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Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Alles Wichtige – einfach erklärt

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Zum Schutz von Mutter und Kind kann es in manchen Fällen notwendig sein, dass ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ausgesprochen wird. Wer es zahlt, was der Arbeitgeber darf und was nicht, und welche Gründe es für ein BV gibt, erfährst du jetzt. Ebenso wie es sich auf ALG I, Elterngeld und Urlaubsanspruch auswirkt.

Was ist ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Für Arbeitnehmerinnen kommt es zu einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, wenn das Leben oder die Gesundheit von Mutter und oder Kind durch den Job bedroht werden. Die Grundlage für den Mutterschutz während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Kurzform für Beschäftigungsverbot ist BV. Umgangssprachlich heißt es auch Berufsverbot, korrekter: mutterschutzbedingte Arbeitsunterbrechung.

Warum bekommt man ein Beschäftigungsverbot?

Egal, wer das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ausspricht, es geht immer darum, dich und dein ungeborenes Kind zu schützen. Die Gründe für ein BV sind individuell. Wir erklären sie im Anschluss genauer.

Übrigens: Es wichtig, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft früh mitzuteilen, damit er die notwendigen Schutzmaßnahmen für dich treffen kann. Dazu gehört auch, dass er das Gewerbeaufsichtsamt über deine Schwangerschaft informiert.

Welche Beschäftigungsverbote gibt es?

Es gibt (abgesehen vom Mutterschutz ab 6 Wochen vor der Geburt) zwei verschiedene Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft:

  • Generelles bzw. betriebliches BV
    Das betriebliche Beschäftigungsverbot spricht der Arbeitgeber (oder auch die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz) in der Schwangerschaft unabhängig von gesundheitlichen Problemen aus. Damit sollen Arbeitsbedingungen vermieden werden, die nach dem Mutterschutzgesetz (§11 MuSchG) unzulässig sind.
  • Ärztliches bzw. individuelles BV
    Dieses spricht dein Arzt oder deine Ärztin aus – immer dann, wenn in der Arbeit eine Gefährdung der Gesundheit der Schwangeren oder der des Kindes vorliegt und diese nicht behoben werden kann. Das individuelle BV ist vollständig oder teilweise möglich. Es wird durch §16 MuSchG geregelt.

Weiterhin ist zwischen einem vollständigen und einem teilweisen Beschäftigungsverbot zu unterscheiden. Im Anschluss erklären wir dir verschiedenen Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft genauer.

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Gründe für generelles Beschäftigungsverbot

Zu einem generellen bzw. betrieblichen Beschäftigungsverbot kommt es, wenn dein Arbeitgeber eine unverantwortbare Gefährdung für dich oder dein ungeborenes Kind nicht ausschließen kann. Gehst du einer Arbeit nach, bei der du Tätigkeiten übernehmen musst, die nach dem Mutterschutzgesetz untersagt sind? Dann muss dein Arbeitgeber dafür sorgen, dass du andere Arbeiten übernimmst. Hier spricht man dann auch von einem teilweisen bzw. Teilbeschäftigungsverbot, weil die nur ein Teil deiner Arbeit verboten wird.

Ist es im Betrieb weder durch eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes noch durch einen Arbeitsplatzwechsel (z.B. andere Abteilung) möglich, dich zu schützen, wirst du freigestellt.

Häufige Gründe sind Kontakt zu Gefahrstoffen, bestimmten Krankheitserregern, Strahlung oder mechanische Einwirkungen wie schweres Heben (Lasten von mehr als 5 Kilo) oder nach dem 5. Monat bewegungsarmes langes Stehen.

Berufsgruppen, die häufig betroffen sind: Erzieherinnen, Altenpflegerinnen, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte.

Wichtig: dein Arbeitgeber muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dich weiterzubeschäftigen. Denn „verboten“ ist nur, was eine Gefährdung für dich oder dein ungeborenes Kind bedeutet.

Sonderfall vorläufiges Beschäftigungsverbot

Ein vorläufiges BV kann ein Arbeitgeber aussprechen, wenn er (noch) keine aktuelle Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes erstellt hat (§10 MuSchG). Sobald du ihm deine Schwangerschaft mitgeteilt hast, muss er die mutterschutzrechtlichen Vorgaben umsetzen. Ist dies nicht einfach so möglich, bekommst du so lange ein vorläufiges Beschäftigungsverbot.

Kommt es zu Streitigkeiten bei mutterschutzrechtlichen Vorgaben für deine Tätigkeit und erforderliche Schutzmaßnahmen bleiben aus? Notfalls darf auch deine Frauenärztin ein solches vorläufiges Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ausstellen.

Behördliches Beschäftigungsverbot

Die zuständige Aufsichtsbehörde (siehe Infokasten) kann auch ein sogenanntes behördliches BV aussprechen. Dieses hängt ausschließlich von der Arbeit ab, die du verrichtest und nicht von deinem Gesundheitszustand.

In jedem Bundesland gibt es eine Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Wenn dein Arbeitgeber keine mutterschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt oder du Fragen dazu hast, kannst du dich kostenlos an die Behörde wenden. Hier kommst du zu Kontaktinformationen der Aufsichtsbehörden für Mutterschutz.

Gründe für ärztliches Beschäftigungsverbot

Ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt oder einem anderen Facharzt bekommst du, wenn deine Gesundheit oder die deines Kindes in der Schwangerschaft gefährdet ist. Ein Mitspracherecht hast du dabei nicht. Du kannst zwar darum bitten, aber dein Arzt oder deine Ärztin muss dem nicht nachgeben. Andersherum kannst du es auch nicht ablehnen.

Es gibt ein vollständiges oder teilweises BV – umgangssprachlich auch Teilzeitbeschäftigungsverbot. Du bekommst ein ärztliches Zeugnis für deinen Arbeitgeber und dieser muss sich daran halten.

Die Ärzte schätzen ein, ob die Komplikationen bzw. Beschwerden schwangerschaftsbedingt auftreten oder möglicherweise mit einer Krankheit in Zusammenhang stehen. Aber bei

  • Gefahr einer Frühgeburt,
  • einer Mehrlingsschwangerschaft,
  • einer Risikoschwangerschaft
  • starken Rückenschmerzen
  • starker Übelkeit
  • einer Muttermundschwäche

bekommst du abhängig von deiner Tätigkeit möglicherweise ein vollständiges oder teilweises Arbeitsverbot und ein entsprechendes Attest darüber. Wenn du dagegen krank bist, stellt deine Ärztin eine reguläre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus.

Hinweis: Wenn dein Arbeitgeber das BV anzweifelt, darf er eine Nachuntersuchung verlangen. Er kann dir jedoch nicht vorschreiben, dass du diese bei einem bestimmten Arzt durchführen musst, z.B. Werksarzt. Du hast das Recht auf freie Arztwahl. Entstehen dir Kosten für die Nachuntersuchung, muss der Arbeitgeber diese übernehmen.

Wer zahlt Gehalt bei Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Das Wichtigste vorab: wenn du angestellt bist, entsteht dir kein finanzieller Nachteil aus dem BV. Du bekommst für diese Zeit regulär dein Gehalt vom Arbeitgeber als sogenannten Mutterschutzlohn gezahlt. Auch dann, wenn du weniger Stunden arbeitest (Teilbeschäftigungsverbot) oder in einer anderen Abteilung eingesetzt wirst. Dein Arbeitgeber holt es sich, bei gesetzlicher Krankenversicherung von der Krankenkasse wieder (U2-Umlageverfahren). Bei privat Versicherten von der Kasse, an die die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichtet werden (gem. Aufwendungsausgleichsgesetz).

Wenn du als Selbstständige ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft bekommst, gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung zu deiner Absicherung. Das Mutterschutzgesetz gilt nur für Angestellte. Bist du hingegen krankgeschrieben, kommt es auf den Tarif an, den du bei deiner Krankenversicherung gewählt hast. Frage hier am besten einmal nach. Suche auch das Gespräch mit deiner Gynäkologin, ob nicht eine Erkrankung der Grund für das BV ist.

So wird das Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet

Dein Gehalt bzw. der Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot berechnet sich anhand deines durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft (§18 MuSchG).

Hast du, erst nachdem du schwanger geworden bist, bei einem neuen Arbeitgeber begonnen oder bist weniger als 3 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt? So berechnet sich dein Entgelt nach dem Gehalt in den ersten 3 Monaten deiner Beschäftigung dort.

Achtung, wenn Änderungen des Arbeitsvertrages schon vor dem BV geplant waren (weniger Stunden, mehr Lohn o.Ä.): Dann bildet diese Vertragsvereinbarung bzw. -anpassung die Grundlage für die Berechnung (§21 Absatz 4 Satz 2 MuSchG).

Wie oben geschrieben, bekommt der Arbeitgeber ein solches „Gehalt“ für Mitarbeiterinnen in dieser speziellen Zeit als Lohnfortzahlung im Rahmen des Umlageverfahrens (U2-Verfahren) bzw. Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) zu 100 Prozent erstattet.

Beschäftigungsverbot und Urlaubsanspruch

Das Wichtigste vorab: du verlierst durch ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft keinen Urlaubsanspruch! In Bezug auf deinen Urlaub ist diese Fehlzeit so zu behandeln, als wenn du gearbeitet hättest. D.h. der Arbeitgeber darf deinen Erholungsurlaub wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote nicht kürzen.

Wer stellt ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft aus?

Bei dem Thema, wer das Beschäftigungsverbot letztendlich ausspricht, sind sich viele oft uneinig. Einige Arbeitgeber schicken die schwangeren Arbeitnehmerinnen zum Betriebsarzt. Andere Vorgesetzte teilen ihren Mitarbeitern mit, dass es gar nicht die Möglichkeit für ein Beschäftigungsverbot gibt. Richtig ist jedoch, dass jeder Arzt das BV aussprechen kann – natürlich auch der Betriebsarzt. Jedoch auch Orthopäden oder Neurologen sind dazu berechtigt.

Was sollte im ärztlichen Attest stehen?

Damit das Arbeitsverbot rechtens ist, sind ein paar Vorgaben einzuhalten. Im ärztlichen Attest muss stehen, welche Einschränkungen du hast, also ob du:

  • leichtere Tätigkeiten ausüben kannst
  • nur einige Stunden am Tag arbeiten darfst (Teilbeschäftigungsverbot)
  • deiner Tätigkeit gar nicht mehr nachgehen kannst.

Es sollte außerdem im Attest stehen, worin genau die Gefahr für dich und dein Kind besteht.

Die Gründe für dein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft oder auch medizinische Diagnosen gehören NICHT in das Attest für das ärztliche Beschäftigungsverbot. Steht doch etwas dazu drin, besprich das mit deinem Arzt oder deiner Ärztin.

Wer trägt die Kosten für das Attest?

Normalerweise trägt deine Krankenkasse die Kosten für das Attest. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Frag also vorher bei deiner Versicherung nach.

Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot, was ist besser?

Bist du unsicher, ob ein Beschäftigungsverbot wirklich gut für dich ist? Denkst du darüber nach, dich lieber krankschreiben zu lassen? Das ist nicht immer die beste Lösung! Bist du, unabhängig von deiner Schwangerschaft, krank geworden, bekommst du generell nur eine normale Krankschreibung. Wirst du länger als sechs Wochen aufgrund einer Krankheit krankgeschrieben, erhältst du Krankengeld. Aber Achtung: dein Krankengeld fällt geringer aus, als dein Gehalt (ca. 70 Prozent vom Netto). Eine Krankschreibung lohnt sich also nur dann, wenn du lediglich wenige Tage bzw. maximal 6 Wochen ausfällst.

In allen anderen Fällen ist das BV die bessere Wahl. Hier bekommst du dein Gehalt als sogenannten Mutterschutzlohn weiterhin gezahlt. Ausnahme ALG I-Bezug, siehe Abschnitt darunter.

