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Elterngeld Plus: Beispiele, Anrechnung & Vorteile

Bild zu Elterngeld Plus

Stehst du gerade vor der Frage, ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus für dich sinnvoller ist? In diesem Artikel klären wir über Vor- und Nachteile auf. Außerdem erfährst du, wie du mehr und länger Elterngeld bekommen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neben dem Basiselterngeld gibt es Elterngeld Plus. Statt 12 Monate bekommst du hier bis zu 24 Monate Elterngeld.
  • Das Elterngeld Plus (ohne Hinzuverdienst) entspricht dabei maximal dem halben Basiselterngeld.
  • Basiselterngeld und Elterngeld Plus kannst du flexibel miteinander kombinieren.
  • Auch wenn dir bereits der Elterngeldbescheid vorliegt, kannst du für zukünftige Monate die Bezugsform wechseln.
  • Elterngeld Plus ist ideal, wenn du in Teilzeit arbeiten möchtest.
  • Durch die längere Bezugsdauer vom Elterngeld Plus kannst du die Steuerbelastung darauf etwas verringern (Progressionsvorbehalt).
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024

Die Idee hinter Elterngeld Plus

Es gibt für das Elterngeld Plus zwei Überlegungen: Mütter möchten teilweise gern früher wieder in ihren Beruf einsteigen. Väter hingegen wollen gern mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen.

Die Lösung: das Elterngeld Plus.

Dabei wird ein Basiselterngeld-Monat in zwei Elterngeld Plus Monate umgewandelt. Die Kürzung beim Elterngeld Plus durch einen Hinzuverdienst (Teilzeittätigkeit bis zu 32 Stunden) fällt im Vergleich zum Basiselterngeld milder aus. Das Ziel von Elterngeld Plus ist es, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, ohne finanzielle Nachteile.

Voraussetzungen für Elterngeld Plus

Um Elterngeld Plus beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • du lebst in Deutschland
  • du betreust deine Kinder nach der Geburt selbst
  • du lebst mit deinen Kindern in einem Haushalt
  • du bist nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig

Zusätzlich gibt es eine Einkommensobergrenze zu beachten. Elternpaare und auch Alleinerziehende dürfen ein zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt von 200.000 Euro nicht überschreiten. Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze noch einmal auf 175.000 Euro gesenkt.

Es muss sich nicht um dein leibliches Kind handeln. Auch Partner, die das Kind nach der Geburt betreuen, können Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beantragen. Das gilt auch für angenommene und aufgenommene Kinder. Die Bezugsdauer des Elterngeldes beginnt ab dem Monat, in dem das Kind in deinen Haushalt kommt. Mit dem vollendeten 8. Lebensjahr erlischt der Anspruch.

Auch Großeltern können Anspruch auf Basiselterngeld oder Elterngeld Plus haben. Voraussetzung ist, dass die Kindeseltern schwer erkrankt, behindert oder gestorben sind. Der Anspruch auf Elterngeld besteht dann bis zu einer Verwandtschaft dritten Grades.

Achtung: Andere Einkommensgrenze für Geburten bis 31. März 2024

Die Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch für Geburten bis 31. März 2024 liegt für Elternpaare bei 300.000 Euro. Für Alleinerziehende sind es maximal 250.000 Euro. Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.

Elterngeld Plus bei Studenten und Arbeitslosen

Studenten ohne Nebenjob und Arbeitslose erhalten ganz normal den Mindestbetrag: 300 Euro Basiselterngeld für 12 Monate oder 150 Euro beim Elterngeld Plus für bis zu 24 Monate. Achtung beim Bezug von ALG II oder BAföG. Das Elterngeld wird auf diese Leistung als Einkommen angerechnet. Mehr dazu in unserem Artikel Elterngeld für Erwerbslose.

Elterngeld Plus Höhe

Das Elterngeld Plus ohne Hinzuverdienst ist maximal halb so hoch wie dein Basiselterngeld pro Monat. Wenn du also 1.200 Euro Basiselterngeld erhältst, bekommst du maximal 600 Euro Elterngeld Plus pro Monat.

Aber nicht nur der Mindestsatz halbiert sich auf 150 Euro statt 300 Euro. Auch der Geschwisterbonus beträgt beim Elterngeld Plus „nur“ 5%, mindestens 37,50 Euro (statt 10%, mindestens 75 Euro). Gleiches gilt für den Mehrlingszuschlag. Statt 300 Euro beträgt er beim Elterngeld Plus nur 150 Euro.

Elterngeld Plus: Anrechnung des Zuverdienstes

Beim Elterngeld muss die Elterngeldstelle jedes steuerpflichtige Einkommen während des Elterngeldbezugs anrechnen. Beim Basiselterngeld kommt es ab dem ersten hinzuverdienten Euro zu einer Kürzung deines Elterngeldes. Es gibt keinen Freibetrag!

Sinnvoller ist es bei einem Hinzuverdienst das Elterngeld Plus zu wählen. Wenn dein Einkommen im Bezugszeitraum nicht über 50% deines Einkommens vor der Geburt liegt, wird das Elterngeld Plus auch nicht gekürzt. Ist dein Einkommen höher, verringert sich dein Elterngeld Plus. Wie das sich auswirken kann, zeigen die folgenden beiden Beispiele:

Beispiel 1: Hinzuverdienst unter 50% im Vergleich zu vor der Geburt

Mutter verdiente im 12-monatigen Bemessungszeitraum vor der Geburt 2.000 Euro netto. In Teilzeit würde sie nach der Geburt 900 Euro bei 15 Stunden / Woche verdienen.

  • Nettoeinkommen vor der Geburt: 2.000 Euro / Monat
  • Nettoeinkommen nach der Geburt: 900 Euro / Monat
  • Wegfallendes Erwerbseinkommen: 1.100 Euro
  • Basiselterngeld pro Monat ohne Erwerbstätigkeit: 2.000 Euro x 0,65 (65%) = 1.300 Euro
  • Hälfte des Basiselterngeldanspruchs: 650 Euro (= Deckelungsbetrag)
  • Basiselterngeldanspruch bei Teilzeit: 715 Euro (65% von 1.100 Euro)
  • Elterngeld Plus Anspruch pro Monat: 650 Euro (1.300 Euro / 2 = 650 Euro), da 65% des wegfallenden Erwerbseinkommens höher sind als der Deckelungsbetrag
  • Basiselterngeld gesamt: 8.580 Euro (12 x 715 Euro)
  • Elterngeld Plus gesamt: 15.600 Euro (24 x 650 Euro)

Beispiel 2: Hinzuverdienst über 50% im Vergleich zu vor der Geburt

Gleiche Grundvoraussetzungen. Diesmal verdient die Mutter nach der Geburt in Teilzeit allerdings 1.500 Euro statt 900 Euro.

