Dienstunfähigkeitsversicherung: Das solltest du wissen!
Ebenso wie versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern können, sichern Beamte sich über eine sogenannte zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung für eventuelle gesundheitliche Ausfälle ab. Die Versicherung der Dienstunfähigkeit kommt dann zum Tragen, wenn der Beamte aufgrund einer Krankheit auf Lebenszeit seinen beruflichen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann. Das Beamtenversorgungsgesetz regelt dann das Ruhegehalt des Beamten. Dort wird auch geregelt, wie hoch dieses ausfällt. Prinzipiell sind Beamte bei einer Berufsunfähigkeit (Dienstunfähigkeit) besser versorgt als andere Berufstätige auf dem freien Arbeitsmarkt. Generell sind Beamte auf Basis der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gut abgesichert. Dabei müssen sie selbst keinen Beitrag zur Altersvorsorge leisten. Trotz dieses herausragenden Privilegs kann es sich durchaus lohnen, eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Damit wir ermitteln können, ob sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte überhaupt lohnt, möchten wir zunächst einen Blick auf die soziale Absicherung des Beamten werfen.
Auf die Zahl der Dienstjahre kommt es an
Die Faustregel lautet: Je mehr Dienstjahre ein Staatsdiener vorweisen kann, desto höher fällt sein Ruhegehalt aus. Im Umkehrschluss bedeutet das aber ebenfalls, dass das Ruhestandsgeld nach wenigen Dienstjahren sehr niedrig ausfällt oder im schlimmsten Fall gar nicht erst erreicht wird. Aus dieser Regel lässt sich ableiten, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung besonders für junge Beamte lohnend sein kann. Sie besitzen in den ersten fünf Jahren nach Dienstantritt noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Beamte, die in dieser Zeit durch Unfall oder Krankheit dienstunfähig werden, sind weitgehend auf sich gestellt. Erleidet ein Beamter durch Unfall oder Krankheit eine Dienstunfähigkeit, so zahlt der Dienstherr bei einer Dienstzeit von mehr als fünf Jahren mindestens 35 Prozent des bisherigen Gehaltes zur sozialen Absicherung. Wird der Dienst vollständig beendet, können dem Beamten bis zu Dreiviertel seines vorherigen Gehaltes ausgezahlt werden. Abhängig vom Bundesland und der jeweiligen Kommune stuft der Deutsche Beamten Bund (DBB) das maximale Ruhegehalt zwischen 72,2 und 72,6 Prozent ein.
In der folgenden Tabelle zeigen wir dir das Verhältnis des Ruhegehaltes zu den geleisteten Dienstjahren auf:
- 0 bis 5 = kein Ruhegehalt
- 6 bis 19 = 35 Prozent
- ab 20 = 35,88 Prozent
- ab 30 = 53,81 Prozent
- ab 40= 71,75 Prozent
Ruhegeldfähige Dienstzeit:
- Ausbildungszeiten, soweit sie für die Beamtenlaufbahn vorgeschrieben sind
- Für die Beamtenlaufbahn förderliche Zeiten als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, wenn die Tätigkeit für die Beamtenlaufbahn vorgeschrieben ist
- Berufsmäßige Tätigkeiten in der Feuerwehr, der Bundeswehr, im Vollzug oder Wehrdienst
- Die Zeit im Beamtenverhältnis
- Nicht berücksichtigt werden Fachschul- und Hochschulausbildung über drei Jahre hinaus sowie die Zeiten der allgemeinen Schulausbildung
- Im Übrigen ist zu beachten, dass die Berechnung der Dienstzeit erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt
Besonders junge Beamte, die eine Familie gründen, sollten dieses Verhältnis zwischen Ruhegehalt und geleisteten Dienstjahren bei der Absicherung aller Eventualitäten berücksichtigen. Wurde die Dienstunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt, kann es zu Problemen kommen. In einem solchen Fall müssen beispielsweise Soldaten nach dem Bundesbesoldungsgesetz Paragraph 43 B (4) ihre bis dahin erhaltene Verpflichtungsprämie zurückzahlen.