Du brauchst dir keine Gedanken darüber machen, dass dein Arbeitgeber dich entlassen könnte. Während der Schwangerschaft, im Mutterschutz und während der Elternzeit hast du einen besonderen Kündigungsschutz.

Beschäftigungsverbot in der Elternzeit

Ob ein Beschäftigungsverbot in Elternzeit Auswirkungen hat, ist unterschiedlich. Hier kommt es auf die Ausgangslage an. Bist du in der Elternzeit erneut schwanger und ein Arzt stellt dir ein Attest über das Arbeitsverbot aus? Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Bei Vollzeitelternzeit:
    Leider kannst du deine Elternzeit nicht vorzeitig beenden, um den Mutterschutzlohn zu bekommen. Das Beschäftigungsverbot hat also für dich keine Auswirkung.
  • Bei Elternzeitteilzeit:
    Wenn du in Teilzeit in deiner Elternzeit arbeitest und nicht mehr arbeiten darfst, erhältst du dein Teilzeitgehalt als Mutterschutzlohn weiter.

Hinweis:
Wenn Änderungen für die Zukunft besprochen waren (z.B. Arbeitszeit/Gehaltshöhe), gelten diese trotzdem und wirken sich auf die Vergütung aus.

Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Der Bemessungszeitraum beim Elterngeld umfasst normalerweise die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Führt dein Mutterschutzlohn nicht zu weniger Einkommen, zählt er regulär für die Berechnung deines einkommensabhängigen Elterngeldes.

Hast du durch deinen Mutterschutzlohn weniger Einkommen, als wenn du regulär gearbeitet hättest? In diesem Fall darfst du diese Monate mit weniger Gehalt ausklammern und ältere Monate für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigen lassen. Dies kommt aber sehr selten vor.

Mehr zum Thema

Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Besonders während der Corona-Pandemie kam die Frage auf, wie sich die Anordnung von Kurzarbeit auf schwangere Arbeitnehmerinnen im BV auswirkt. In dem Orientierungspapier zu Mutterschaftsleistungen während der Kurzarbeit von drei Bundesministerien heißt es:

„Schwangere und stillende Frauen im Beschäftigungsverbot können auch während der Kurzarbeit die vollen Mutterschaftsleistungen erhalten.“

Orientierungspapier zu Mutterschaftsleistungen während Kurzarbeit

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) hat Vorrang vor dem Kurzarbeitergeld (KUG). Du bekommst also den Mutterschutzlohn in Höhe deines bisherigen Lohns.

Beschäftigungsverbot für ALG I-Empfänger

Bist du derzeit nicht in einem festen Arbeitsverhältnis, sondern arbeitslos gemeldet? Sollte ein totales Beschäftigungsverbot erforderlich sein, erhältst du durch die Arbeitsagentur wahrscheinlich kein Arbeitslosengeld I mehr. Dieses steht dir nur dann zu, wenn du auch für den Arbeitsmarkt vermittelbar bist (mind. bis zu 15 Std. pro Woche).

Möglicherweise gibt es auch kein Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld und du müsstest dich selbst krankenversichern. Es handelt sich hier um eine Lücke in der Gesetzgebung. Lass also in diesem speziellen Fall von deiner Ärztin prüfen, ob eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung vorliegt und eine Krankschreibung möglich ist oder ob ein teilweises Beschäftigungsverbot doch ausreicht.

Häufige Fragen zum Beschäftigungsverbot

Kann ich ein Beschäftigungsverbot ablehnen?

Nein, das ist nicht möglich. Es wird zu deinem bzw. zum Schutz deines ungeborenen Kindes ausgesprochen.

Wer bekommt das Attest (über das Beschäftigungsverbot)?

Stellt der Arzt dir ein Attest aus, legst du es umgehend deinem Arbeitgeber vor. Nur so kann das Arbeitsverbot wirksam werden. Wenn es nur ein Teilbeschäftigungsverbot ist, ermöglichst du ihm so, die Arbeitsbedingungen anzupassen, um dich wirksam zu schützen.

Was ist erlaubt im Beschäftigungsverbot?

Es kommt darauf an, warum du nicht arbeiten darfst.

Bei einem ärztlichen Verbot, solltest du gut auf dich achtgeben und auch privat nichts tun, was dein oder das Leben deines Kindes gefährdet.

Wurde das Verbot ausgesprochen, weil du Kontakt mit Gefahrstoffen hättest o.ä.? Du kannst dir  – mit Genehmigung deines Arbeitgebers – eine andere Arbeit suchen und dich unter Umständen sogar arbeitssuchend melden.

Dein Arbeitgeber kann übrigens eine Strafe bekommen, wenn er dich trotz Beschäftigungsverbot arbeiten lässt.

Wer zahlt bei Selbstständigen im Beschäftigungsverbot?

Für Selbstständige und Freiberufler gibt bisher keine gesetzliche Absicherung in so einem Fall. Du musst selbst für Zeiten mit Verdienstausfall vorsorgen, denn das Mutterschutzgesetz bezieht sich nur auf abhängig Beschäftigte. Krankentagegeld kann die Zeiten ohne Einkommen überbrücken, sofern du es als Leistung mit der PKV vereinbart hast.

Gibt es Unterschiede zwischen Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen?

Nein. Die Mutterschutzrichtlinien für Beamtinnen des Bundes entsprechen denen der Arbeitnehmerinnen. Auch für Beamtinnen bleibt während der Schutzfristen und der Zeit eines individuellen Beschäftigungsverbots der volle Anspruch auf Besoldung bestehen und zählt als Dienstzeit. Der Beamtin entstehen also keine Nachteile. Lediglich der Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall verlängert werden, wenn es für das entsprechende Ausbildungsziel erforderlich ist.

Hast du noch weitere Fragen zum Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft? Schreib uns einen Kommentar!

Quellen

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✔ Inhaltlich geprüft am 04.01.2023
Dieser Artikel wurde von Yvonne Nagel geprüft. Wir nutzen für unsere Recherche nur vertrauenswürdige Quellen und legen diese auch offen. Mehr über unsere redaktionellen Grundsätze, wie wir unsere Inhalte regelmäßig prüfen und aktuell halten, erfährst du hier.

Veröffentlicht von Anke Modeß

Als waschechte Berlinerin und späte Mutter eines Schulkindes schreibt Anke seit 7 Jahren über Themen, die Babyeltern im Alltag beschäftigen - am allerliebsten mit einer Prise Humor.

179 Kommentare anderer Nutzer

  1. Hallo,
    ich bin seid September 2018 im individuellen Beschäftigungsverbot. Der errechnetete Termin ist erst im April 2019. Die Mutterschutzfrist beginnt erst Mitte Ende Februar. Ich habe gelesen das im Beschäftigungsverbot das Gehalt weiterhin voll ausgezahlt wird. Nun habe ich festgestellt, dass es im Dezember 2018 und Januar 2019 eine Gehaltskürzung auf dem Lohnzettel gab. Welche Gründe gäbe es, das Gehalt zu kürzen? Müsste es dann nicht eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben? Wie verhält es sich in der Mutterschutzzeit?

    Vielen Dank im Vorraus

    1. Hallo Claudia,
      im individuellen Beschäftigungsverbot bekommst du dein volles Gehalt. Am besten suchst du einmal das Gespräch mit deinem Arbeitgeber, warum ggf. Kürzungen vorgenommen wurden (z.B. Fahrtkostenzuschuss). Das lässt sich sicher klären. In der Schutzfrist vor der Geburt bekommst du dann einen Teil von der Krankenkasse (13 Euro/Tag) und die Differenz, zu deinem letzten Gehalt, zahlt dein Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ab der 33. SSW. bekommst du von deinem Arzt die entsprechenden Formulare/Nachweise um das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen zu können. Ein Formular davon füllst du, eins füllt dein Arbeitgeber aus. Sobald beide Teile bei der Krankenkasse sind, klären Arbeitgeber und Krankenkasse den Rest.

    2. Ich bin seit Februar 2020 im Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin. Zum 01.04.2020 meldet mein Chef Kurzarbeit an. Wie betrifft mich das? Ich habe mit der Arbeitskammer Rücksprache gehalten, die meinten ich solle mit meinem AG sprechen das er mich da raus lässt weil mein Elterneld berechnet wird und das mit Kurzarbeitergeld genullt wird.. Rücksprache mit AG : dieser will sich in meinem Fall bei der Agentur für arbeit erkundigen. Jetzt meine Frage, mein AG bekommt durch das BV ja meinen vollen Lohn von der KK erstattet, werde ich trotzdem von der Agentur für arbeit in Kurzarbeit geschickt?? Es kann ja nicht sein, dass ich nachher in der Elternzeit Einbuße habe deswegen!!!

    1. Hallo, ich kämpfe seit 8 Wochen um ein Beschäftigubgsverbot. Ich abeite im Lebensmitteleinzelhandel als Aushilfe. Die Frauenärztin schickt mich zum Hausarzt, der mich wieder zur Frauenärztin, diese schickt mich nur Neurologin, diese schickt mich zurück zur Frauenärztin, diese schickt mich zu einer anderen Ärztin. Diese daraufhin fragt sich was meine Ftauenärztin für Mist macht. In der Krankenkasse angerufen, mein Problem geschildert und die meinten dass mir ein individuelles Beschäftigungsverbot zustände. Die Frauenärztin will mir aber ums (Entschuldigung) verrecken keins ausstellen auch wenn die Krankenkasse sagte dass sie sich keine Gedanken machen braucht (Frauenärztin hat Angst in Regress genommen zu werden). Jetzt habe ich dasurch auch 2 Monatsgehälter nicht bekommen und wusste nicht wie ich diesen Monat überleben sollte. Zudem bin ich psychisxh schon mit einigen Erkrankungen gestraft und muss mich damit noch rumschlagen. Krankengeld bekomme ich keins hat die Krankenkasse gesagt. D.h. 6 Wochen Krankschreibung geht auch nicht. Zwischendurch versuche ich es immer wieder auf der Arbwit aber es geht einfach nicht. Was kann ich noch tun?

      LG

      1. Hallo Natascha,

        hast du die Möglichkeit zu einer anderen Frauenärztin zu wechseln? Außerdem wäre es sicher hilfreich, wenn dir deine Krankenkasse einen Brief schickt, statt nur telefonisch Auskunft zu geben.

        Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit, dass dir dein Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot ausstellt. Das hängt natürlich davon ab, welches Verhältnis ihr zueinander habt. Ihm entstehen dadurch keine Nachteile, er bekommt seine Auslagen ja von der Krankenkasse zurück.

        Alles alles Gute!

      2. Guten Abend,

        Ich arbeite in der Gastronomie (Service) und bin seit März 2020 in Kurzarbeit.
        Bei mir wurde eine Schwangerschaft festgestellt, da ich einige Schwierigkeiten hatte, bin ich seit 2 Wochen krank geschrieben.
        Bedingt Corona gibt es ja besondere Regelungen zwecks beschäftigen einer werdenden Mutter, da einige Regelungen in meinen Betrieb nicht eingehalten werden können, wird mir sucher ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

        Wie verhält es sich dabei bezüglich der Zahlung? Erhalte ich das Kurzarbeitergeld weiter oder wird davon nochmal ein Betrag abgezogen? Wäre es besser zurück in meinen normal Vertrag zu gehen? Darüber kann man leider nichts im Internet finden und man ist hier leider sehr auf sich allein gestellt.

        Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

        Vielen Dank
        Mit freundlichen Grüßen
        Franzi

        1. Hallo Franzi,

          wenn du im Moment Kurzarbeitergeld bekommst, wirst du während eines Beschäftigungsverbots genauso viel auf dem Konto haben. Sollte das Kurzarbeitergeld währenddessen aufgehoben werden, würdest du wieder dein normales Gehalt bekommen. Damit will man verhindern, dass Schwangere im Beschäftigungsverbot besser oder schlechter gestellt sind, als die anderen Mitarbeiter.

          Wenn dich die Geschäftsleitung vorher aus dem Kurzarbeitergeld herausnehmen kann, wäre das natürlich die beste Variante. Denn dann bekommst du gleich so viel wie dein volles Gehalt. Klappt aber nicht immer.

          Alles Gute für dich!

          Alles Gute für dich!

  2. Hallo,
    ich habe heute bestätigt bekommen das ich in der 5 SSW bin. Habe auch meinen Arzt gefragt wie das ist mit einem Beschäftigungsverbot, da ich in einer Wäscherei arbeite und ihm auch meine Tätigkeiten erklärt. Er sagte mir das er keins ausstellen darf nur wenn es gar nicht anders geht. Das muss mein Betriebsarzt machen. Mein Betriebsarzt ist gar nicht immer da in der Firma und ich weiß gar nicht wo er sonst sitzt. Meine Firma hat auch kein Schonplatz. Kann ich auch zu meinem Hausarzt gehen?
    Was kann ich jetzt machen?
    Ich hab wirklich Angst!

    Liebe Grüße

    1. Hallo Tini,
      wichtig ist, dass du deinen Arbeitgeber informierst, damit er entsprechende Schutzmaßnahmen für dich einleiten kann. Sollte auch er keine Notwendigkeit sehen und oder wenn du dich weiter informieren möchtest, wende dich bitte an die zuständige Aufsichtsbehörde für Mutterschutz in deinem Bundesland. Entsprechende Kontaktdaten findest du hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz–informationen-der-laender/73648

      1. guten tag ich habe seit ca 4 wochen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. heute kam meine abrechnung per post und mein Arbeitgeber hat mir die Fahrtkosten und kinderbetreuung gestrichen ohne mit mir das Gespräch zu suchen. darf er das einfach so?
        ich dachte das in einem Beschäftigungsverbot das volle gehalt gezahlt wird und nicht gestrichen werden kann vom AG, da er dies von der KK erstattet bekommt.
        können sie mir helfen?
        Lg jessie rogal

        1. Hallo Jessie,
          dein Grundgehalt läuft regulär weiter. Dir entstehen jedoch aufgrund des Beschäftigungsverbotes keine Fahrtkosten mehr und dein Arbeitgeber darf diese daher streichen. Anders verhält es sich mit dem Zuschuss für die Kinderbetreuung. Dieser ist auch im Beschäftigungsverbot weiterhin zu zahlen. Ebenso ist dieser bei der Berechnung des späteren Mutterschaftsgeldes zu berücksichtigen, wenn du diesen bereits in den drei Monaten vor deinem Beschäftigungsverbot erhalten hast.

  3. Hallo
    Ich arbeite seit Oktober 2018 als Reinigungskraft und bin schwanger geworden und in der 5 Schwangerschaftswoche. Ich habe jedoch nur einen Vertrag bis Juni 2019 erhalten. Durch das tragen und die Mittel zum putzen mache ich mir Sorgen um das Baby.
    Wie sieht es da mit der Bezahlung aus, sollte ich ein Beschäftigungsverbot erhalten. Darf mein Arbeitgeber mich auch vorher kündigen. Oder muss er mich bis mein Vertrag abläuft weiterhin bezahlen.

    Ich bedanke mich im Voraus

    1. Hallo Sara,
      hast du deinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass du schwanger bist? Nur so kann er dich und das Kind in dir schützen, indem er im Kenntnis von deiner Schwangerschaft erlangt. Du solltest deine Bedenken in Bezug auf die Reinigungsmittel auf jeden Fall auch mit deinem Frauenarzt besprechen. Solange eine Schwangerschaft besteht, darf dein Arbeitgeber dich (bis auf ganz wenige Ausnahmen) nicht kündigen. Allerdings läuft dein Vertrag ganz regulär nächstes Jahr aus und muss auch nicht verlängert werden. Wenn du in ein Beschäftigungsverbot (BV) fällst, dann erhältst du weiterhin das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate vor dem BV.

  4. Hallo,
    Ich bin seit längeren aus gesundheitlichen Gründen krank geschrieben und würde ab dem 14.04. Ausgesteuert werden. Jetzt habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren und meine Frage ist: wenn ich jetzt ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, müsste mein Arbeitgeber dann mein Gehalt wieder zahlen obwohl ich die letzten Monate Krankengeld bezogen hatte?
    Zur Info: ich stehe seit 6 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

    Vielen Dank im Vorraus

    1. Hallo Pia,
      ja, im Beschäftigungsverbot würde dein Gehalt „wieder aufleben“ und dein Chef bekäme es zu 100 % von der Krankenkasse erstattet.

      1. @Yvonne: das ist richtig, doch leider gar nicht so einfach. Meine Partnerin ist in derselben Situation wie Pia, wobei sich behandelnder Arzt (der diese wegen der bisherigen Arbeitsunfähigkeit krank geschrieben hat) und der Frauenarzt gegenseitig den Ball zuspielen, wer das Beschäftigungsverbot denn attestieren muss. Letztendlich befürchten nämlich beide Ärzte, dass sie von den Krankenkassen verklagt werden, da diese letztendlich dem Arbeitgeber den Lohn erstatten müssen und das offenbar mit allen Mitteln zu verhindern suchen.. (dem Frauenarzt ist dies bereits 1x passiert). 🙁

        1. Das tut mir leid. Es geht darum das Leben von Mutter und Kind zu schützen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vorliegt und es Gründe gibt ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft auszusprechen, seitens des Arbeitgebers oder eben seitens des Frauenarztes dann sollte diese Entscheidung zügig getroffen werden. Wenn die Arbeitsunfähigkeit noch besteht wird es vermutlich schwierig die Aussteuerung zu verhindern. Im Zweifel muss der Medizinische Dienst deine Frau begutachten, diese sind die neutrale Vermittlungsstelle zwischen Krankenkasse und Arzt/Patient.

      2. Hallo, ich arbeite seit April 2020 im Handel. mein Arbeitgeber möchte für mich ab Juni 2020 das Beschäftigungsvetbot aussprechen. Überall steht das bei fortzahlung des Gehaltes der Durchschnitt der letzten 3 Monate berücksichtigt wird. Wie ist es dann bei mir wenn ich nur 2 Monate arbeiten durfte?
        Liebe Grüße.

        1. Hallo Nicole,

          du bekommst dein normales Gehalt dennoch weiter. Der Durchschnitt ist vor allem dann wichtig, wenn das Gehalt schwankt.

          Alles Gute!

          1. Guten Morgen, ich habe dazu auch nochmal eine ähnliche Frage. Wie erfolgt die Berechnung, wenn ich nur einen Monat vor Schwangerschaft gearbeitet habe? Die Zeit davor war ich in keinem Arbeitsverhältnis, habe auch keine Bezüge vom Amt erhalten. Da ja eigentlich das Durchschnittsgehalt die letzten 3 Monate betrachtet wird.

          2. Hallo Jane, in einem solchen Fall gilt, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Genauer: was du ohne Beschäftigungsverbot verdienen würdest.
            Alles Gute!

    1. Hallo Celine,
      ja das kann er, in dem Moment wo er das Leben von Mutter und Kind nicht schützen kann und es keinen alternativen Arbeitsplatz gibt, an den er dich versetzen könnte.

    2. Hallo liebe Yvonne,

      ich habe neu bei einem neuen Arbeitgeber angefangen und erfahren, dass ich jetzt in der 5. SSW bin.
      Ab dem 01. April soll es eventuell Kurzarbeitsgeld 50% geben. Ende März werde ich wahrscheinlich ein BV bekommen, da es wahrscheinlich wieder eine Risikoschwangerschaft sein wird. Wie verhält es sich dann mit meinem Gehalt?

  5. Hallo,

    ich bin jetzt in der 12 SSW und hatte bereits vor der Schwangerschaft immer wieder mit Rückenschmerzen zu tun. Daher rechne ich damit, dass es mit zunehmendem Bauchumfang schlimmer wird. Meinen Arzt habe ich beim letzten Termin darauf angesprochen um zu erfahren welche Möglichkeiten ich im Falle einer Verschlechterung hätte. Er meinte das vor einem Jahr ein Gerichtsurteil gesprochen wurde, nachdem schwangere Frauen gegen ein Arbeitsverbot geklagt hatten, da sie ihre Karrieremöglichkeiten gefährdet sahen. Seitdem ist es nur noch Betriebsärzten und dem Arbeitgeber möglich ein Arbeitsverbot auszusprechen. Von einer Kollegin weiß ich jedoch dass sie wegen ihrer körperlichen Probleme in der fortgeschrittenen Schwangerschaft kein Arbeitsverbot in unserem Betrieb bekommen hat und sich regelmäßig krankschreiben lassen musste. Welche Möglichkeiten hat man denn dann ein Arbeitsverbot zu bekommen, wenn es der Betriebsarzt und der Arbeitgeber verweigert?

    Vielen Dank im voraus.

    1. Hallo Johanna,
      ein ärztliches Beschäftigungsverbot spricht entweder dein Arzt aus wenn das Leben von Mutter oder Kind gefährdet ist oder der Arbeitgeber kann ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen, weil er möglicherweise die Mutterschutzbestimmungen (z. B. Arbeitszeiten/Kontakt mit Chemikalien) nicht einhalten kann. Davon zu unterscheiden ist eine normale Arbeitsunfähigkeit. Das hat unterschiedliche Konsequenzen in Bezug auf die Lohnfortzahlung. Fragen dazu beantwortet dir dein Arzt. Solltest du an den Einschätzungen Zweifel haben, kannst du dich an einen weiteren Arzt wenden und / oder an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Mutterschutz in deinem Bundesland.

  6. Hallo,
    Ich hätte eine Frage! Und zwar hat meine Freundin neu in einem Betrieb angefangen zu arbeiten (aktuell seit 2 Wochen). Nun haben wir erfahren, dass sie in der 10. Woche schwanger ist. Es ist ihr kaum möglich zu arbeiten bzw iwas zu machen, aufgrund sehr starker Übelkeit. Sie arbeitet im Büro eine Kunststofffirma, bekommt jedoch die Gerüche usw mit. Wenn der Arzt nun ein BV aussprechen würde, würde die trotzdem das volle Gehalt bekommen, obwohl sie erst 2 Wochen dort arbeitet, oder nicht?
    Liebe Grüße.

    1. Hallo David,
      da das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen hat, erhielte deine Freundin im Falle eines BV, das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung.

  7. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe folgende Frage:

    Ich bin in meinem zweiten Jahr Elternzeit. Nach einem Jahr wollte ich wieder für ein paar Stunden bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit wurde leider abgelehnt. Ich habe aber die Erlaubnis von meinem AG bekommen, während der EZ woanders zu arbeiten.
    Somit bin ich zur Agentur für Arbeit um mich arbeitssuchend und arbeitslos zu melden. Ich schreibe fleißig Bewerbungen und erhalte Arbeitslosengeld – obwohl ich ein festes Arbeitsverhältnis habe.
    Nun bin ich mit unserem zweiten Kind schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen.