  • Nettoeinkommen vor der Geburt: 2.000 Euro / Monat
  • Nettoeinkommen nach der Geburt: 1.500 Euro / Monat
  • Wegfallendes Erwerbseinkommen: 500 Euro
  • Basiselterngeld pro Monat ohne Erwerbstätigkeit: 2.000 Euro x 0,65 (65%) = 1.300 Euro
  • Hälfte des Basiselterngeldanspruchs: 650 Euro (= Deckelungsbetrag)
  • Basiselterngeldanspruch bei Teilzeit: 325 Euro (65% von 500 Euro)
  • Elterngeld Plus Anspruch pro Monat: 325 Euro (1.300 Euro / 2 = 650 Euro, allerdings erfolgt eine Begrenzung auf 325 Euro, da in diesem Fall die 65% des wegfallenden Erwerbseinkommens genommen werden, um keine Übervorteilung zu verursachen)
  • Basiselterngeld gesamt: 3.900 Euro (12 x 325 Euro)
  • Elterngeld Plus gesamt: 7.800 Euro (24 x 325 Euro)

In diesem Beispiel siehst du sehr gut, wie sich die höhere Einnahme auf das Elterngeld Plus auswirkt: Der Elterngeldanspruch sinkt. Natürlich erhält die Mutter in dem Fall auch über 24 Monate 600 Euro mehr Gehalt. Die Elterngeldleistung wird jedoch ab Überschreiten der 50%-Marke gekürzt.

Einen umfangreichen Elterngeldrechner mit Planer für deine Berechnung des Elterngeld Plus findest du im Familienportal der Bundesregierung.

Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

Der Klassiker ist das 12+2 Modell. Hier nimmt ein Elternteil für 12 Monate Basiselterngeld und der andere Elternteil für 2 Monate die Partnermonate. Du kannst aber auch alle drei Elterngeld-Varianten miteinander kombinieren. Rechne einfach mal nach, ob du mit einem dieser Beispiele besser wegkommst.

Achtung: Für Geburten ab dem 1. April 2024 ist für Elternpaare nur noch ein gemeinsamer Monat mit Basiselterngeld im ersten Lebensjahr möglich. Soll ein weiterer Monat mit Basiselterngeld in diesem Zeitraum liegen, muss der andere Elternteil seinen Elterngeldbezug pausieren oder aber in das Elterngeld Plus wechseln.

Diese Neuregelung gilt NICHT bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder aber Neugeborenen mit Behinderung. Dies gilt ebenso, wenn ein Geschwisterkind mit Behinderung im Haushalt lebt, für welches es den Geschwisterbonus gibt.

Beispiele für die Kombination verschiedener Elterngeldarten

Elterngeld Plus Beispiel 1
Elterngeld Plus Kombination - Beispiel 1

In diesem Beispiel bezieht die Mama in den ersten 10 Monaten nach der Geburt Basiselterngeld. Der Vater geht Vollzeit arbeiten. Im Anschluss gehen beide parallel in Elternzeit, der Vater nimmt die Partnermonate. Danach arbeiten beide 4 Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden und nutzen die Partnerschaftsbonusmonate.

Elterngeld Plus - Beispiel 2
Elterngeld Plus Kombination - Beispiel 2

(Gilt nur für Geburten bis 31. März 2024 oder die Ausnahmen)
Beide berufstätige Elternteile nehmen Elternzeit und kümmern sich in den ersten 3 Monaten gemeinsam um das Baby. Sie beziehen jeweils das Basiselterngeld. In den folgenden 4 Monaten geht die Mutter jedoch wieder Vollzeit arbeiten. Der Papa kümmert sich allein um das Baby. Anschließend nimmt die Mama auch wieder Elternzeit und beide beziehen das Elterngeld Plus. Sie können wählen, ob sie gar nicht oder in Teilzeit arbeiten wollen. Die letzten vier Monate gehen beide Eltern in Teilzeit arbeiten. Sie nutzen den Partnerschaftsbonus über die vollen 4 Monate. Dafür arbeiten sie parallel zwischen 24 und 32 Stunden die Woche.

Elterngeld Plus - Beispiel 3
Elterngeld Plus Kombination - Beispiel 3

Die Eltern nehmen beide direkt nach der Geburt für die ersten 14 Monate Elterngeld Plus. Das funktioniert allerdings nur, sofern die Mutter kein Mutterschaftsgeld bezieht, z.B. weil sie selbstständig ist. Im Anschluss daran entscheiden sich beide für eine Teilzeitarbeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden. Zu den bereits erhaltenen 28 Monaten Elterngeld Plus kommen so noch jeweils 4 weitere Elterngeld Plus Monate dazu (Partnerschaftsbonus).


Das sind nur 3 Beispiele, wie flexibel du die Elterngeldarten miteinander kombinieren kannst. Es sind noch viele weitere sinnvolle Kombinationen möglich. Diese hängen natürlich zum Teil von der beruflichen Situation ab.

Partnerschaftsbonus nutzen und extra Elterngeld Plus bekommen

Unser Tipp: Nutzt den Partnerschaftsbonus. Beide Elternteile können so noch einmal bis zu vier Monate extra Elterngeld Plus erhalten. Aber Achtung: Der Hinzuverdienst wird nach wie vor angerechnet und kann zu einer Kürzung deines Elterngeldes führen.

So funktioniert der Partnerschaftsbonus:

  • Beide Elternteile müssen parallel in diesen bis zu 4 aufeinanderfolgenden Monaten arbeiten.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit von beiden Elternteilen muss in dieser Zeit zwischen 24 und 32 Stunden liegen.
  • Die Voraussetzungen müssen in mindestens 2 der 4 aufeinanderfolgenden Monate erfüllt sein.

Gut zu wissen:

  • Mindestens gibt es also für beide Elternteile mindestens 2 höchstens 4 Monate zusätzlich Elterngeld Plus.
  • Ein Stundennachweis muss im Nachgang nur noch auf Verlangen eingereicht werden (Tipp: Trotzdem unbedingt einen Stundenzettel führen!).
  • Nur 2 von 4 Monaten erfüllt? Eine Rückzahlung erfolgt nur für die Monate, in denen die Vorgaben nicht erfüllt wurden.

Wichtig: Die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes insgesamt beträgt 32. Lebensmonate. Monate mit Mutterschaftsgeld werden wie Basiselterngeldmonate behandelt. Ein Wechsel ins Elterngeld Plus ist für diese Monate nicht möglich.

Mehr Informationen findest du in unserem Artikel zum Partnerschaftsbonus.

Vorsicht beim Bezug von Mutterschaftsgeld
Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen nach der Geburt gelten als Basiselterngeldmonate für die Mutter. Erst ab dem auf den Mutterschaftsgeldbezug folgenden Lebensmonat kannst du als Mutter somit Elterngeld Plus beantragen.

Mindestens in den ersten 2 Monaten nach der Geburt (Mutterschutzfrist) erhalten angestellte und gesetzlich krankenversicherte Mütter das Mutterschaftsgeld. Vom Arbeitgeber gibt es den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Dein Steuervorteil mit Elterngeld Plus

Das Elterngeld ist generell einkommensteuerfrei (§3 Nr. 67 b) EStG). Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, quasi eine Versteuerung durch die Hintertür.