Quelle: www.magistrato.de
Fallstricke der Dienstunfähigkeitsversicherung
Wie so oft lauert der Teufel im Kleingedruckten. Achte unbedingt auf die Art der Verklausulierung deiner Versicherungsbedingungen. Nur eine „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ garantiert, dass der Versicherer den besonderen Status von Beamten berücksichtigt und auf eine zusätzliche Prüfung verzichtet. Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel könnte wie folgt formuliert sein: „Als Berufsunfähigkeit gilt die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung aus dem Dienst.“ Hier ist besonders wichtig, dass die Entlassung aus dem Dienst berücksichtigt wird. Andererseits hätte ein Beamter bei einem Wechsel seines Beamtenstatus in die freie Wirtschaft oder bei einer Kündigung durch den Dienstherrn keinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Dienstunfähigkeitsversicherung. Einen Fallstrick könnte es bedeuten, wenn die Formulierung wie folgt, oder ähnlich klingen würde: „Auch bei einer vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand erfolgt die Einschätzung einer vorzeitigen Entlassung auf Grundlage allgemeiner Absätze.“ Diese Formulierung stellt den Beamten mit dem Arbeitgeber und dem Selbstständigen gleich. Der Versicherer lässt sich bei dieser Formulierung die Möglichkeit offen, zusätzlich zur Dienstunfähigkeit auch die Berufsunfähigkeit zu überprüfen.
Dienstunfähigkeitsversicherungen ohne Dynamik
Egal, ob du Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter bist: Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wiegt bei allen Menschen gleich schwer. Beamte sind darauf jedoch besser vorbereitet, weil das Ruhegehalt bei fortlaufender Dienstzeit immer weiter steigt. Durch diesen kontinuierlichen Anstieg steigt am Ende linear der Wert der Dienstunfähigkeitsversicherung. In der Regel sehen Versicherer deshalb keine Dynamik vor. Die Dynamik einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Aufgabe, den laufenden Versicherungsschutz an die Inflation beziehungsweise die allgemeine Preissteigerung anzupassen. Für Arbeitnehmer und Selbstständige ist dies unverzichtbar. Um Preissteigerungen sicher ausgleichen zu können, raten der Bund der Versicherten und die Stiftung Warentest Versicherungsnehmern, bis zu drei Viertel des Nettogehaltes als monatliche Rente für den Ernstfall zu vereinbaren.
Beamte in Risikoberufen
Sicher befindet sich der Verwaltungsbeamte, der Staatsanwalt oder der Richter aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit nicht ununterbrochen in Lebensgefahr. Tatsächlich gibt es aber eine Anzahl von Staatsdienern, die ständig besonderem Stress und hohen Gefahren ausgesetzt sind. Dazu gehören ganz besonders Feuerwehrleute, Polizisten, Soldaten und Lehrer. Viele Versicherer schränken in solchen Risikofällen den Versicherungsschutz ein, indem sie eine Laufzeit bis zum 55. Lebensjahr anbieten. Eine solche Einschränkung ist zwar nicht vorteilhaft, da aber das Ruhegehalt im Allgemeinen bis zu diesem Zeitpunkt einen annehmbaren Zuwachs zu verzeichnen hat, ist diese Regelung akzeptabel.
Darauf solltest du achten
- Achte darauf, dass deine Dienstunfähigkeitsversicherung flexibel angepasst werden kann. Zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes oder beim Erwerb des eigenen Hauses.
- Achte unbedingt auf die echte Dienstunfähigkeitsklausel, die dir alle Leistungen garantiert, auch wenn du eine andere Tätigkeit ausüben musst oder möchtest.
- Nicht selten sind satte Rabatte für Beamtenanwärter möglich. Achte auf entsprechende Angebote oder frag deinen Versicherungsanbieter nach entsprechenden Nachlässen.
Teildienstunfähigkeit
Es muss nicht immer der schlimmste Fall eintreten. Auch wenn du nur teilweise körperlich beeinträchtigt bist, bietet sich gegebenenfalls eine Teil-Dienstunfähigkeitsversicherung an. Ob diese von deinem Versicherer angeboten wird, und zu welchen Konditionen, lässt sich pauschal nicht sagen. In jedem Fall solltest du diesen Punkt bedenken, wenn du dich beraten lässt.
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