    Frage: kann ich nun meine Elternzeit vorzeitig beenden? Bekomme ich dann Mutterschaftsgeld (U2 Umlage). Wie würde es berechnet werden? Ich habe ja keine 13 Wochen vor der zweiten Schwangerschaft gearbeitet sondern Arbeitslosengeld bezogen.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

    Mit freundlichem Gruß

    1. Hallo Coco,
      du kannst die Elternzeit einen Tag bevor dein neuer Mutterschutz beginnt vorzeitig beenden. Dagegen kann dein Arbeitgeber keinen Widerspruch erheben und du erhältst das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von deinem Arbeitgeber.
      Wenn du aufgrund deines BV nicht für die Vermittlung am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (mind. 15 Std./Wo. in egal welcher Tätigkeit), dann kannst du kein ALG I mehr beziehen, weil du nicht vermittelbar bist. Setze Dich unbedingt mit deinem Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit in Verbindung und kläre mit deiner Ärztin ob es ein partielles oder ein totales BV ist.

    2. Hallo ! Ich bin in der 27 woche schwanger und jetzt bis zum 9.4.2020 krank geschrieben (3 wochen ) insgesamt ! Am 06.04. Hab ich beim Frauenarzt einen Thermin wo ich wegen Berufsverbot nachfragen möchte wegen Corona da ich im Büro Arbeite! Meine Frage giebt es da probleme weil ich ja krankgeschrieben bin finanziell meine ich ?

      1. Hallo Annett,

        wenn du mehr als 6 Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig bist, gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Das wirkt sich auf dein Elterngeld aus. Vorher sollte eine Krankschreibung keine Auswirkungen haben.

        Ich bezweifle aber, dass dich ein Arzt allein wegen deiner Bürotätigkeit während der Corona-Epidemie ins Beschäftigungsverbot schickt. Denn Schwangere ohne Vorerkrankungen zählen nicht zur Risikogruppe. Vielleicht kannst du bei deinem Arbeitgeber eine Home Office Lösung erbitten?

        Alles Gute!

  8. Hallo darf mein Chef mir meine Basisvergütung kürzen wenn ich von meine frauenärztin ein Beschäftigungsverbot wegen Gefährdung bekommen habe ?

    1. Hallo Sandra,
      nein, du bekommst wenn du in einem anderen Bereich eingesetzt wirst, dein Gehalt so weiter wie vorher auch. Wenn du allerdings Fahrkostenzuschüsse bekommen hast und nun gar nicht arbeiten darfst, dann muss er diesen aktuell nicht zahlen.

      1. Guten Tag,
        Ich habe folgendes Anliegen.
        Ich bin seit 2,5Jahren im festen Job ich habe zum 1.04.2020 meine Teilzeit zur Vollzeit ändern lassen. Ich bekomme mein Gehalt rückwirkend bezahlt d.h. mein volles Gehalt für den April habe ich im Mai erhalten. Ich bin jetzt in der 2ssw ein BV ist sehr wahrscheinlich. Würde ich mein volles Gehalt erhalten, oder muss ich bis zum 15.08. Warten um die 3 Monate bzw. 13 Wochen ein zu halten?

        1. Hallo Bella,

          es gilt die Vertragsänderung, da sie dauerhaft geplant war. Du müsstest also das volle Gehalt bekommen.

          Alles Gute!

  9. Hallo,
    Ich bin in der 7.Schwangerschaftswoche und habe heute meinem Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft erzählt. Ich arbeite als Konditorin von 23.30 bis 8 Uhr morgens und meine Frauenärztin meinte ich bekomme von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot.
    Aber mein Arbeitgeber meint so einfach ist das nicht. Er will jetzt das ich um 6 anfange. Muss ich jede Beschäftigung ab 6 Uhr annehmen? Als Konditorin muss ich ausschließlich im Stehen arbeiten, oft Wechsel von Hitze (Ofen Nähe) und Kälte (Kühlhäuser, Froster) und ich müsste ständig jemanden um Hilfe bitten, damit ich nicht schwere Sachen heben muss..
    Hab ich kein Recht auf ein Beschäftigungsverbot?
    LG
    Nicole

    1. Hallo Nicole,
      dein Arbeitgeber darf dich nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen beschäftigen, es sei denn du willigst ausdrücklich ein. Nach der Beendigung deiner täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen bis zum nächsten Arbeitsbeginn. Dein Arbeitgeber muss deine physische und psychische Gesundheit schützen und unverantwortbare Gefährdung ausschließen. Er muss aber nur die Gefährdungen berücksichtigen, die einen hinreichenden Bezug zur ausgeübten beruflichen Tätigkeit haben. Lasten von mehr als 5 Kilo von Hand zu Heben oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 Kilo ist unzulässig. Nach dem 5. Monat ist auch stehen von länger als 4 Stunden am Stück unzulässig. Am besten wendest du dich einmal an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz in deinem Bundesland und stellst deinen Fall dort vor (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz–informationen-der-laender/73648)

  10. Hallo,
    Ich habe eine Frage zu der Lohnfortzahlung bei einem generellem Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber. Ich habe seit Ende April ein Beschäftigungsverbot bekommen, aufgrund meiner Nachtarbeit. Ich hab gelesen das man ein Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate bekommt. Aufgrund von Überstunden und Zuschlägen variiert mein Gehalt. Im April hatte ich ein Bruttogehalt von 2814 Euro, da war ich aber schon ein paar Tage krank geschrieben, wegen der Schwangerschaft..
    Im März hatte ich ein Bruttogehalt von 3525 Euro, im Februar 3064 Brutto und im Januar 3387 Euro Bruttogehalt. Ich soll allerdings nur eine Lohnfortzahlung von 2680 Euro Brutto bekommen ab Mai. An welche Stelle kann ich mich wenden und beraten lassen?
    LG
    Nicole

    1. Hallo Nicole,
      wenn du länger als 6 Wochen erkrankt bist und deine Erkrankung nicht aufgrund der Schwangerschaft vorlag, dann kann deine Krankenkasse Auskunft erteilen, wie das Entgelt sich berechnet. Wenn es darum geht, was dein Arbeitgeber aufgrund des Beschäftigungsverbotes an dich zahlen muss, solltest du dich zunächst noch einmal an ihn wenden. Ansonsten wende dich am besten an die zuständige Behörde über die Aufsicht des Mutterschutzes (Adressen findest du hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz–informationen-der-laender/73648)

  11. Guten Tag,

    Ab dem 20.9 beginnt bei mir der Mutterschutz (6 Wochen vor Entbindung) mein Arbeitsvertrag läuft am 30.9 aus. Bekomme ich danach (restliche Zeit des Mutterschutzes)
    die Ausgleichszahlungen von der Krankenkasse oder erhalte ich hier nur den mindestsatz? Für das Arbeitsamt bin ich in dieser Zeit ja nicht vermittelbar und habe somit auch keinen Anspruch auf ALG 1.

    Und bin ich in dieser Zeit U der einjährigen Elternzeit automatisch krankenversichert (gesetzlich versichert zur Zeit)?

    Vielen Dank vorab

    1. Hallo Elli,
      dein Beschäftigungsverhältnis endet in der Schutzfrist und und da du Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bist, dann bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Das ist weniger als dein letztes Nettogehalt (ca. 70 %). Da du vor Beginn der Schutzfrist sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, bleibst du in der Zeit des Bezuges des Mutterschaftsgeldes kraft Gesetz versichert und musst keinen Beitrag zahlen. In der Zeit wo du Elterngeld beziehst, bleibst du beitragsfrei versichert, wenn du keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen hast. Nimm aber am besten schon einmal Kontakt zu deiner Krankenversicherung auf und bespreche dort deinen individuellen Fall.

  12. Hallo ich habe eine Frage,
    Ich bin in der 13. ssw und habe starke Rückenschmerzen und kann daher nicht arbeiten. Meine frauenärztin meint sie könne mir deshalb kein beschäftigungsverbot erteilen sondern nur eine Krankmeldung. Jetzt ist meine Frage: Wenn ich ab jetzt bis zur Geburt Krankgeschrieben werd und Krankengeld bekomme, dann bekomme ich doch dann auch weniger Elterngeld oder? Weil es ja von den letzten Jahren 12 Monaten berechnet wird. Ich wäre über Hilfe sehr dankbar.
    Grüße Tanja

    1. Hallo Tanja,
      wenn du kein Beschäftigungsverbot hast und nur „normal“ krank bist sozusagen und nicht schwangerschaftsbedingt, dann bekommst du nur Krankengeld, wenn du länger als 6 Wochen ausfällst. Dieses zählt nicht als „Erwerbseinkommen“ und daher werden die Monate im Bemessungszeitraum dann mit Null einbezogen. In der Folge bekommst du, leider weniger Elterngeld. Mindestens erhältst du aber das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus.

    2. Hallo.
      Ich bin seit 2 Monaten arbeitslos, beziehe ALG 1, nun bin ich in der 7. Woche schwanger. Ich bin Pädagogin, heisst, dass ich in meinem Job so nicht arbeiten kann und spekuliere nun über die Möglichkeit eines Beschäftigungsverbotes. Die Dame der Arbeitsagentur meint jedoch, dass ich dann keinen Anspruch mehr auf ALG1 hätte. Wer zahlt denn dann? Die Krankenversicherung? Im Moment bin ich krank geschrieben, da es einige Komplikationen gab, nach einer Dauer von 6 Wochen würde ich ins Krankengeld fallen, oder?
      Ausserdem sagte die Dame vom Amt, dass es mir vom meinem Anspruch auf ALG1 abgezogen werden könnte, würde ich in ein Beschäftigungsverbot eintreten. Was meint sie damit?

      Vielen Dank und verwirrte Grüße

  13. Hallo Yvonne,

    ich werde zum 01.08.2019 arbeitslos und zum 24.08.2019 beginnt der gesetzliche Mutterschutz.
    Mein Arzt hat dem Arbeitgeber zu einem individuellen Beschäftigungsverbot geraten und mein Arbeitgeber ist diesem gefolgt. Das Beschäftigungsverbot geht davon aus, dass die Gefährdung von mir ausgeht und nicht von der Arbeitstselle.

    Steht mir in diesem Fall kein Arbeitslosengeld 1 zu?

    Ich würde arbeiten gehen. Vorausgesetzt mich stellt ein Arbeitgeber für 24 Tage ein. Solange der Arbeitsinhalt mir und dem Kind nicht schadet.

    Fragen über Fragen :/

    1. Hallo Fabienne,
      du wirst, wenn du gesetzlich krankenversichert warst, aufgrund des beendeten Arbeitsverhältnisses in der Schutzfrist 6 Wochen vor der Geburt und in den 8 Wochen danach Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von deiner Versicherung erhalten. Das ist weniger als das reguläre Mutterschaftsgeld.
      Ob dir Arbeitslosengeld I zusteht und ab wann, kläre bitte mit deinem zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter. Bedenke jedoch, dass der Bezug von ALG I das Elterngeld auf den Mindestbetrag absenkt, du kannst aber zunächst Elterngeld beziehen und anschließend ALG.

  14. Hallo ich habe eine Frage zum Mutterschutzlohn. Ende August 2019 endet das aktuelle Ausbildungsverhältnis. Ab September arbeite ich auf der Intensivstation. Wir planen noch ein weiteres Kind und machen uns Gedanken um die Finanzen. Wenn ich schwanger werden würde, gäbe es mit Sicherheit ein generelles Veschäftigungsverbot. Nun habe ich gelesen dass die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zur Berechnung herangezogen werden. Wenn ich also vor Dezember schwanger werden würde, würden dann noch Monate des Ausbildungsgehaltes zur Berechnung herangezogen? Dass wäre nämlich finanziell für uns fatal! Oder darf nur mit dem Durchschnittsgehalt der aktuellen Beschäftigung gerechnet werden? Für eine Antwort wären wir sehr dankbar!