Das bedeutet, dass das Finanzamt einen etwas höheren Steuersatz auf dein Jahreseinkommen anwendet, als es ohne Elterngeld der Fall gewesen wäre. Dies führt in beinahe allen Veranlagungen zu einer Nachzahlung. Viele Eltern sind überrascht, wenn sie die Aufforderung zur Steuernachzahlung per Post erhalten. Lege dir daher am besten monatlich etwas Geld dafür beiseite.

Steuerentlastung durch Elterngeld Plus
Durch den längeren Bezugszeitraum beim Elterngeld Plus verteilst du dein Elterngeld auf mehrere Kalenderjahre. So kann der sogenannte Progressionseffekt des Elterngeldes und damit auch die Steuernachzahlung etwas gemildert werden.

Grund: Im betreffenden Kalenderjahr wirkt nur noch die Hälfte des Elterngeldes steuersatzerhöhend, bei gleichbleibenden Voraussetzungen. Wenn der Partner also ausreichend gut verdient und 2 Jahre Elternzeit geplant sind, macht Elterngeld Plus aus steuerlicher Sicht mehr Sinn.

Elterngeld Plus oder Basiselterngeld: Was ist besser?

Es kommt darauf an. Möchtest du während deines Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten? Falls ja, beantrage für diese Zeiten unbedingt das Elterngeld Plus. Bei einem Hinzuverdienst kannst du so erreichen, dass dein Elterngeld nicht oder nur wenig gekürzt wird. Natürlich kannst du auch ohne Teilzeitarbeit das Elterngeld Plus wählen. Auch eine Kombination von Elterngeld Plus und Basiselterngeld ist möglich. Allerdings gibt es das Basiselterngeld längstens bis zum 14. Lebensmonat.

Kosten der Kinderbetreuung vs. Teilzeitarbeit
Sehr wahrscheinlich brauchst du für die Zeit, in der du arbeiten gehst, eine Kinderbetreuung. Wenn der andere Elternteil nicht gerade in Elternzeit ist oder Oma und Opa das Baby hüten können, musst du vermutlich auf eine Kita oder Tagesmutter zurückgreifen. In dem Moment entstehen zusätzliche Kosten, die du in jedem Fall gegenrechnen musst.

Übrigens: Auch wenn du in der Elternzeit nicht arbeitest, sammelst du Rentenpunkte. Hier bekommst du mehr Informationen zur Mütterrente.

Partnerschaftsbonus nutzen
Möchte dein Partner ebenfalls einige Zeit in Teilzeit in Elternzeit arbeiten? Dann seht euch einmal den Partnerschaftsbonus an. Diese bis zu vier zusätzlichen Monate mit Elterngeld Plus (für jeden von euch!) ermöglichen euch mehr gemeinsame Zeit für euer Kind und eine finanzielle Unterstützung.

Letztendlich musst du für dich entscheiden:

  • Wie wichtig sind dir die ersten Monate deines Kindes?
  • Kommst du auch ohne Teilzeitjob gut über die Runden?
  • Gibt es steuerliche Gründe, das Elterngeld Plus zu wählen?

Nimm dir Zeit, das zu entscheiden. Das Gute daran: Du kannst auch, nachdem du den Elterngeldbescheid erhalten hast, für zukünftige Monate deine Bezugsform noch verändern. Hier gibt es Hilfe bei der Frage: Wie lange soll ich Elternzeit nehmen?

FAQ – Häufige Fragen zum Elterngeld Plus

Startet der Elterngeldbezug immer zum Monatsanfang?

Nur, wenn dein Kind am 1. eines Monats auf die Welt kam. Denn das Elterngeld richtet sich nach Lebensmonaten.

Beispiel: Wenn dein Kind am 14.02. geboren wird, endet der erste Lebensmonat am 13. des Folgemonats. Für diesen Zeitraum bekommst du auch das Elterngeld.

Wie profitieren Arbeitgeber vom Elterngeld Plus?

Durch das Elterngeld Plus können Mitarbeiter früher nach der Geburt wieder in den Beruf einsteigen. Der Qualifikationsverlust ist dadurch geringer und die Bindung zum Betrieb wird gefördert.

Kann ich für die Mutterschutzfrist nach der Geburt auch Elterngeld Plus beantragen?

Es kommt darauf an. Angestellte Mütter mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld können erst nach Ende der Mutterschutzfristen in das Elterngeld Plus wechseln. Die Zeit in der Mutterschaftsgeld gezahlt wird, behandelt die Elterngeldstelle wie Monate mit Basiselterngeld.

Wenn du selbstständig bist, gibt es in dem Sinne keine Mutterschutzfrist. Wenn du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld/Krankentagegeld hast, kannst du direkt nach der Geburt Elterngeld Plus bekommen.

Du möchtest mehr Elterngeld haben?

Wir helfen dir mit unserer "Elterngeld Trickkiste" mehr Elterngeld zu erhalten. Lerne es entweder selbst im Elterngeld Onlinekurs oder lass dich von unseren Experten beraten. Profitiere von unserem Wissen aus über 4.000 Elterngeldberatungen!

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Elterngeld, Elternzeit und Formalitäten. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

    • Hallo Dani und sorry für die verspätete Antwort. Natürlich ist das auch möglich – Arbeiten ist keine Voraussetzung für das Elterngeld Plus.

  • Hallo zusammen,

    ich habe bereits ElterngeldPlus erhalten und jetzt habe ich meinen endgültigen Bescheid erhalten (hierfür musste ich meine letzten Gehaltsabrechnungen in denen ich ElterngeldPlus erhalten habe einreichen) Dabei ist mir aufgefallen, dass mein Teilzeitgehalt auch mit Steuerklasse 4 wie vor der Geburt meines Kindes berechnet wurde obwohl ich jetzt in der Steuerklasse 5 bin seit dem ich wieder Teilzeit arbeite. Ist das korrekt?

    Viele Grüße

    Steffi

    • Hallo Steffi,
      die Berücksichtigung der Steuerklasse IV ist korrekt.

      Die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum überwiegend vorlag und somit auch für die Ermittlung des Elterngeld-Nettos herangezogen
      wurde, gilt auch im Bezugszeitraum für die „Kontrolle“. Das gilt auch wenn die Steuerklasse nach der Geburt verändert wurde.

      Viele Grüße und alles Gute wünscht
      das elterngeld.de-Team

  • Hallo,

    ich überlege Elterngeldplus zu beantragen. Dann würde ich 450 Euro 22 Monate lang bekommen. Wenn ich jetzt einen Minijob annehme auf 450 Euro basis habe ich dann nachher Ausgezahlt 900 Euro 22 Monate lang?
    Oder wird das anders gerechnet?

    Lieben Gruß

    • Hallo Romina,

      Wenn Ihr Verdienst nach der Geburt weniger als 50% Ihres Einkommens vor der Geburt beträgt, was in Ihrem Beispiel so ist, wenn ich es richtig verstanden habe, dann bleibt es bei den von Ihnen genannten 450 Euro Elterngeld Plus sowie Ihrem Verdienst aus dem Minijob, sodass Sie auf monatlich 900 Euro kommen.

