Familienpflegezeit: So greift dir der Staat unter die Arme
Wenn ein naher Angehöriger plötzlich zum Pflegenotfall wird oder sogar tödlich erkrankt, kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freistellen lassen. Wie lange du die Freistellung in Anspruch nehmen kannst und ob es eine finanzielle Unterstützung gibt, zeigt dir dieser Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Pflegezeit ist die Freistellung von der Arbeit ganz oder teilweise möglich
- Nimmst du Familienpflegezeit, arbeitest du mindestens 15 Stunden regulär weiter
- Die Freistellung kann bis zu 10 Tage oder 24 Monate betragen
- Nicht alle Arbeitnehmer können die längere Freistellung in Anspruch nehmen
- Auf Antrag gibt es Pflegeunterstützungsgeld oder ein zinsloses Darlehen
Welche Freistellungen gibt es?
Es sind zwei Arten der Freistellung für die Pflege zu unterscheiden. Zum einen die Pflegezeit und zum anderen die Familienpflegezeit.
Pflegezeit:
Die Höchstdauer beträgt 6 Monate. Die Freistellung von deiner Arbeit kann vollständig oder teilweise erfolgen. Gibt es einen akuten Pflegenotfall eines nahen Angehörigen, hast du kurzfristig, für bis zu 10 Arbeitstage, die Möglichkeit dich von der Arbeit befreien zu lassen. In dieser Zeit kannst du eine bedarfsgerechte Pflege organisieren oder selbst die Pflege in dieser Zeit übernehmen. Die Feststellung eines Pflegegrades ist zunächst nicht erforderlich, aber: die vorliegende Pflegebedürftigkeit muss mindestens dem Pflegegrad 1 entsprechen.
Familienpflegezeit:
Wählst du die Familienpflegezeit, kannst du eine Freistellung von bis zu 24 Monaten erreichen. Allerdings gilt hier eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Dabei ist es nicht relevant, ob du einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegst oder die außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen übernimmst.
Nahe Angehörige sind:
- Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern,
- Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner
- Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder
Wer kann die Freistellung in Anspruch nehmen?
Wenn du in einem Anstellungsverhältnis bist, kannst du die Freistellung beanspruchen. So ist es im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) bzw. Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) geregelt. Dies gilt auch, wenn du Auszubildende oder nur arbeitnehmerähnliche Person bist.
Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Tagen nach dem Pflegezeitgesetz ist nicht abhängig von der Beschäftigtenanzahl. Die bis zu 6-monatige Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz ist erst ab einer Mindestanzahl von 16 Beschäftigten (inklusive Auszubildende) zulässig. Im Fall der Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz sind mindestens 26 Beschäftigte erforderlich. Auszubildende zählen hier nicht mit.
Häusliche Pflege, was bedeutet das?
Die häusliche Pflege ist ein feststehender Begriff. Gemeint ist, dass die Pflege nicht in einer stationären Einrichtung wie z.B. einem Altenpflegeheim oder Krankenhaus stattfindet. Die Betreuung von pflegebedürftigen minderjährigen nahen Angehörigen kann auch in außenhäuslicher Umgebung stattfinden. Bei der Begleitung der letzten Lebensphase kommt auch ein Hospiz, eine Einrichtung für unheilbar kranke Menschen, in Betracht.
Wichtig ist, dass eine Pflegebedürftigkeit mit mindestes Pflegegrad 1 vorliegt. Hiervon ausgenommen ist die Begleitung in der letzten Lebensphase.
Wie lange kann eine Freistellung erfolgen?
Die Dauer der Freistellung hängt von der Art der Pflegezeit ab und dauert maximal 24 Monate. In dieser Zeit ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dir weiterhin dein Gehalt zu zahlen. Du kannst jedoch ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erhalten.
Pflegezeit | Familienpflegezeit | |
---|---|---|
Allgemeine Pflegedauer | 6 Monate | 24 Monate |
die Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger | 6 Monate (vollständige oder teilweise Freistellung möglich) | 24 Monate (nur teilweise Freistellung möglich) |
Die Begleitung in der letzten Lebensphase | 3 Monate (vollständige oder teilweise Freistellung möglich) |
Die Freistellung beim Arbeitgeber ankündigen
Damit du die Freistellung in Anspruch nehmen kannst, gelten bestimmte Fristen. Davon ausgenommen ist nur die kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege von bis zu 10 Tagen.
Pflegezeit | Familienpflegezeit | |
---|---|---|
Frist | 10 Arbeitstage | 8 Wochen |
die Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger | 10 Arbeitstage | 8 Wochen |
Die Begleitung in der letzten Lebensphase | 10 Arbeitstage | 8 Wochen |
ACHTUNG: Wenn du von der Pflegezeit in die Familienpflegezeit wechseln möchtest, dann gilt eine Frist von 3 Monaten vor dem gewünschten Beginn.
Kündigungsschutz
Du bist ab der Ankündigung der Auszeiten, aber frühestens 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zum Ende deiner Freistellung vor einer Kündigung geschützt.
Finanzielle Unterstützung während der Freistellung
Ergibt sich eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstage kannst du hierfür eine Lohnersatzleistung beantragen, das Pflegeunterstützungsgeld. Sofern dein Arbeitgeber dir in dieser Zeit dein Gehalt nicht weiter zahlt und du auch kein Kranken- oder Verletztengeld für ein Kind beziehst, kannst du diese Leistung beantragen.
Den Antrag auf diese Unterstützung stellst du am besten unverzüglich. Die Entscheidung über das Pflegeunterstützungsgeld trifft die Pflegekasse oder das Versicherungsunternehmen des pflegebedürftigen nahen Angehörigen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen aufzunehmen. Das kannst du direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. Die benötigten Formulare und Merkblätter findest du hier.
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- Wege-zur-Pflege.de: Checkliste für die Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz
https://www.wege-zur-pflege.de/fileadmin/daten/Antraege/Familienpflegezeit/19_10_01/19_10_01_Checkliste_Freistellungen_nach_dem_Pflege-_und_Familienpflegezeitgesetz.pdf (abgerufen am 24.10.2019) - Bundesgesundheitsministerium: Pflege zu Hause: Finanzielle Unterstützung und Leistungen für die ambulante Pflege
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html#c4428 (abgerufen am 24.10.2019) - Bundesgesundheitsminsterium: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf.html (abgerufen am 24.10.2019) - Pflege.de: Themenwelt Pflegegrade
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/ (abgerufen am 24.10.2019) - amt24.sachsen.de: Kurzzeitige Freistellung vom Beruf und Pflegeunterstützungsgeld nach dem Pflegezeitgesetz
https://amt24.sachsen.de/leistung/-/sbw/Kurzzeitige+Freistellung+vom+Beruf+nach+dem+Pflegezeitgesetz+und+Pflegeunterstuetzungsgeld-6000202-leistung-0 (abgerufen am 24.10.2019) - Bild: medicine, support, family health care and people concept – happy senior man and young woman visiting and cheering her grandmother lying in bed at hospital ward – Bilder Syda Productions / Shutterstock.com