Gebäudeversicherung: Das solltest du wissen!
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Haus ab, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser zustande kommen.
- Übernommen werden Kosten für Reparaturen oder Wiederaufbau des Hauses
- Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdbeben,… sind standardmäßig nicht abgesichert und müssen zusätzlich versichert werden
- Wenn du schon eine Feuerversicherung hast: Kündigen und die Gebäudeversicherung abschließen.
- Für Hausbesitzer eine sehr wichtige Versicherung!
Die Gebäudeversicherung gehört zu den sogenannten Sachversicherungen und ist nicht Pflicht, sondern freiwillig. Sie hat den Zweck, den Eigentümer von Gebäuden, wozu jedoch grundsätzlich nur Wohngebäude zählen, bei Schäden durch unterschiedliche Gefahrenquellen finanziell abzusichern. Auch Nebengebäude, wie Garagen oder Schuppen können mit in die Versicherung aufgenommen werden. Wer Gebäude versichern möchte, die nicht nur zum Wohnen, sondern auch zum Arbeiten genutzt werden, sollte das vertraglich festhalten. Die typischen zu versicherten Gebäude sind Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Wohnungen oder aber Mehrfamilienhäuser. Die Versicherung schließt jedoch ausschließlich das Gebäude mit ein und nicht die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände. Die Gebäudeversicherung übernimmt somit alle anfallenden Kosten für Reparaturen oder Neuaufbauten von Gebäuden, welche durch Feuer, Sturm, Wasser oder eventuell in den Vertrag mit aufgenommenen Elementarschäden entstanden sind. Hinweis: Elementarschäden müssen explizit zusätzlich mit versichert werden!
Übernahme der Kosten bei:
- Schäden am Wohngebäude durch diverse Gefahrenquelle
- Instandhaltung
- einem Neuaufbau (hier gelten die neuen Preise)
- Gebäudeabriss
- einem Totalschaden des Gebäudes
- Reparaturen am Gebäude
Für wen ist eine Gebäudeversicherung relevant?
Sturm, Feuer und andere Gefahrenquellen können starke Schäden an einem Gebäude verursachen. Alleine die Reparaturen, welche in einer solchen Situation anfallen, sind von vielen Menschen rein finanziell betrachtet, kaum zu tragen, geschweige denn ein Abriss des Gebäudes oder ein Wiederaufbau. Aus diesem Grund sollten Eigentümer von Gebäuden dieses durch eine Gebäudeversicherung absichern, um sich selbst vor dem finanziellen Ruin zu schützen. Auch Menschen, welche nicht nur über ein Gebäude, sondern ebenfalls über Nebengebäude verfügen, sind bei der Gebäudeversicherung genau richtig und bekommen die Möglichkeit, die Versicherung individuell auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Sturm und Wasser führen natürlich nicht nur zum Totalschaden, doch selbst die Schäden am Dach oder der Außenwand sollten durch Reparaturen, welche sehr teuer werden können, schnellstens behoben werden, damit das betroffene Gebäude keine weiteren Folgeschäden erleidet.
Leistungen der Gebäudeversicherung
Bei den Gebäudeversicherungen gibt es in der Regel einen Basistarif, zu dem zusätzlich weitere Optionen hinzugenommen werden können. Zu dem Basistarif gehören alle Gebäudeschäden, welche durch einen Brand, durch einen Sturm oder aber durch Leitungswasser entstanden sind. Der Basistarif wird somit in Feuer, Wasser und Sturm aufgeteilt. Zu den Feuerschäden gehören Schäden am Gebäude durch eine Explosion, durch Blitz, durch einen Brand sowie durch eine Implosion. Der Sturmschaden deckt Gebäudeschäden durch Stürme ab Windstärke acht ab sowie Kosten, die durch Frost entstanden sind. Wasserschäden beinhalten die Schäden, welche durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen. Auch der Rohrbruch oder Schäden von Frost sind der Kategorie Wasser zuzuordnen. Bei vielen Versicherungen zählt mittlerweile auch die Versicherung gegen Überspannungsschäden mit zu dem Basistarif, sodass auch hier die Eigentümer keine Kosten zu befürchten haben.
Nach Wunsch ist es Versicherungsnehmern natürlich freigestellt, weitere Optionen, zum Beispiel in Form von zusätzlichen Gefahrenquellen, mit in den Vertrag aufzunehmen, sodass auch bei weiteren Schäden am Gebäude die Kosten durch die Versicherung übernommen werden können. Die meistgenutzte Zusatzoption bildet die Rubrik Elementarschäden. Zu den Elementarschäden an Gebäuden zählen die Schäden, welche zum Beispiel durch Erdbeben, einen Erdrutsch, durch Schneedruck oder aber Lawinen und Rückstau entstehen. Das macht natürlich nur für Gebäude Sinn, welche sich in einem gefährdeten Gebiet befinden. Auch der Bereich Photovoltaik kann hinzugebucht werden, sodass auch Solaranlagen, Wärmepumpen oder Geothermie eingeschlossen sind. Des Weiteren ist es sinnvoll, auch die Nebengebäude mit einzubeziehen. Als Nebengebäude zählen Garagen, Schuppen oder aber der Garten mit Gartenhütte.