      Alles Gute,
      Wünscht das elterngeld.de-Team

  • Hallo Zusammen,

    wir bekommen unser erstes Baby im Oktober.
    Dadurch, dass wir nicht in Deutschland aufgewachsen sind, kennen wir uns mit dem System ganz und gar nicht aus, außerdem die vielen Kombinationen verunsichern uns auch.

    So, ich möchte gerne mit dem Kind 2 Jahren zu Hause bleiben, ohne zu arbeiten. Mein Mann möchte aber auch gerne 2 Monate im ersten Lebensjahr nehmen, jedoch keine 2 aufeinanderfolgende Monaten. Ist das überhaupt möglich? Wäre er auch auf mehreren Monaten berechtigt? Falls ja, welches Modell soll es sein?

    Danke im Voraus!

    MfG
    Valéria

    • Hallo Valéria,

      zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Elternzeit und Elterngeld getrennt voneinander betrachtet werden: Ja kannst 2 Jahre bei deinem Kind zu Hause bleiben, ohne zu arbeiten. Wenn dein Mann 2 Monate Elternzeit und Elterngeld beanspruchen möchte, bleiben dir dann 12 Monate Basiselterngeld – die du in Form von Elterngeld Plus auch strecken könntest. Dein Mann kann seine beiden Monate auch einzeln nehmen. Wichtig ist zu beachten, dass es um Lebensmonate des Kindes geht, nicht Kalendermonate. Um die beste Konstellation für euch zu finden, empfehle ich unsere Elterngeldberatung. Unsere Experten können für euch dann die beste Konstellation herausfinden und prüfen, wie man den Anspruch noch optimieren kann. Die Beratung findest du hier: https://www.elterngeld.de/elterngeldberatung/

      Viele Grüße,
      das Team von elterngeld.de

  • Hallo.

    Wenn Mutterschaftsgeld nach der Geburt für 8 Wochen bezogen wird, dann gilt dies ja auch bereits als Elterngeldbezug oder?

    Falls man dann Elterngeld Plus beantragen möchte hat man demnach nur 20 Monate reinen Elterngeldbezug? Demnach würde der ElterngeldPlusbezug mit dem 22 Lebensmonat enden?! Falls man dann zwei Jahre Elternzeit plant, wären der 23 & 24 Lebensmonat ohne Einkommen?

    Oder habe ich da einen Denkfehler.

    Vielen Dank vorab für eine Info.

    Gruß
    Markus

    • Hallo Markus,

      ganz genau, Mutterschutzmonate sind gleichzeitig auch Basiselterngeld-Monate. Sie kann in dem Fall nur für die kommenden 20 Monate Elterngeld Plus beantragen. In dem Fall würdet ihr nach Monat 22 kein Elterngeld mehr erhalten. In diesem Beispiel haben Sie jedoch komplett auf Ihr Elterngeld verzichtet. Bis zum 14. Lebensmonat könnten Sie 2 Monate geltend machen und Ihre Partnerin in der Zeit aussetzen. Dann erhielten Sie bis zum 24. Lebensmonat Elterngeld.

      Viele Grüße,
      Ihr Elterngeld.de Team

  • Guten Tag,
    ich möchte für die ersten 12 Monate Elterngeld Basis beantragen und dann für Monat 13 bis 24 Elterngeld Plus , dabei in Teilzeit mit 25 Wochenstunden arbeiten ab dem 13 Monat.
    Ich habe mir ausgerechnet, dass ich in den ersten 12 Monaten 615 Euro bekommen müsste. Bei Elterngeld Plus dann ab dem 13 Monat 303 Euro. Dazu bekomme ich ja dann mein Verdienst von dem Teilzeitjob.
    Ist das möglich und habe ich das so richtig ausgerechnet? Muss ich die Anfrage zur Teilzeitarbeit ab dem 13 Monat im Antrag für den AG mit angeben?
    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage.

    LG Katharina

    • Hallo Katharina,

      Ihnen stehen insgesamt 12 Monate Basiselterngeld zu oder 24 Monate Elterngeld Plus. Gegebenenfalls kommen noch für Ihren Mann oder Partner 2 Partnermonate (Basiselterngeld) im Anschluss in Frage und möglicherweise der Partnerschaftsbonus von 4 Monaten (Achtung, hier gelten gewisse Voraussetzungen die zwingend einzuhalten sind), mehr dazu unter: https://www.elterngeld.de/elterngeld-partnerschaftsbonus/.

      Danach ist Ihr gesamter Anspruch aufgebraucht. Das heißt für Monat 13 – 24 gibt es kein Elterngeld mehr. Zum Thema Teilzeitarbeit ist es empfehlenswert, das beim Antrag auf Elternzeit gleich mit zu klären, ob das möglich ist, damit auch der Arbeitgeber weiß, wie er planen kann.

      Alles Gute
      Yvonne von elterngeld.de

  • Hallo,
    uns beschäftigt derzeit eine Frage zum Nebenverdienst in der Elternzeit. Wenn man Elternzeit auf 2 Jahre beantragt hat und auch Elterngeld Plus mit einem Nebenverdienst von 450€ hat und nach 17 Monaten aber wieder in Muttschutz geht wegen der Geburt eines weiteren Babys hat man das Anspruch auf das restliche Geld? Werden die restlichen Monate ohne Verlust ausbezahlt oder wird man auf Basis Elterngeld zurück gesetzt und hat dadurch ein finanziellen Nachteil weil man ein Nebenjob hatte und bei Basis Elterngeld nicht dazu verdienen darf?
    Ich hoffe meine Frage kommt verständlich rüber und ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Liebe Grüße

    • Hallo Sandra,

      Grundsätzlich gibt es Elterngeld für jedes Kind. Das heißt das Elterngeld läuft für das erste Kind bis zum Ende wie beantragt weiter. Die Höhe des Elterngeldes für Ihr zweites Kind ist schwierig zu beurteilen.

      Zunächst ist festzustellen, dass in Ihrem Fall Kind 2 den Geschwisterbonus von 10%, mindestens 75 Euro, beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro, beim Elterngeld Plus bekommt, weil das ältere Geschwisterkind unter 3 Jahre alt ist.

      Es ist jedoch so, dass das Elterngeld des älteren Kindes auf das Elterngeld des jüngeren Kindes angerechnet wird als „Entgeltersatzleistung“ und es kann dazu führen, dass Sie nur das Mindestelterngeld von 300 Euro, zzgl. des vorgenannten Geschwisterbonus bekommen. Es besteht für die Berechnung des Elterngeldes die Möglichkeit die Monate mit Elterngeldbezug bis zum 14. Lebensmonat nicht mit einzubeziehen. Dadurch verschiebt sich der Bemessungszeitraum und es gilt das vorherige Gehalt. Die Monate danach, kommt es der Berechnung zugute, wenn Sie einen Nebenjob hatten, da die Monate ohne Verdienst sonst als Nullmonate einfliessen würden.