    1. Hallo Rose,
      also angenommen du wechselst nach der Ausbildung den Arbeitgeber, weil deine Ausbildung zu Ende ist und bist dann bereits schwanger, dann würde sich bei deinem neuen Arbeitgeber der Mutterschutzlohn nach dem durchschnittlichen Gehalt der ersten 3 Monate der Beschäftigung berechnen. In deinem Fall ist vermutlich ein neuer Vertrag die Basis für deine Beschäftigung auf der Intensivstation richtig? Wenn ja, sollte das behandelt werden „wie ein neuer Job“. Wichtig wäre hier, dass es kein Probearbeitsverhältnis ist, denn dann wird dein Vertrag, über das Probearbeitsverhältnis hinaus, nicht verlängert werden, sondern maximal ein Vertrag mit einer Probezeit.

  15. Hallo,

    mein Arbeitsvertrag endet am 31.07.19. Meine Mutterschutzfrist beginnt erst am 12.08.19.
    Bekomme ich trotzdem Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, auch wenn ich mich für die zwei Wochen zwischen beendetem Arbeitsvertrag (wurde unzulässig gekündigt und vom Gericht bis 31.7.19 als Kompromiss verlängert mit voller gehaltszahlung und Sozialversicherung) und dem Beginn der Mutterschutzfrist nicht arbeitslos melde? Falls ich in diesen zwei Wochen von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot ab 30.7. bekomme, erhalte ich dann Mutterschutzgeld von der Krankenkasse, ohne mich extra schon arbeitslos zu melden? Denn in diesem Fall müsste ja die „Schutzfrist“ verlängert sein? Also vorzeitiger Mutterschutz? Dieser würde ja ab 30.7. greifen, während ich noch im Beschäftigungsverhältnis und damit regulär krankenversichert wäre.

    LG

    Andrea Schulz

    1. Hallo Andrea,
      wenn du Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse mit Krankengeldanspruch bist, dann bekommst du als Arbeitslosengeld I Empfängerin das Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeld I von der Krankenkasse gezahlt. Daher ist es immens wichtig, dass du dich jetzt sofort beim Jobcenter meldest. Ein Beschäftigungsverbot (vollständiges) würde dazu führen, dass du sofort ins Krankengeld rutscht. Wenn du keinen Anspruch auf Krankengeld hast, dann müsstest du ALG II beantragen. In der Elternzeit bist du beitragsfrei versichert, wenn du gesetzlich pflichtversichert bist. In der Schutzfrist übernimmt das Jobcenter die Beiträge für dich.

  16. Hallo.
    Ich habe Anfang der Woche bestätigt bekommen, dass ich schwanger bin.
    Vermutlich 6-8. Woche.
    Ich arbeite in einer Abteilung mit Chemikalien.
    Noch habe ich meinem Arbeitgeber nichts gesagt, da ich bis zum ersten US warten will, der am 30. Juli stattfindet (da im Januar Fehlgeburt/ keine Einnistung) und ich mir erst ganz sicher sein will quasi.
    Nun habe ich gelesen, dass ich im chemischen Bereich gar nicht mehr arbeiten darf. Mein FA meinte, ich solle das mit dem Betriebsarzt besprechen zwecks Beschäftigungsverbot. Ist das so richtig?

    1. Hallo Mary,
      da gibt es verschiedene Ansätze wie du vorgehen kannst.
      Wenn du mit Gefahrstoffen arbeitest, ist es jedoch immens wichtig deinen Arbeitgeber umgehend zu informieren. Dieser muss dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, bzw. dich in einem anderen Bereich einsetzen, sofern das möglich ist. Bei Fragen rund um das Thema Mutterschutz darfst du und auch dein Arbeitgeber sich gern an die Aufsichtsbehörde für den Mutterschutz wenden, die stehen helfend zur Seite. Kontaktdaten findest du hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz–informationen-der-laender/73648

  17. Hallo,
    Ich habe seit Ende April ein Beschäftungsverbot vom Arbeitgeber bekommen. Eigentlich soll ich ja ein Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft inkl. Zuschläge und Überstunden bekommen. Allerdings bekomme ich viel weniger, besonders Netto. Die Zuschläge die vorher 25%bis 50% steuerfrei waren, werden jetzt zu 100% versteuert. Ausserdem wird mein Bruttolohn in ein Durchschnittsstundenlohn umgewandelt, daher habe ich weniger als mein Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate. An welche Stelle kann ich mich da wenden und beraten lassen? Die zuständige Aufsichtsbehörde hat mir geraten zum Anwalt zu gehen. Aber mein Anwalt hat mir geraten zum Arbeitsgericht zu gehen. Darüber war mein Arbeitgeber aber sehr verärgert..
    Würde mich gern ausführlich beraten lassen.
    LG
    Nicole

    1. Hallo Nicole,
      du kannst noch versuchen bei deiner Krankenkasse anzurufen und dort um Unterstützung bitten, diese kann vielleicht auch mit deinem Arbeitgeber vermitteln. Letztendlich hilft aber vermutlich nur ein Anwalt, deine Ansprüche auch durchzusetzen bei deinem Arbeitgeber. Besonders wenn die Aufsichtsbehörde dir bereits dazu geraten hat. Letztendlich bekommt dein Arbeitgeber 100 % deines Mutterschutzlohns von der Krankenkasse erstattet. Es besteht für ihn kein Grund dir weniger zu zahlen als dir zusteht. Alles Gute.

      1. Hallo,

        ich hab da eine Frage, und zwar bin ich aktuell mit unserm zweiten Kind Schwanger. Ich war bis zum 1.07.19 in Elterzeit und habe am 1.8.19 in Vollzeit meine Arbeit wieder aufgenommen, wärend dieser Zeit wurde ich schwanger und habe dies meinem Arbeitgeber auch direkt gemeldet. Dieser hat mir dann ein Berufsverbot ausgesprochen, da ich in meinem Beruf als Krankenschwester nicht weiterbeschäftigt werden darf. Ab September war Vertraglich festgehalten, dass ich meine Stunden auf Teilzeit reduziere.

        Ich bin jetzt davon ausgegangen, so wie ich mich zuvor informiert habe, dass ich im Beschäftigungsverbot eine Lohnfortzahlung bemessen an den letzten 3 Arbeitsmonaten erhalte.
        Nun habe ich die Abrechnung von Septerber vorliegen, mit einem Halbe Gehalt, sprich für eine halbe Stelle.

        Können Sie mir da weiter helfen?

        1. Hallo Christina,
          diese Berechnung ist leider korrekt. Der § 21 Abs. 4 Nr. 2 MuschG besagt, dass bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes wirksam vereinbarte Veränderungen nach dem Berechnungszeitraum ebenfalls mit einbezogen werden. Dies gilt sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung. Hättest du einen Wechsel auf Vollzeit gehabt oder eine Gehaltserhöhung, wäre dies mit eingeflossen.

  18. Hallo, ich befinde mich in der Elternzeit. Mit meinem Arbeitgeber wurde vereinbart, dass ich die Arbeit ab Mitte November in Teilzeit in Elternzeit wieder aufnehme. Ich bin jedoch mit dem zweiten Kind schwanger geworden und habe einen Beschäftigungsverbot erhalten. Somit fange ich nicht mehr an zu arbeiten. Was wird in diesem Fall als Grundlage (Vollzeitarbeit vor dem ersten Kind oder die Vereinbarung TZ in EZ) für die Berechnung der Ersatzlohnleistung genommen? Über eine Antwort würe ich mich freuen.

    1. Hallo Ivonne,
      du wirst das Entgelt aus der Teilzeitbeschäftigung erhalten (§21 Abs. 4 Nr.2 MuschG), denn die Elternzeit läuft in dem Sinne ja weiter. Nur der neue Mutterschutz kann diese beenden. Bedeutet es gelten die vereinbarten Umstände die nach dem Berechnungszeitraum (sonst Durchschnitt der 3 Monate vor Eintritt Beschäftigungsverbot, da hast du aber kein Entgelt bekommen) wirksam werden.

      1. Hallo!

        Ich hab mich die letzte Woche vermehrt durch die Seite geklickt, da mich mit Wissen der Schwangerschaft viele Fragen wach halten. Vieles habt ihr mir damit schon beantwortet, danke dafür! 🙂

        Jedoch hab ich eine Frage, die ich nicht eindeutig beantworten kann. Die Situation:
        Ich arbeite in einem Krankenhaus in der Pflege. Bei uns im Haus herrscht die allgemeine Firmenpolitik, dass man als Schwangere direkt aus dem Verkehr gezogen wird, also ins Beschäftigungsverbot geht.
        Das will ich aber eigentlich nicht, ich bin schwanger und kein rohes Ei!
        Es gäbe sogar einen Dienst, bei dem ich hauptsächlich im Dienstzimmer arbeiten könnte, dabei kümmert man sich um das Organisatorische was anfällt (z.B. Entlassungen bzw. Zugänge koordinieren oder Visite ausarbeiten). Der Patientenkontakt ist eher gering und auch von der Arbeitszeit wäre von 8 bis 15 Uhr ja alles im Rahmen.
        Das ist vom Arbeitgeber aber nicht gewollt. Die argumentieren damit, dass man allgemein im KH ein erhöhtes Infektionsrisiko hätte und als Schwangere wäre man zu sehr „Wackelkandidat“ für Ausfälle, also direkt ins BV.

        Komischerweise dürfen die schwangeren Ärztinnen weiter arbeiten. Sie machen lediglich keine Aufnahmen in der ZNA, vermeiden Isolationszimmer, schieben keine 24h-Dienste und legen keine venösen Katheter mehr. Ihre Visite auf Station und dergleichen machen sie aber weiterhin in der normalen Schichtzeit von 8 bis 16:30 Uhr.

        Hab ich irgendwie ein Anrecht darauf dem BV zu widersprechen, wo es doch offenkundig eine Möglichkeit gäbe, dass ich weiter arbeite ohne mich so viel mehr Risiko auszusetzen?

        Ich hoffe, ihr könnt mir in meinem Fall etwas mehr Durchsicht verschaffen.

        Liebe Grüße
        Sarah

        1. Hallo Sarah,
          ob ein Widerspruch möglich ist, kann dir wohl nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beantworten. Meine persönliche Meinung dazu: der Arbeitgeber wird seine Strategie nicht ändern, weil nach dir ja noch viele andere schwangere Pflegekräfte kommen werden, die er dann wahrscheinlich nicht in den Schondienst stecken kann. Du solltest auch bedenken, dass es Einbußen beim Elterngeld geben kann, wenn du doch krank wirst oder stundenreduziert arbeitest.

          Vielleicht ist es tatsächlich besser, wenn du dem Verbot folgst und dir lieber etwas anderes Spannendes suchst wie z.B. ein Hobby, das du schon immer probieren wolltest? Oder eine Weiterbildung beginnst? Oder Kurse besuchst, bei denen du andere Schwangere kennenlernst? Dann gehen weder du noch dein Arbeitgeber ein Risiko ein, du langweilst dich nicht und hast nachher den vollen Elterngeld-Anspruch. Nur so eine Idee…

          Was auch immer du entscheidest, ich wünsche dir ein gesundes neues Jahr und eine schöne Schwangerschaft!

          Alles Gute!

  19. Hallo Yvonne,
    Ich bin im 6. Monat schwanger und bei mir steht leider ein Beschäftigungsverbot im Raum.
    Wie ich gelesen habe, steht mir in dieser Zeit das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate zu. Gilt das brutto oder netto?
    Und wird der Zeitraum des Beschäftigungsverbots bei der Bemessung des Elterngelds ausgeklammert?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    1. Hallo Lalli,
      es wird der (Brutto-) Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. 3 Monate als Berechnungsbasis herangezogen. Es werden verschiedene Entgeltbestandteile dafür herangezogen: Arbeitslohn, Sachbezüge, Vergütung für Mehrarbeit, Provisionen, Vergütungen für Bereitschaftsdienst uvm. Nicht berücksichtigt werden Einmalzahlungen wie z.B Urlaubsgeld.
      Für die Elterngeldberechnung kommt es nur zu einer Ausklammerung, wenn du tatsächlich weniger verdient hast, als vor dem Beschäftigungsverbot. Das ist in der Regel nicht der Fall.

