standortwechsel des gesamten Unternehmens.
- ein berufsbedingter Umzug in eine Dienstwohnung, etwa wenn ein Elternteil als Hausmeister arbeitet.
So kannst du bei einem Umzug die Nachhilfe von der Steuer absetzen
Liegt ein jobbedingter Umzug vor, zählen die Kosten für die Nachhilfe zu den sogenannten Werbungskosten, die in der Anlage N der Steuererklärung erfasst werden. Der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten ist in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) des Bundesministeriums für Finanzen festgesetzt. Er beträgt seit 1. März 2024 maximal 1.286 Euro.
Es ist möglich, dass das Finanzamt zur Anerkennung der Unterrichtskosten einen Nachweis über den Schulwechsel des Kindes einfordert. Falls vorhanden, kann auch eine schriftliche Empfehlung der neuen Schule für Nachhilfe hilfreich sein.
2. Nachgewiesene Lernschwäche
Wurde bei deinem Kind eine Lernschwäche wie Legasthenie oder Dyskalkulie festgestellt oder liegen etwa durch eine ADS- oder ADHS-Diagnose nachgewiesene Lernschwierigkeiten vor, kannst du die Nachhilfe ebenfalls steuerlich geltend machen. Folgende Voraussetzungen müssen hierzu gegeben sein:
- Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein. Eine rein entwicklungsbedingte Lernschwäche ohne organischen Befund genügt nicht.
- Es muss ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes (MD) vorliegen.
- Das ärztliche Attest muss vor Beginn der Therapiemaßnahmen (also vor dem Nachhilfestart) ausgestellt worden sein. Nachträglich ausgestellte Bescheinigungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
So kannst du bei einer Lernschwäche die Nachhilfe von der Steuer absetzen
Die Behandlungskosten für Kinder mit Lernschwierigkeiten wie Legasthenie oder Dyskalkulie können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Hierunter fallen auch die Nachhilfekosten, die etwa die Lese- und Rechtschreib- oder die Rechenstörung mit sich bringt.
Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist, dass der Betrag der sogenannten “zumutbaren Eigenbelastung” durch die Nachhilfekosten überschritten wird. Dieser beträgt zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte – je nach Familienstruktur und Einkommen. Ob die zumutbare Eigenbelastungsgrenze überschritten wird, berechnet das Finanzamt automatisch.
Tipps, um Nachhilfe steuerlich geltend zu machen
Damit du deine Ausgaben für die Nachhilfe von der Steuer absetzen kannst, solltest du Folgendes beachten:
- Sammle alle Nachweise, Rechnungen und Quittungen, die die Ausgaben belegen. Mit einem Haushaltsbuch hast du alle Ausgaben genau im Blick.
- Bewahre die Belege sorgfältig auf, damit du sie dem Finanzamt auf Nachfrage vorlegen kannst.
- Kümmere dich im Vorfeld um ggf. notwendige ärztliche Gutachten.
Gut zu wissen: Falls du nicht über alle erforderlichen Nachweise und Belege verfügen solltest, kannst du bei einem berufsbedingten Umzug zumindest die sogenannte Umzugspauschale in deiner Steuererklärung geltend machen.
Fazit: Unter gewissen Voraussetzungen kannst du Nachhilfe von der Steuer absetzen
In den meisten Fällen ist es nicht möglich, die Kosten für den Nachhilfeunterricht steuerlich geltend zu machen. Das Steuerrecht behandelt Nachhilfe normalerweise als private Ausgabe. Sollte bei dir jedoch einer der oben genannten Gründe für die Inanspruchnahme des Nachhilfeunterrichts vorliegen, kannst du die Kosten zumindest teilweise absetzen. Bei Unsicherheiten hilft dir ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein weiter.