      Alles Gute,
      Yvonne von elterngeld.de

  • Hallo,

    der ET für unser Baby ist der 5.12.18. Wenn wir mal konkret von genau diesem Datum ausgehen, muss ich dann als letzte 12 Abrechnungen die von Dezember 2017 bis November 2018 dem Elterngeldantrag beifügen? Oder wird schon der Beginn des Mutterschutzes, also bei mir der 24.10. mitberechnet? Dementsprechend währen es die Abrechnungen von Oktober 2017 bis September 2018? Soweit ich verstanden habe, wird zumindest der Monat in dem entweder die MuSchuGeld Zahlung anfing bzw. die Geburt war, nicht mit einfließen. Ist das richtig? Ich lese ständig widersprüchliches…

    Außerdem wüsste ich gerne ob denn nun tatsächlich erst der Dezember bei mir als Start für das Elterngeld berechnet werden würde (also ab Geburt, was ja auch die 2 Pflichtmonate BasisEG erklären würde, da bis Ende Januar ja das MuSchuGeld läuft), oder ob das dann auch schon ab Oktober zählen würde. Letztes lese ich häufig, ergibt in meinen Augen aber absolut keinen Sinn.

    Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrücken konnte und hoffe auf Ihre Antwort :)!

    Viele Grüße
    Julia

    • Hallo Julia,

      als Bemessungszeitraum gelten die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, d.h. Oktober 2017 bis September 2018.
      Mutterschutzgeld wird für 8 Wochen nach der Geburt gezahlt und dann in Bezug auf das Elterngeld behandelt wie Basiselterngeld, d.h. 2 Monate sind dann bereits verbraucht.
      Erst ab dem 3. Lebensmonat kannst du entscheiden ob du z.B. lieber Elterngeld Plus erhalten möchtest.

      Alles Gute,
      Yvonne von elterngeld.de

  • Hallo,

    ich bin derzeit noch am überlegen, wie ich es am gescheitesten mache.
    Zu meiner Situation: ich wurde kurz bevor ich von meiner SS erfuhr gekündigt, nun ist durch die SS die Kündigung hinfällig. Ich befinde mich seit Anfang an im BV und habe an sich auch keinen Kontakt zu meinem Arbeitgeber. Dies wäre an sich ja kein Drama, da sich ja vieles auf dem Postweg erledigen lässt, jedoch ist es finanziell sehr sinvoll wenn ich ab dem 7. Lebensmonat unseres Knirpses (vET 26.12.2018) wieder arbeiten gehen würde. Nun würde ich für die Zeit danach dann Elterngeld Plus beantragen. Soweit, so gut, jedoch würde ich nicht bei meinem jetzigen AG weiter arbeiten wollen/ können und schon gar nicht in TZ (betrieblich nicht möglich) und würde dann wo anders arbeiten gehen wollen. Nun habe ich ja da noch keine Stelle für und sich jetzt für nächstes Jahr Juli irgendwo bewerben, macht ja nun auch wenig Sinn.

    Wie trage ich das am besten im Antrag ein? Erstmal alles so wie geplant und lasse Einkommen nach Geburt mit null und wenn ich dann was habe, reiche ich die Änderung ein?

    Ist alles etwas wirr, ich bin kurz vorm verzweifeln…

    Vielen Dank schonmal für Ihre Bemühungen

    Liebe Grüße

    Madeline

    • Hallo Madeline,
      du stellst den Antrag erstmal so, wie deine Situation im Moment ist. Sobald sich eine Angabe ändert, z. B. ein Hinzuverdienst in einem Minijob oder die Aufnahme einer Teilzeitstelle (z. B. mit Option auf Vollzeitbeschäftigung nach der Elternzeit) teilst du es der Elterngeldstelle, am besten schriftlich, mit.
      Alles Gute,
      Yvonne von Elterngeld.de

  • Hallo,

    meine Frau möchte gerne zwei Jahre Zuhause bleiben und ich gerne einen Monat Zuhause verbringen und den Rest Vollzeit arbeiten. Eine Teilzeitbeschäftigung ist keine Option.
    Welche Option ist für uns am Vorteilhaftesten?

    Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung.
    Christian

    • Hallo Christian,
      wenn für dich Teilzeitarbeit keine Option ist und du nur einen Monat zu Hause bleiben möchtest, gibt es nicht viele Möglichkeiten. Für den einen Monat kannst du kein Elterngeld beziehen, hierfür sind mindestens 2 Monate Elternzeit erforderlich. Somit entfallen bei euch die Möglichkeit die Partnermonate in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus (und somit 4 weitere Monate Elterngeld Plus), sind auch nicht erfüllt. D. h. nur deine Frau kann in den 2 Jahren Elterngeld beziehen. Wenn sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, bekommt sie 2 Monate Mutterschaftsgeld nach der Geburt (wie Basiselterngeld zu behandeln) und im Anschluss daran noch 20 Monate Elterngeld Plus. Die verbleibenden 2 Monate wären dann ohne Elterngeld zu überbrücken.

  • Hallo liebes Elterngeld-Team,
    vielen Dank für diese Website.
    Ich möchte Teilzeit ab dem 3. Lebensmonat arbeiten. Lt. Elterngeldstelle benötigt man eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Leider konnte ich kein Formular finden. Wie muss sowas aussehen ?
    Wenn ich z.B am 05.01 mein Kind bekomme ist dann die Elternzeit nur 22 Monate also weil die ersten beiden Monate vom Arbeitgeber bzw. von der Krankenkasse gezahlt werden ? Dann würde ich am 05.11 (nach nach 22 Monaten wieder Vollzeit) arbeiten richtig?

    • Hallo Tinkerbell,
      dein Arbeitgeber kann dir formlos bestätigen, dass du in Elternzeit bist und in Teilzeit arbeitest, ein Formular gibt es dafür nicht.
      Wenn du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse hast, dann gelten diese Monate als Monate mit Basiselterngeld. d. h., dir bleiben wenn du danach direkt ins Elterngeld Plus wechselst noch 20 Monate Elterngeld. Nach dem Ende deiner Elternzeit, läuft dein Arbeitsvertrag regulär weiter.

  • Hallo,

    wie wird im Rahmen des Elterngeldes eine Zweitverdienstmöglichkeit berechnet?
    Ich habe folgende Situation: Meine Frau verdient 2700 Euro in ihrem Hauptjob und ungefähr monatlich weitere 200 Euro freiberuflich hinzu, das schwankt aber.
    Den Hauptjob würde sie während der Elternzeit an den Nagel hängen, die freiberufliche Tätigkeit weiterführen.
    Was ist hier die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld? Lohnt sich hier Elterngeld plus überhaupt?

    • Hallo Georg,
      auch wenn die freiberufliche Tätigkeit deiner Frau nur von untergeordneter Bedeutung ist, wird sie für die Bemessungszeitraum des Elterngeldes wie eine Selbständige behandelt. D. h. der Bemessungszeitraum sind nicht die 12 Monate vor beginn des Mutterschutzes, sondern das Veranlagungsjahr vor der Geburt. Auch während des Bezugszeitraumes gibt es einige Fallen. Ich empfehle dir diesen Artikel: https://www.elterngeld.de/elterngeld-fuer-selbststaendige/ Möglicherweise ist für euch die Elterngeldberatung interessant, denn bei Selbständigen gibt es viel zu optimieren.