  20. Hallo,
    bei mir wurde diese Woche ein vorläufiges Beschäftigungsverbot von meiner FÄ ausgestellt, das hat 2 Tage gehalten. Danach bekam ich einen Anruf von meiner Stationsleitung, dass das Verbot aufgehoben wurde, allerdings hab ich noch nichts schriftlich. Ich arbeite in der Pflege und unsere PDL hat schon gesagt, das es keine Schonarbeit gibt. Ich soll in der Pflege mitarbeiten aber wüsste ja selbst was ich machen darf und was nicht. Mir wurde versprochen, das ich in meinem Bereich eine KPH zugeteilt bekomme. Als ich wieder arbeiten sollte, hat mir meine Stationsleitung gesagt, das keine KPH da sei und ich mit 2 Praktikanten arbeite. Die Praktikanten dürfen aber weder eine Wundversorgung machen, noch Spritzen verabreichen oder in infektiöse Zimmer. Diese Arbeiten müsste ich dann verrichten, weil ja sonst keiner da ist. D.h. es besteht dabei ein Risiko für mein ungeborenes Baby. Meine Frage dabei, was kann ich da noch machen? Mein vorläufiges Beschäftigungsverbot wurde aufgehoben…
    LG Katrin

    1. Hallo Katrin,

      ich schlage vor, dass du die Problematik noch einmal mit deiner Frauenärztin und besprichst und notfalls eine Zweitmeinung einholst. Dein Fall ist sicher gar nicht so selten. Eventuell kann sie das BV unter diesen Bedingungen wieder ausstellen oder zumindest ein teilweises BV, in dem genau beschrieben ist, was du nicht machen darfst.

      Alles Gute!

  21. Schönen guten Tag zusammen,

    ich bin aktuell in der 14 SSW und ich arbeite Vollzeit als Industriekauffrau, jedoch haben wir seit 4 Monaten Kurzarbeit in unserer Firma.
    Mir wurde nun über 50% kurz rein gehauen. Mein Problem besteht darin, dass das Erziehungsgeld oder Elterngeld ja aus den letzten Lohnabrechnung generiert wird. Kurzarbeitergeld wird aber komplett gestrichen und zählt somit nicht zum Elterngeld, da das ja schon eine Staatliche Leistung ist. D.h. für mich, das ich nur 10 Tage pro Monat bezahlt bekomme – sprich das ist ja schon die hälfte meines ursprünglichen Gehalts. Von dieser Hälfte wird dann das Elterngeld berechnet mit 67%. Also von der Hälfte die Hälfte! Davon kann ich nicht einmal meine Miete bezahlen! Ich bin alleine, ich habe keinen Partner und ich habe wirklich ExistenzAngst…..
    Mein Arbeitgeber weiß von meiner Situation, nimmt mich aber nicht aus der Kurzarbeit! Ich bin 36 Jahre alt, es ist mein erstes Kind!

    Aus meiner Sicht, ist die einzige Möglichkeit mich finanziell abzusichern, wenn ich von meiner Frauenärztin ein generelles und komplettes Beschäftigungsverbot bekomme. Denn nur so bekomme ich, das Elterngeld welches mir und meinem Kind zusteht!

    oder?

    Viele Grüße
    Ramona

    1. Liebe Ramona,

      leider sieht die Berechnung des Elterngeldes hier, wie du auch schon schreibst, keine Ausnahmen vor. Die Ausnahme kann nur dein Chef schaffen. Dafür muss er dich von der Kurzarbeit die nach Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag angeordnet wurde, ausnehmen.
      Das Beschäftigungsverbot führt leider nicht zum Schutz vor der Kurzarbeit. Das bedeutet, dass du das Gehalt so weiterhin bekommst, also ob du arbeiten würdest.
      Wende dich in deinem Fall bitte unbedingt an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz und Kündigungsschutz in deinem Bundesland. Die können dich hierzu genauer beraten und unterstützen.

      Im Fall der Fälle kannst du natürlich zusätzliche Hilfen beantragen. Das ist zwar aufwendig, wird dir aber hoffentlich die Existenzangst nehmen.

      Ich wünsche dir alles Gute!

  22. Hallo.
    Und zwar habe ich von meiner Frauenärztin ein vorläufiges Beschäftigungsverbot erhalten und bin seit dem nicht mehr arbeiten.
    Jetzt hat mir mein Arbeitgeber kein Gehalt für den letzten Monat überwiesen. Bekommt man bei einem vorläufigen Arbeitsverbot kein Gehalt mehr?
    Ich habe schon überall gesucht und keine Antwort zum vorläufigen Beschäftigungsverbot gefunden.
    Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen!

    Vielen Dank schon einmal.

    Herzliche Grüße

    Alissa

    1. Hallo Alissa,

      ein vorläufiges Beschäftigungsverbot kann vom Arbeitgeber wieder aufgehoben werden, wenn er nach Prüfung deines Arbeitsplatzes beweisen kann, dass dieser für dich als Schwangere sicher ist. Habt ihr diesbezüglich kommuniziert? Auf jeden Fall solltest du nachhaken! Bei einem normalen (individuellen) Beschäftigungsverbot muss der Arbeitgeber dein Gehalt voll weiterzahlen.

      Alles Gute

      1. Danke für die Antwort! Mein Arbeitgeber hat es hin genommen und mich sogar aus dem Dienstplan gestrichen. Das Gehalt zahlt er allerdings nicht weiter.

        1. Hallo.
          Ich habe heute von meiner Schwangerschaft erfahren und befinde mich noch erst in 5. SSW. I
          Ich arbeite in einer Lebensmittelproduktion mit viel Lärm, Chemikalien, dämpfe und muss schwer tragen.
          Ich vermute dass mir ein beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Ab wann muss ich das denn mit dem Arzt abklären? Erst ab der 12. SSW oder ab sofort? Weil ja noch keiner was von meiner Schwangerschaft weißt. Denn müsste ich ja so früh in der Schwangerschaft schon alle einweihen.

          Vielen Dank in Voraus
          Caro

  23. Hallo.
    Ich habe heute von meiner Schwangerschaft erfahren und befinde mich noch erst in 5. SSW. I
    Ich arbeite in einer Lebensmittelproduktion mit viel Lärm, Chemikalien, dämpfe und muss schwer tragen.
    Ich vermute dass mir ein beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Ab wann muss ich das denn mit dem Arzt abklären? Erst ab der 12. SSW oder ab sofort? Weil ja noch keiner was von meiner Schwangerschaft weißt. Denn müsste ich ja so früh in der Schwangerschaft schon alle einweihen.

    Vielen Dank in Voraus
    Caro

    1. Hallo Caro,

      zum Schutz deiner noch jungen Schwangerschaft würde ich bei den beschriebenen Bedingungen jetzt schon mit deinem Arzt und auch deinem Chef reden, auch wenn du natürlich nicht dazu verpflichtet bist. Aber willst du das Risiko eingehen? Sobald du von der Schwangerschaft weißt, bist du vor einer Kündigung geschützt.

      Alles Gute!

  24. Hallo.,
    vllt können Sie mir weiterhelfen. Ich bin Krankenschwester und wurde sofort ins BV geschickt, das war am 9.1.20. Ich habe also bis zum 6.1. gearbeitet. Ab dem 1.1. wäre ich auf 35h runter gegangen, davor die ganze Zeit 40 Stunden gearbeitet. Wie sieht es jetzt mit dem Gehalt im BV aus, ich lese überall, dass die letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft gelten, aber die in der Personalabteilung sagt, dass es sich nur auf die Zuschläge bezieht und ich jetzt im BV wohl für 35h bezahlt werde.

    Vielen Dank im Voraus
    Cathleen

    1. Hallo Cathleen,

      deine Personalabteilung könnte Recht haben. Denn im Mutterschutzgesetz steht dazu folgendes:
      „Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.“ (https://www.steuernetz.de/gesetze/muschg/11)

      Denk daran, dass es auch im Beschäftigungsverbot immer möglich ist, einen kleinen Nebenjob anzunehmen, der keine für die Schwangerschaft gefährlichen Tätigkeiten beeinhaltet. Meines Wissens muss dein Arbeitgeber dem aber zustimmen.

      Ich wünsche dir alles Gute für die Schwangerschaft!

  25. Hallo.

    Ich bin seit heute in der 7. SSW. Seit einem Monat bin ich wieder als Vollzeitkraft tätig. Zuvor war ich für drei Monate in Teilzeit, aus familiären und gesundheitlichen Gründen. Während meiner Teilzeit musste ich Allerdings viele Überstunden machen, woraufhin ich mit Absprache meines Arbeitgebers wieder als Vollzeit eingestiegen bin. Dann bin ich schwanger geworden. Welche Auswirkungen hätte es auf mein Gehalt, würde mir der Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot, früher als geplant, ausstellen?

    Vielen Dank im Voraus

    1. Hallo Doro,

      wenn die Vollzeit im Vorfeld vertraglich geregelt wurde, also dauerhaft geplant war, gilt dieses Gehalt auch für ein etwaiges Beschäftigungsverbot.

      Alles Gute!

      1. Liebe Frau Modeß,

        herzlichen Dank für diese sehr schnelle Antwort.
        Genau, die Vollzeitstelle wurde im Vorfeld schon vertraglich geregelt.

        Nochmals vielen Dank und auch Ihnen wünsche ich alles Gute!

  26. Hallo,

    Ich bin in der 13 Ssw. Habe heute einen Beschäftigungsverbot von meinen Arzt erhalten. War zuvor 2 Wochen krank geschrieben. Ab morgen 18.03. sollte ich normalerweise wieder normal arbeiten.
    Hab heute Nachmittag von den Kollegen erfahren, dass mein Arbeitgeber Kurzarbeit angekündigt hat. Was heißt das nun für mich ?
    Kriege ich weniger Gehalt trotz meines Beschäftigungsverbot und wie sieht es mit Elterngeld für später aus ?
    Danke im Voraus

  27. Hallo zusammen,

    aktuell befinden wir uns alle in einer sehr besonderen Situation bzgl. des Coronavirus. Auch an meinem Arbeitgeber geht das nicht spurlos vorbei. 80% der Beschäftigten wurden bereits angesprochen, ob sie bereit wären, in Kurzarbeit zu gehen.

    Kurz zu mir und meiner Situation:
    – Ich befinde mich derzeit in der 10. SSW
    – mein Arbeitgeber weiß noch nichts davon
    – bei uns gibt es keinen Betriebsrat im Unternehmen

    Ich wurde zwar bislang noch nicht wegen Kurzarbeit angesprochen, doch es ist sicherlich nur eine Frage der Zeit. Soweit ich weiß, muss man der Kurzarbeit allerdings zustimmen. (Sidefact: Ich finde die Möglichkeit von Kurzarbeit grundsätzlich gut, da es ja darum geht, den eigenen Betrieb vor der Insolvenz zu bewahren.)
    Da Kurzarbeit allerdings mit einem Gehaltsverlust einhergeht, würde ich dem in meinem Fall nicht zustimmen wollen, da davon ausgehend wiederum mein Bruttoarbeitsentgelts für Mutterschaft und Elternzeit berechnet wird. Ist mein Gedankengang hier richtig?