Während das Inventar nicht zur Gebäudeversicherung gehört, sondern Bestandteil der Hausratversicherung ist, gehören fest installierte Inventare zu dieser Versicherung. Zu den fest installierten Inventaren von einem Gebäude zählen unter anderem die Türen, die Fenster, eine Badewanne oder aber speziell angefertigte Küchen, sofern diese dem Eigentümer und nicht einem Mieter gehören. Auch Parkett oder Fliesen sind in das fest installierte Inventar eines Gebäudes eingeschlossen und werden durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt. Sobald Schäden durch die versicherten Gefahrenquellen entstehen, werden sowohl die Reparaturkosten als auch ein eventuell nötiger Abriss vom Gebäude von der Versicherung bezahlt. Bei einem Totalschaden des Hauses wird ebenfalls ein Wiederaufbau von exakt dem gleichen Haus bezahlt, wobei nicht die alten, sondern die neuen Preise von der Versicherung zu tragen sind. Zu guter Letzt zahlt die Versicherung auch die Kosten, welche bei einer benötigten Mietung von einer Wohnung anfallen.
Übernahme der Kosten bei:
- einer Explosion
- Feuer
- Sturm
- Blitzeinschläge
- Überspannungen
- Glasbruch
- Schäden durch Elementarschäden
- Hagel
- Leitungswasserschäden
- Implosionen
Das solltest du vor dem Vertragsabschluss wissen
An erster Stelle ist es natürlich ratsam, dass bei jeder Versicherung die genauen Leistungen überprüft werden. So sollten die genauen Gefahrenquellen sowie die Kostenübernahme bei den unterschiedlichen Schäden an einem Gebäude unter die Lupe genommen werden. Sollte hier etwas fehlen, ist es wichtig, die Versicherung aufzustocken.
Wichtig ist es, dass Versicherungsnehmer kleinlich darauf achten, alle Vorschriften einzuhalten, da ansonsten die Versicherung im Falle eines Schadens nicht zahlen muss. Dazu zählt zum Beispiel jede Meldung in Bezug auf Änderungen am Objekt. Dazu gehören nicht nur die offensichtlichen Umbauten, sondern auch Sanierungen oder Nutzungswechsel, wenn das Kinderzimmer zum Beispiel zum Arbeitszimmer umgebaut wird. Auch der Einbau einer speziell angefertigten Küche ist meldepflichtig. Sollte der Eigentümer über einen längeren Zeitraum nicht anwesend sein, so muss jemand beauftragt werden, der in regelmäßigen Abständen nach dem zu versicherten Gebäude schaut.
Kosten einer Gebäudeversicherung
Was an jährlichen Kosten auf die Versicherungsnehmer zukommt, hängt natürlich von der Versicherung selbst ab. Auch die Region, in der das Gebäude steht, spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung der zu zahlenden Beiträge. Während der Basistarif für ein Gebäude mit 150 Quadratmeter Wohnfläche bereits ab 140 Euro erhältlich ist, liegen die Kosten bei zusätzlichen Gefahrenquellen, wie zum Beispiel bei den Elementarschäden bereits bei mindestens 280 Euro. Die Kosten belaufen sich dabei, je nach Region, bis maximal 800 Euro im Jahr.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Welche Gefahrenquellen durch die Gebäudeversicherung abgedeckt werden, liegt an der individuellen Versicherung und der Frage, ob neben dem Basistarif, der Schäden durch Sturm, Leitungswasser und Feuer beinhaltet, weitere Optionen hinzugebucht wurden. Denn auch Elementarschäden, der Bereich Photovoltaik sowie Glasschäden und Nachbargebäude können mit abgedeckt werden.
Für alle Eigentümer von Gebäuden, wie zum Beispiel einem Reihenhaus, ist die Gebäudeversicherung wichtig, um sich im Schadensfall vor dem finanziellen Ruin zu schützen.
Auch bei einer Eigentumswohnung ist eine Gebäudeversicherung wichtig. In der Regel läuft das jedoch dann über die Eigentümergemeinschaft des Hauses.
Normalerweise läuft ein Vertrag über ein komplettes Jahr. Wer den Vertrag kündigen möchte, sollte dies mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in schriftlicher Form tun.
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