  • Hallo,
    ich wüsste gern, ob folgende Konstellation möglich ist: Mutter: über 12 Monate nach Mutterschutz EG+, Vater 1 Monat Basiselterngeld nach Geburt und 1 Monat Basiselterngeld 18 Monate nach Geburt des Kindes.
    VG,
    Julia

    • Hallo Julia,
      nein das ist für den Vater so nicht möglich, da es nach dem 14. Lebensmonat nur noch Elterngeld Plus gibt und kein Basiselterngeld mehr.
      Bezüglich des Elterngeldes Plus der Mutter, wenn du Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse hast, so sind das Monate mit Basiselterngeld. Danach ist der Wechsel ins Elterngeld Plus möglich und somit dann auch der längere Bezug von Elterngeld.

  • Hallo! Wir haben 14 Monate Elternzeit genommen (12/2). Nach einem Jahr soll ich nun in Teilzeit wieder anfangen und danach mit Beginn des Kitajahres aufstocken. Ich hadere aber noch mit mir, die Elternzeit nicht doch noch für 4 Monate zu verlängern. Allerdings bekäme ich dann ja gar kein Geld mehr. Wäre Elterngeld Plus da eine Option?

    • Hallo Katrin,
      wenn euer Anspruch auf Elterngeld noch nicht verbraucht ist, dann kannst du für zukünftige Monate noch auf Elterngeld Plus umstellen, um die Bezugsdauer zu verlängern. Ggf. kommen auch der Partnerschaftsbonus für euch in Frage, schau doch mal hier in den Artikel dazu.

  • Hallo liebes Eltergeld-Team,
    erstmal ein Lob für diese tolle Seite.
    Leider bleibt bei mir auch Unsicherheit bezüglich des Elterngeldes und der Auswahl welcher Variante. Vor der Schwangerschaft habe vollzeit im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Jetzt überlege ich , welche Variante für uns den meisten Sinn macht. Mein Verdienst betrug 1600€ netto vor der Schwangerschaft. Mutterschaftsgeld bekomme ich 13 € / Tag von der Krankenkasse. Mein Partner (wir sind nicht verheiratet) hat im September eine neue Ausbildung begonnen.
    Jetzt zu meinen Fragen:
    1)kann ich auch nur als Mutter Basis Eltern Geld und Elterngeld plus in Anspruch nehmen während der Papa weiter normal arbeiten geht?
    2)besteht für mich die Möglichkeit die ersten 6 Monate basiselterngeld zu nehmen und die restlichen Monate Elterngeld plus zu nehmen?
    3)wenn ja, würde ich gerne nach 6 Monaten auf 450€ Basis arbeiten. Wie viel Elterngeld bekomme ich dann monatlich und wieviel Monate bekomme ich dieses dann?
    4)ist das richtig, dass mein Partner auch Elterngeld für 2 Monate bekommt(da Azubi) ,er aber weiter arbeiten geht?

    Danke schon mal im voraus!!

    • Hallo Charlotte,
      zu 1. und 2.: Ja das ist korrekt und das kannst du so machen
      zu 3.: für diese Phase solltest du Elterngeld Plus wählen. Wenn du nicht mehr als 50 % deines vorherigen Nettos verdienst (Wochenstunden beachten), erhältst du das Elterngeld Plus ungekürzt. Die Monate nach der Geburt, in denen Du Mutterschaftsgeld erhältst, zählen als Monate mit Basiselterngeld. Wenn du dies eingerechnet hast, dann kannst du noch 12 Monate Elterngeld Plus bekommen. Insgesamt habt ihr pro Kind Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld bzw. 24 Monate Elterngeld Plus. Wie ihr das verteilt bleibt euch überlassen.
      zu 4.: Ja, das sind sogenannte Partnermonate und ja, in Ausbildung oder Studium gilt die Grenze mit den 30-Stunden nicht.

  • Hallo unser Kind wird im September geboren und ich würde gerne bis zum 2 Lebensjahr zuhause bleiben ohne zu arbeiten. Ist es dann besser Elternzeit plus zu nehmen als das Basiselterngeld damit ich dann auch die Zeit finanziell abgesichert bin. Mein Nettoeinkommen beträgt 1900€ dann wären es beim Elterngeld plus 636€ oder?

    Lieben dank für die Infos.

    • Hallo Steffi,
      das kommt immer auf den persönlich Bedarf an und was du monatlich für die Fixkosten benötigst, Miete, Versicherungen, Auto. Du kannst auch beide Bezugsformen mixen, z. B. 6 Monate Basiselterngeld und dann Elterngeld Plus. Um es möglichst lange zur Verfügung zu haben, eignet sich natürlich Elterngeld Plus, auch wenn du vielleicht überlegst in Teilzeit zu arbeiten.

  • Liebes Team,

    Ich finde es nicht mehr zeitgemäß bei jeder Beispielrechnung der Mutter 12 bzw. 24 Monate zuzuschieben und dem Vater nur 2 bzw. 4 Monate.
    Dies ist 2019 ein doch eher verlatetes Gedankengut und suggeriert leider, dass dies die bevorzugte Lösung sein sollte. Da ganz Deutschland eigentlich versucht die Gleichberechtigung zu erreichen wäre es schön wenn sich dies auch bei der Kinderbetreuung und in Ihren Daten wiederspiegeln würde.

    Beste Grüße

    • Liebe Chrissi, vielleicht sollte man bedenken, dass die Mütter die Kinder stillen und nicht die Väter. Demzufolge sind diese auch länger zu Hause. Das hat nichts mit veralteten Denkmustern zu tun, sondern ist von der Natur so vorgesehen.

  • Liebes Elterngeldteam,

    mein AG hat mir für die ersten zwei Tage nach der Geburt meines Kindes Sonderurlaub (mit vollem Leistungsbezug für eben diese beiden Tage).
    Die Elterngeldstelle wertet dies als zusätzliches Einkommen und zieht dieses vom durchschnittliche Erwerbseinkommen welches bei 2.770 Eur liegt (=Höchstbetrag) ab. Ist das rechtens?

    Wäre es der Logik nach nicht naheliegender dieses zusätzliche Einkommen von meinem tatsächlichen durchschn. Erwerbseinkommen vor der Geburt (3243 Eur) abzuziehen? Unter dem Strich fehlen mir dadurch ca. 350 Eur.

    Zudem wurde der Bruttobetrag für die beiden Tag Sonderurlaub vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen, was ja netto ist, abgezogen. Wenn dieser Weg der richtig ist, das Zusatzeinkommen nach der Geburt vom Höchstbetrag abzuziehen – was ich bezweifle – dann müsste doch das Netto des Einkommens nach der Geburt von den 2.770 Eur abgezogen werden?

    Danke vorab!