    Mir ist sehr bewusst, dass von der Entscheidung, ob man der Kurzarbeit zustimmt, in gewisser Weise auch die Zukunft des eigenen Arbeitgebers abhängt. Ich weiß, dass es bei meinem Arbeitgeber wirklich um’s Überleben geht, da die Zukunft der Firma schon vor Corona stark gefährdet war. Daher habe ich überlegt, welche Möglichkeiten es noch gibt, das Unternehmen finanziell zu entlasten – und kam auf Folgendes:

    Durch die Schwangerschaft bin ich geplagt von starker und fast ständiger Übelkeit (trotz Medikamenten), Kreislauf und Müdigkeit (durch Medikamente multipliziert). Wäre es da nicht eine gute Idee, wenn ich mir von meinem Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot (teilweise Reduzierung oder auch totales Verbot) ausstellen lasse? Dadurch würde ich weiterhin mein volles Gehalt behalten und mein Arbeitgeber würde nicht für meinen „Ausfall“ zahlen müssen (da er die Lohnzahlung von der Krankenkasse voll erstattet bekommen würde – ist meine Recherche hier richtig?).

    Zum teilweisen / totalen individuellen Beschäftigungsverbot habe ich jedoch noch ein paar Fragen:
    (1) Machen das Ärzte überhaupt noch? Ich habe weiter oben gelesen, dass sie nicht selten von der Krankenkasse deswegen verklagt werden und darum vermeiden, dieses auszustellen.
    (2) Ist starke Übelkeit und Übergeben ein Grund für ein totales Verbot?
    (3) Könnte mir durch das Beschäftigungsverbot evtl. ein Nachteil entstehen? Z.B. dass es mir untersagt wird, in einem Geburtshaus zu gebären, da ich dann vielleicht als „Risikofall“ gelistet wäre.

    Ich wäre unendlich dankbar für eine Antwort, da ich wirklich sehr unsicher und Angst habe, etwas falsch zu machen.

    Lieben Dank im Voraus!
    Lou

    1. Hallo, bitte noch einmal in den Artikel gucken. Wir haben einen Hinweis zum Thema Kurzarbeit wegen Corona ganz oben eingefügt. Außerdem:

      1. Ja, wenn es berechtigt ist. Eventuell muss der Amtsarzt entscheiden.
      2. Das weiß ein Arzt besser.
      3. Das weiß ich nicht. Wichtig ist aber, dass bei einer mit Corona infizierten Schwangeren kein Geburtshaus oder Hausgeburt in Frage kommt.

      1. Vielen Dank für deine Antwort, liebe Anke! Habe den Artikel oben gelesen.
        Eine Verständnisfrage hätte ich allerdings noch, wenn du vielleicht die Zeit findest, sie zu beantworten:

        Wenn man Beschäftigungsverbot hat, bekommt man i.d.R. weiterhin sein volles Gehalt vom Arbeitgeber und dieser bekommt doch alles von der Krankenkasse erstattet, oder? Das habe ich zumindest recherchiert.

        Zitat: „Im Rahmen des Umlageverfahrens U2 werden die Aufwendungen des Arbeitgebers, die er aus Anlass einer Mutterschaft an seine Arbeitnehmerinnen zu zahlen hat, erstattet. Dazu gehört der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Dauer der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) sowie das bei Beschäftigungsverboten zu zahlende Arbeitsentgelt.“ (Quelle: http://www.haufe.de)

        * Meine Frage nun:*
        Welchen Vorteil sollte der Arbeit geber davon haben, wenn man in der aktuellen Situation trotz BV in die Kurzarbeit geschoben wird?

        Liebe Grüße und großes Danke im Voraus!!! <3

        1. Hallo Lou,

          die Frage ist durchaus berechtigt. Ich kann nur spekulieren, weil die Gründe sicherlich jedes Mal andere sind.

          Ich denke, es geht vielen Arbeitgebern zum einen um den Verwaltungsaufwand. Denn eine pauschale Beantragung von Kurzarbeitergeld ist sicherlich einfacher, als einzelne Mitarbeiter gezielt auszuschließen. Zumal sich dann zukünftige Arbeitnehmer in derselben Situation darauf berufen könnten. Zum anderen könnte es wegen der Bevorzugung von Schwangeren im BV zu Neid in der Belegschaft kommen. Denn warum sollten sie mehr Geld als andere bekommen, wenn sie doch gar keine (oder nur wenige) Stunden leisten. Ob die Kurzarbeit wegen Corona Auswirkungen auf das Elterngeld haben wird oder nicht, ist ja noch nicht ganz sicher, wie oben im Artikel beschrieben. Denkbar ist aber, dass die Verluste von der Politik abgefedert werden.

          Finanziell sehe ich wie du keinen Nachteil.

          Beste Grüße und Alles Gute!

  28. Hallo,
    ich befinde mich nun seit dem 18.03.20 in einem individuellen Beschäftigungsverbot, ausgestellt durch meinen Arbeitgeber, da er mir keinen Alternativarbeitsplatz mehr stellen kann und ich somit wieder schwer heben und tragen müsste.

    Aufgrund der aktuellen bekannten Infektionslage wird es bei meiner Arbeit vermutlich im Laufe der nächsten Wochen zur Kurzarbeit kommen. Welche Folgen hätte dies nun für mich? Bin ich auch vom Kurzarbeitergeld betroffen oder bekomme ich das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate?
    Ab dem 26.04.20 bin ich dann im Mutterschutz. Hätte die Kurzarbeit dort noch Konsequenzen für mich?

    Vielen Dank für jegliche Info.

  29. Hallo!

    Meine Situation ist folgende: Ich bin seit 01.01.20 bei meinem Arbeitgeber angestellt. Ich bin jetzt in der 22. SSW und mein Arbeitgeber weiß natürlich seit einigen Wochen bescheid. Nun werden wir wohl in Kurzarbeit gehen müssen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie. Seit letzter Woche arbeiten wir schon erheblich weniger Stunden (normal 37,5/Woche – jetzt ca. 12 Std/Woche). Der Chef meinte, für diesen Monat bekämen wir noch normalen Lohn, aber er hätte rückwirkend Kurzarbeit beantragt, was ich etwas verwirrend finde.
    Meine Frage ist, wenn ich sehr bald ein Beschäftigungsverbot durch meinen Arzt erhalten würde (noch diese Woche), mit welchem Gehalt müsste ich dann rechnen? Zählt dann noch das normale Gehalt oder werde ich trotzdem nach Kurzarbeit bezahlt? Gibt es verschiedene Beschäftigungsverbote, die sich verschieden auswirken würden? Und wirkt sich das dann auch aufs Elterngeld aus?

    1. Liebes Babelli-Team,

      Seit Anfang September weiß ich, dass ich schwanger bin. Aufgrund von massiven Beschwerden überlege ich das Beschäftigungsverbot in Anspruch zu nehmen. Meine Ärztin hat es mir angeboten. Allerdings habe ich etwas Befürchtungen was die Finanzen angeht:

      Im Juni 2020 habe ich einen neuen Job angefangen:

      Juni: krankgeschrieben mit früherer Diagnose ohne Gehalt oder Krankengeld in den ersten 30 Tagen Krankschreibung, da Krankengeld für Diagnose bereits erschöpft, 200 Euro Gehalt (20h pro Woche laut Vertrag)

      Juli: krankgeschrieben, ca. 1200 Euro Gehalt, (20h pro Woche laut Vertrag)

      August: gearbeitet, 1200 Euro Gehalt, (20h pro Woche laut Vertrag)

      September: gearbeitet, 1700 Euro Gehalt (30h pro Woche laut Vertrag), von Schwangerschaft erfahren 17. SSW

      Oktober: aktuell Krankschreibung wegen Erkrankung im Rahmen der Schwangerschafr, 6 Wochen krank Schreibung noch nicht überschritten, laut Vertrag ab jetzt 40h und 2200 Euro Gehalt.

      Können Sie mir sagen welchen Betrag ich bei vollem Beschäftigungsverbot und bei teilweisen, also bei der Hälfte der Arbeitszeit von 20 h Pro Woche erhalten würde?

      1. Hallo Anne,

        wenn dein Vertrag vorschreibt, dass du ab Oktober 40h bezahlt bekommst, müsste das auch für die Berechnung im Beschäftigungsverbot gelten.
        „Wenn eine Änderung des Arbeitsvertrages schon vor dem Beschäftigungsverbot geplant war (weniger Stunden, mehr Lohn o.Ä.), bildet der neue Vertrag die Grundlage für die Berechnung. (MuSchG § 21 Absatz 4 Satz 2)“.
        Den genauen Betrag kann ich leider nicht für dich berechnen.

        Alles Gute!

  30. Hallo, in meiner Firma wird voraussichtlich aufgrund der Coronavirus-Krise Kurzarbeit ab kommender Woche eingeführt. Es kann sein, dass ich in diesem Zyklus schwanger geworden bin. Mein Arzt wird mir ab Bekanntwerden der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausstellen aufgrund von drohender Frühgeburt. Wird zur Berechnung des Mutterschaftslohnes in diesem Fall auch das Kurzarbeitergeld herangezogen? Wird dann nur der Arbeitgeberanteil, also 20% bei uns, angesetzt oder auch das volle Kurzarbeitergehalt? Oder hätte ich ggf. Glück und könnte die letzten 3 vollen Monate vor Kurzarbeit geltend machen für die Berechneung des Mutterschutzlohnes? Andernfalls hätte ich ja erhebliche Einbußen auch beim späteren Elterngeld, da ich auch nur 6 Monate seit meiner vorherigen 2-jährigen Elternzeit arbeite. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke vorab

      1. Hallo!
        Ich bin zur Zeit in der 25.
        Ss Woche und seid 2 Wochen krank geschrieben. Jetzt hat sich meine Chefin in der Zwischenzeit mit mehreren Kolleginnnen auf Kurzarbeit geeinigt. Ich habe allerdings kein Schreiben bekommen und auch nichts unterschrieben. Bekomme ich jetzt trotzdem mein Gehalt gekürzt weil die Firma während meiner Krankschreibung in Kurzarbeit gegangen ist?
        Meine Chefin hat mir das so etwas erzählt, aber ich finde es ziemlich unlogisch, da ich ja nicht in Kurzarbeit bin und auch vorher noch Überstd./Resturlaub abbauen müsste.
        Meine Chefin würde es aber auch in Ordnung finden, wenn ich ein BV bekommen würde. Da stellt sich jetzt aber meine Frauenärztin quer weil Corona als Grund nicht ausreicht) bin nicht infiziert).
        Kann mir nicht meine Chefin auch ein BV ausstellen? Welche Gründe müssten dazu vorliegen?

        1. Hallo Christina,

          wenn nichts in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung steht, ist Kurzarbeit zustimmungspflichtig. Wenn du dazu nicht aufgefordert wurdest, gilt sie für dich vorerst nicht. Du könntest deine Chefin bitten, dich davon explizit auszunehmen, damit du später garantiert keine Einbußen hast. Wenn der Betrieb jedoch in seiner Existenz bedroht ist, ist eine Weigerung riskant. Denn dann ist eine Änderungskündigung möglich, die auch für Schwangere gilt.

          Zu Thema BV vom Betrieb aus: ja das geht, muss aber plausibel begründet sein und kommt sehr darauf an, in welchem Bereich du arbeitest. Krankenschwestern bekommen pauschal vom Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot, weil sie ein hohes Infektionsrisiko haben. Frauen in Berufen, die mit Gefahrenstoffen, ebenfalls. Wenn du im Büro arbeitest, stehen die Chancen dafür eher schlecht. Corona allein reicht leider als Begründung nicht aus.

          Alles Gute!

          1. Danke für die schnelle Antwort!
            Eine Frage hätte ich noch.. Wenn ich mich weiter krank schreiben lasse, wirkt sich das dann auch auf mein Gehalt aus wenn die Firma Kurzarbeit angemeldet hat?
            Ich arbeite außerdem als Goldschmiedin sowohl in der Werkstatt (z. T. auch mit giftigen Stoffen) als auch im Verkauf. Das Geschäft hat allerdings zur Zeit geschlossen, daher wäre im Moment keine Arbeit da.
            Viele Grüße!