    • Hallo Christiane,
      der Sonderurlaub ist mit zwei Tagen eine großzügige Geste, für dein Elterngeld tatsächlich jedoch etwas unglücklich.
      Dein Elterngeld ermittelt sich anhand des durchschnittlichen Einkommen der 12 Monate (Brutto) vor Beginn des Mutterschutzes. Dieses durchschnittliche Einkommen wird um die Werbungskostenpauschale (1/12), pauschale Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge verringert. Hast du nach der Geburt Einkommen (hier der Sonderurlaub), wird der Betrag des Einkommens vor und nach der Geburt verglichen und auf die Differenz das Elterngeld berechnet. In deinem Fall trifft es nun auch eine Zeit in der du vermutlich Mutterschaftsgeld beziehst, somit also auch im Basiselterngeld bist, wo die Anrechnung ab dem ersten Euro erfolgt und du bist im Maximalbetrag. Wie du schriebst wird hier der Unterschied zwischen den 2.770 Euro und dem Einkommen nach der Geburt berechnet. Sofern du, nach diesem Monat in dem der Sonderurlaub abgerechnet wurde, nicht in der Elternzeit arbeitest, sollte dein Elterngeld anhand deines regulären Elterngeldnettos berechnet werden. Ist das nicht der Fall, solltest du schriftlich einen Widerspruch einlegen (Fristen beachten!) und ggf. zusätzlich einen Termin in der Elterngeldstelle machen, um das zu besprechen.

  • Hallo liebes Team,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Kombination aus Basiselterngeld und Elterngeld Plus. Ich bin vor der Geburt Teilzeit angestellt und nicht Vollzeit. Ich würde gerne die Kombination (6 Monate Basiselterngeld & 14 Monate Elterngeld Plus) beantragen, damit ich nach 6 Monaten wieder Teilzeit arbeiten kann. Ist dies umsetzbar und lohnt sich?

    Vielen Dank !

    • Hallo Kai,
      dir stehen 12 Monate Basiselterngeld zu. Diese kannst du aufteilen in 6 Monate Basiselterngeld und dann 12 Monate Elterngeld Plus (12 – 6 = 6 x 2 = 12). Wenn du alleinerziehend bist, dann stehen dir noch die Partnermonate zu. Diese kannst du in Form von Basiseltengeld nehmen (2 Monate) oder mit Elterngeld Plus (4 Monate). Die Entscheidung für das Elterngeld Plus, wenn du nebenbei arbeiten möchtest, ist genau richtig um die Kürzung beim Elterngeld zu umgehen oder möglichst gering zu halten. Dies hängt letztendlich von deinem Verdienst vor der Geburt im Vergleich zu nach der Geburt ab.

  • Hallo lieber Team,

    ich habe schon lange im Internet gesucht und nicht den richtigen Antwort für mich gefunden.
    Ich würde gerne 15 Monate und mein Mann würde 2 Monate Elterngeld beziehen. Wie ist es Möglich? Bin im Netz voll überfordert.

    Vielen Dank!

    • Hallo Doville,
      du nimmst 9 Monate Basiselterngeld und wechselst danach in das Elterngeld Plus. Die Bezugszeit beträgt dann 15 Monate. Dein Mann kann die 2 Partnermonate nehmen, wenn er erwerbstätig ist. Diese kann er zwischen dem 1. und dem 14. LM nehmen. Nach dem 14. LM gibt es nur noch Elterngeld Plus.

  • Hallo liebes Team 🙂

    Ich verdiene 900€ Netto und möchte 24 Monate zu Hause bleiben. Bin nicht verheiratet! Mein Freund arbeitet Vollzeit.
    Welches Modul kommt in Frage?
    Liebe Grüße

    • Hallo Sandy,
      das kommt darauf an, wie hoch euer monatlicher finanzieller Bedarf ist. Am besten setzt du dich einmal mit deinem Freund zusammen und ihr schaut euch an, wie hoch die monatlichen Fixkosten (Miete, Strom, usw.) sind.

  • Hallo Frau Nagel,
    wo / wie kann ich ausrechnen wieviel Stunden / Geld ich dazu verdienen / arveiten kann – ohne das mir Elterngeld Plus gekürzt wird?

    • Hallo Finja,
      die Faustformel ist: Wenn du nach der Geburt nicht mehr als 50% im Vergleich zu vor der Geburt verdienst, kommt es beim Elterngeld Plus nicht zu einer Kürzung. Wenn du dicht am maximalen Elterngeld bist, kann es bei weniger als 50% zu einer Kürzung kommen. Die Stundenzahl ist unerheblich, solange du den Mindestlohn nicht unterschreitest. Es zählt das Bruttoeinkommen. Der Rechner mit Planer im Familienportal der Bundesregierung eignet sich gut dafür.

  • Hallo Yvonne,
    Zunächst vielen lieben Dank für die super zusammengefassten Infos.
    Wenn ich meinen Antrag für Elterngeld ausfülle und 24 Monate ElterngeldPlus ankreuze, wäre es dann falsch wenn ich richtig verstehe. Sollte ich als Mutter die ersten zwei Monate (n.G.) freilassen oder muss ich das Basiselterngeld ankreuzen?
    Liebe Grüße

    • Hallo Tugba,
      herzlichen Dank für dein Lob.
      Wenn du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von deiner gesetzlichen Krankenversicherung hast, dann kannst du in der Mutterschutzfrist nach der Geburt noch nicht in das Elterngeld Plus wechseln. Diese Zeit ist automatisch Basiselterngeld. Du kannst das zwar ankreuzen, anhand der Bescheinigung der Krankenkasse für das Mutterschaftsgeld würde die Elterngeldstelle dies nachträglich für dich ändern. Wenn du aber kein Mutterschaftsgeld bekommst, dann darfst du ab der Geburt Elterngeld Plus beantragen.

  • Hallo Frau Nagel,
    Ich habe beim Arbeitgeber Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Und bei der Elterngeldstelle ElterngeldPlus, nun hab ich von der Elterngeldstelle die Bestätigung erhalten das ich nur 22 Monate das ElterngeldPlus erhalte und die letzten zwei Monate kein Geld bekomme.Ist diese Berechnung richtig?

    • Hallo Christina,
      in der Mutterschutzfrist nach der Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld. Dieses Mutterschaftsgeld wird wie Basiselterngeld behandelt. Erst nach dem Ende der Mutterschutzfrist kannst du in das Elterngeld Plus wechseln. Daher ergibt sich die folgende Berechnung: 12 – 2 Basiselterngeld = 10 x 2 (wg. Elterngeld Plus) = 20. Die 2 Monate Mutterschafts-/Basiselterngeld plus die 20 Monate mit Elterngeld Plus ergeben 22 Monate mit Elterngeld.

  • Hallo Frau Nagel,

    herzlichen Dank für diesen sehr aufschlussreichen Artikel! Endlich konnte ich die Zuverdienstrechnung verstehen, über die ich nicht einmal bei meiner zuständigen Elterngeldstelle eine zufriedenstellende Auskunft erhielt!
    Ich habe nur noch eine kurze Nachfrage: ich beziehe Elterngeld Plus, habe einen Minijob und werde während meiner Elternzeit eine handvoll Rechnungen für meine selbstständige Arbeit stellen. Zählt das Einkommen aus dem Minijob auch als Zuverdienst?

    Herzlichen Dank
    Anika

  • Hallo,
    danke für den wirklich hilfreichen Artikel. Eine Frage hätte ich noch!
    Ich überlege gerade, das Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen zu lassen, also Elterngeld plus zu wählen, um steuerliche Rückzahlungen wegen des Progressionsvorbehalts zu minimieren. Wir sind verheiratet, mein Mann wird weiter Vollzeit arbeiten bis auf zwei Monate Elternzeit. Prinzipiell habe ich vor nach einem Jahr auf Minijob-Basis tätig zu sein. Jetzt ist meine Frage. Wird der Minijob zum Elterngeld plus hinzugezählt bei der Berechnung des Steuersatzes, so dass im zweiten Jahr aufgrund des Minijobs ein höhrere Steuersatz fällig wird? Oder ist der Minijob weiterhin steuerfrei? Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, weil ich nirgends im Netz eine Antwort darauf finde!

    Vielen Dank im Voraus!

    • Hallo Lisa,
      einkommensteuerrechtlich bleibt dein erster Minijob steuerfrei – auch wenn du in Elternzeit bist. Beim Elterngeld kann es auch beim Elterngeld Plus zu einer Kürzung durch den Hinzuverdienst kommen. Hier gilt die folgende Faustformel: wenn dein Minijob weniger als 50% deines Einkommens von vor der Geburt entspricht, kommt es voraussichtlich nicht zu einer Kürzung deines Elterngeldes.

  • Hallo,
    meine Frau ist in der Zeit des Elterngeldes leider Arbeitslos und bekommt nur das Basiselterngeld. Sie würde gerne 24 Monate in Elternzeit gehen. Muss Sie beim Antrag dann Basiselterngeld + Elterngeld Plus ankreuzen oder nur Elterngeld Plus?

    Vielen Dank!

    • Hallo Matthias,
      auch wenn deine Frau nicht arbeitet kann sie das Elterngeld Plus bekommen. Sie kann im Antrag auf Elterngeld frei wählen. Zeiten mit Mutterschaftsgeld gelten allerdings als Monate mit Basiselterngeld. Elternzeit gibt es ohne ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht. Am besten einmal Rücksprache mit der Agentur für Arbeit und der Krankenkasse halten zu ihrem Wunsch.

  • Guten Tag Frau Nagel,

    danke für diese tolle Webseite!
    Bei uns wird das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld monatlich ausgezahlt.
    Wird das Geld beim Elterngeld berücksichtigt oder zählt es nicht zu meinem Gehalt dazu?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lilli Knopf

    • Hallo Lilli,
      die monatliche Auszahlung spricht dafür, dass es sich um einen sogenannten „Laufenden Bezug“ handelt. Dieser wird für die Berechnung des Elterngeldes mit berücksichtigt.

  • Hallo liebes Team
    Erstmal ein großes Lob für die super Zusammenfassung. So ein Antrag kann ganz schön schwer sein. Ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen diese habe ich auch beim AG beantragt. Die ersten zwei Lebensmonate muss ich basiselterngeld nehmen da ich Mutterschaftsgeld bekomme. Wie lange kann ich dann Elterngeld-plus beziehen? Bis zum 24. Lebensmonat oder nur bis zum 22 Lebensmonat ? Bin leicht überfordert und bedanke mich schonmal für eine hilfreiche Antwort.

    • Hallo Linda,
      es kann sogar sein, dass du 3 Monate mit Basiselterngeld nehmen musst. Das ist der Fall, wenn dein Kind vor dem ET auf die Welt kommt. Dann wird die nicht genutzte Schutzfrist hinten angehängt. Du rechnest dir deine Bezugsdauer aus wie folgt: 12 Monate Anspruch – 2 Monate Basiselterngeld = 10 Monate Rest x 2 (wg. Elterngeld Plus) = 20 Monate. Insgesamt kommst du also auf 22 Monate Bezugszeit. Bei 3 Monaten mit Basiselterngeld entsprechend weniger.

  • Hallo liebes Team,
    ich bin Beamtin und meine Besoldung läuft während des Mutterschutzes weiter. Beantrage ich trotzdem für diese Zeit (Mutterschutz) Basiselterngeld oder lass ich die zwei erste Felder frei und beantrage Elterngeld Plus (ich möchte zwei Jahre zuhause bleiben) erst ab dem dritten Monat?

    Viele Grüße

    • Hallo Natalie,
      der Elterngeldbezug beginnt ab der Geburt. Deine Bezüge sind für die Mutterschutzzeit nach der Geburt wie Basiselterngeld zu behandeln. Erst ab dem auf die Mutterschutzfrist Lebensmonat ist der Wechsel in das Elterngeld Plus möglich.

  • Hallo,
    Ich würde sehr gern den Rechner für das Elterngeld Plus nutzen, der auf dieser Seite verlinkt ist.
    Leider führt der Link allerdings ins Leere. Können Sie helfen?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Rowena

  • Hallo, ich befinde mich mit meinem Partner gerade in diesem Dschungel an Planern und Elternzeit Modellen und es kommen grad ein paar Fragen bei uns auf. Der ET ist Anfang Juli. Ich würde gerne (inkl. Mutterschutz) die ersten 10 Monate Elternzeit nehmen und Basiselterngeld bekommen, den 11. Monat Teilzeit arbeiten mit Elterngeld Plus, den 12./13. Monat ohne Elterngeld Plus aber in Teilzeit und den 14. Monat Teilzeit aber MIT Elterngeld Plus – also einen Monat mittendrin, danach folgen 4 Monate Partnerschaftsbonus Zeit (inkl. mit meinem Partner). Das bedeutet für mich: 10 Monate Basiselterngeld, 2 Monate Elterngeld Plus & 4 Partnerschaftsmonate.

    Mein Partner ist die ersten 2 Monate (MuSchu nach Geburt) zuhause (Urlaub, keine Elternzeit, wgn. Bonus seines Unternehmens) nimmt dann den 10./11./12. Monat Basiselterngeld/Zeit (3 volle Monate Auszeit), 13./14. sind bei ihm als Urlaub geblockt (also kein Elterngeld, dennoch 2 Monate zuhause) und danach 15.-18. Monat mit mir zusammen Partnerschaftsbonus.
    Das bedeutet für ihn: 3 Monate Basiselterngeld (+ 4 unbezahlte Monate Elternzeit) und 4 Partnerschaftsmonate.

    Laut Planer des BMFSFJ ist das so möglich. Muss ich das genauso explizit in meinem Antrag bzw. unserem angeben (außer dem Urlaub meines Partners)? Und muss mein Partner jetzt schon bei Geburt das alles beantragen weil wir ja beide parallel Zeit nehmen und den Bonus nutzen wollen oder reicht das die Zeit vor seiner Elternzeit (also ab dem 10. Lebensmonat)?
    Ich wäre um ein bisschen Licht in diesem Chaos an Berechnungen sehr dankbar!
    Viele liebe Grüße Anne

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