          2. Hallo Christina,

            „Wenn ich mich weiter krank schreiben lasse, wirkt sich das dann auch auf mein Gehalt aus wenn die Firma Kurzarbeit angemeldet hat?“
            >> ich denke nicht, weil das Kurzarbeitergeld anhand des regulären Bruttos errechnet wird.

            Ich arbeite außerdem als Goldschmiedin sowohl in der Werkstatt (z. T. auch mit giftigen Stoffen) als auch im Verkauf. Das Geschäft hat allerdings zur Zeit geschlossen, daher wäre im Moment keine Arbeit da.
            >> Wenn du mit Giftstoffen arbeiten musst, rechtfertigt das ein generelles BV von deiner Chefin. Wenn du allerdings auch auf den Verkauf ausweichen kannst, eher nicht.

            Alles Gute!

  31. Hallo
    Vielleicht ist das alles noch viel zu früh, aber ich bekomme langsam schlaflose Nächte. Morgen habe ich einen Termin beim Frauenarzt, ich habe vor kurzem festgestellt das ich schwanger bin, evtl. in der fünften Woche.
    Zu meiner jetzigen Situation:
    Ich bin seit dem Juli 2018 krankgeschrieben, wegen Depressionen.
    Seit Dezember 2019 erhalte ich Arbeitslosengeld und bin noch immer krankgeschrieben.
    Ende März 2020 sollte ich eine Reha antreten, die ich jetzt aber abgesagt habe, einmal wegen dem Virus und zum zweiten weil ich zwei Fehlgeburten und über 38 bin. Das Risiko möchte ich nicht eingehen.
    Zum Glück hat sich in meiner Gesundheit schon ordentlich etwas getan und wollte eigentlich ab Mai eine 400.— Stelle annehmen bzw. das ist noch immer der Fall.
    Meine Frage:
    Ende Dezember kommt das Hartz4 wo ich absolut nicht hin möchte, deshalb hoffe ich das ich arbeiten gehen kann.
    Wisst ihr was ich am besten jetzt machen sollte.???????
    Das Arbeitsamt informieren , die Krankenkasse und da das Geld echt knapp wird, kann ich irgendetwas beantragen als Unterstützung?????

    Falls sich jemand wundert, depressiv und dann ein Kind ? Ja das ist möglich und natürlich vorher ärztlich alles abgeklärt
    Nein wir haben das in dieser Situation nicht geplant gehabt, es ist aber jetzt der Fall worüber wir uns sehr freuen, trotzdem aber auch die Angst haben wegen dem finanziellen
    Vielen Dank für eure Hilfe

    1. Hallo Katrin,

      erst einmal herzlichen Glückwunsch!
      Ich würde noch den Arzttermin und die aktuelle Entwicklung in der Pandemie abwarten. Eventuell ist es ja möglich, dass du die Stelle im Mai trotzdem antreten kannst (hängt natürlich von den Umständen und der Stelle selbst ab).

      Schwangere, die zwar kein Hartz 4 erhalten, aber trotzdem kaum Einnahmen haben, können beim Jobcenter finanzielle Hilfen für die Baby-Erstausstattung beantragen.

      Später kannst du eventuell Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld bekommen. Auch Wohngeld ist möglich. Also Kopf hoch, das wird schon! Alles Gute!

  32. Hallo,

    ich verstehe den aufgeführten Satz nicht ganz: „Aber Vorsicht, es gibt eine Ausnahme. Wenn eine Änderung des Arbeitsvertrages schon vor dem Beschäftigungsverbot geplant war (weniger Stunden, mehr Lohn o.Ä.), bildet der neue Vertrag die Grundlage für die Berechnung. (§ 11 Absatz 2 Satz 3)“.

    3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft habe ich weniger verdient als ab dem Beginn der Schwangerschaft. Ich bin nun im 6. Monat schwanger. Wenn ich nun ein indiv. Beschäftigungsverbot erhalte, zählen dann trotzdem die vollen 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft oder bildet dann „der neue Vertrag die Grundlage der Berechnung“. Hierzu muss man wissen, dass das Gehalt einfach nur prozentual angepasst wurde und kein richtiger, neuer Arbeitsvertrag geschlossen wurde…

    oder bezieht sich der Satz auf Vertragsänderungen, die schon zukünftig geplant aber noch nicht umgesetzt wurden…?

    Wie genau wird der Eintritt der Schwangerschaft berechnet, wenn man unregelmäßig seine Periode hatte? Nehmen wir an, die letzte Periode war am Mitte September. Zählen dann die 3 Monate Juni, Juli und August als abgerechnete Kalendermonate? Oder zählt Juli-Sept?

    Vielen Dank für eure Arbeit. Vieles war wirklich einfacher zu verstehen bei dieser ganzen Bürokratie die man sonst so vorfindet!

    LG

    1. Hallo Annette,

      vielen Dank für das Lob 🙂

      Ich bin nicht zu 100% sicher, aber ich denke, dass besagter Satz auch für dich gilt, wenn du irgendwie nachweisen kannst, dass die prozentuale Gehaltserhöhung geplant war (E-Mails, Briefe etc.).

      Zur zweiten Frage: Wenn der Frauenarzt einen ET ermittelt hat, kann der Beginn der Schwangerschaft anhand dessen errechnet werden. (40 Wochen rückwärts vom ET gerechnet wäre Schwangerschaftswoche 1). Die 13 Wochen davor die Berechnungsgrundlage. Wenn du Glück hast, wird das höhere Gehalt anerkannt und dann wäre das hinfällig.

      Alles Gute für deine Schwangerschaft!

  33. Hallo,

    Ich (35, 2.kind erwartend im der 9.ssw) arbeite als Kommissioniererin.muss also über 20Kilo schleppen. Mein Chef sagte dass er keine andere Stelle für mich hat aber schon saß elterngeld zählt > deswegen kein beschäftigungsverbot.

    Die arztin widerrum sagt dass sie kein bv ausstellen kann solange noch nichts passiert ist….

    An wen wende ich mich nun?

    LG Sabrina

  34. Also er sagte er sieht es nicht ein, weil er ja schon das elterngeld dann zahlen soll und ich soll zum Frauenarzt gehen. Der sagt wiederum er kann keins machen erst ab dem 5 Monat oder wenn schon eine Fehlgeburt vorliegt, aber ich will doch nicht warten bis da was passiert. Da schiebt der eine dem anderen die Verantwortung hin und her. Benetzt die 2. Woche krank geschrieben und Arbeitgeber meckert das ich ja viel Geld koste und ich mir ein beschäftigungsverbot geben soll. Ich weiß echt nicht weiter. Mir wird jedesmal total schlecht weil ich nicht weiß was ich machen soll.

    1. Hallo Sabrina,

      die Aussage deines Arbeitgebers stimmt so nicht. Denn er kann sich das Geld von der Krankenkasse zurückholen. Durch ein generelles Beschäftigungsgeld hätte er meines Wissens keine finanziellen Nachteile. Außerdem muss er sicher stellen, dass du nicht mehr schwer heben musst. Hast du schon über eine ärztliche Zweitmeinung nachgedacht?

      Alles Gute!

  35. Hallo,
    Ich habe heute im Radio gehört das Schwangere im BV nicht von der Kurzarbeit betroffen sind. Ist diese Aussage nun richtig oder nicht?
    In meinem Fall würde die Kurzarbeit am 01.04. beginnen und das Beschäftigungsverbot erst ab dem 02.04. weil ich da erst den Termin beim Frauenarzt habe. Falls die Aussage aber stimmen sollte, frage ich mich ob ich den von der Kurzarbeit betroffen wäre, weil mein BV danach eingereicht wird. Bin deswegen sehr verwirrert, wäre dankbar wenn Sie mich aufklären könnten.
    Schöne Grüße und vielen lieben Dank

    1. Hallo Güli,

      alles was wir herausgefunden haben, steht im Artikel. Was im Radio erzählt wurde, kann ich nicht beurteilen. Sollten wir von Änderungen hören, werden wir diese hier veröffentlichen. Am besten sprichst du mit deinem Arbeitgeber, um dich explizit von der Kurzarbeit ausnehmen zu lassen, um sicher zu gehen.

      Alles Gute!

  36. Hallo! Ich habe eine frage. Meine Sohn ist 11 Monate alt und langsam muss ich anfangen wieder zu arbeiten. Ich habe durch die Schwangerschaft arbeitsverbot gehabt und jetz die firma macht ab 01.04 kurzarbeit. Bekomme ich auch die Kurzarbeit geld? Wegen das weiss ich dass nach eine arbeitsverbot mann bekommt keine arbeitslos geld. Wie ist das mit Kurzarbeit Geld? Ich war wieder schwanger und ich habe schon wieder arbeitsverbot bekommen aber ich habe leider meine baby verloren an die 14. Wochen und jetzt muss ich doch arbeiten… danke für die Antwort! Mfg Sofia

    1. Hallo Sofia,

      dass du dein Baby verloren hast, tut mir sehr leid!
      Sobald du wieder anfängst zu arbeiten, gilt das Kurzarbeitergeld auch für dich, es sei denn dein Arbeitgeber macht eine Ausnahme. Frag doch am besten nach.

      Alles Gute!

  37. Hallo,
    ich bin seit Mitte November schwanger und habe im Dezember 2019 eine Beschäftigung als angestellte Lehrerin begonnen. Im Oktober und November 2019 stand ich in keinem Beschäftigungsverhältnis. Falls nun ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, würde das bedeuten, dass ich kaum Gehalt bekomme, da ich von den drei Monaten vor Beginn der Schwangerschaft nur in einem Monat (September) in einem Beschäftigungsverhältnis stand und Gehalt bezogen habe, oder?

    1. Hallo Susanne,

      meines Erachtens ist die Neuaufnahme einer Beschäftigung eine Ausnahme. Denn dann gilt als Berechnungsgrundlage das Gehalt im neuen Job.

      Alles Gute!

  38. Hallo,
    bin schwanger und wg Corona seit 16.3. sowohl im generellen Beschäftigungsverbot (vom Arbeitgeber) und zusätzlich in Kurzarbeit.

    D.h. ich bekomme wohl 67 % vom letzten netto und muss nicht arbeiten.

    Ist das korrekt mit den 67%?

    Und ist es rechtlich richtig, dass auch für mich folgendes gilt:
    – alle Überstunden sind im Zuge der Kurzarbeit futsch und
    – der bereits eingereichte Urlaub, der in die Zeit der Kurzarbeit fällt, ist ebenfalls quasi weg bzw. gilt als genommen?

    Vielen Dank für eine Info 🙏🏻!
    Viele Grüße Katrin

    1. Hallo Katrin,

      ein Beschäftigungsverbot aufgrund von Corona ist eigentlich nicht vorgesehen. Aber dann hast du wohl Glück gehabt oder es gibt bei euch besondere Umstände?

      Das Kurzarbeitergeld ersetzt 60% des ausgefallenen Nettolohns, wenn du keine Kinder hast und 67%, wenn du Kinder hast. Es sind also nicht 67% vom Netto.
      Eine Beispielrechnung findest du hier bei Elterngeld.de.

      Zu deinen anderen Fragen:
      Eigentlich sind Arbeitgeber dazu angehalten, Überstundenabbau und Urlaubstage aus dem alten Jahr zu genehmigen, bevor der Mitarbeiter in die Kurzarbeit geschickt wird. Zumindest verstehe ich es so, dass du für diese Tage noch das volle Gehalt bekommen müsstest. Das schreiben Rechtsanwälte dazu.

      Alles Gute!

  39. Hallo Anke:
    Ich bin Schwanger in der 25 Woche, 2 Monate vor meiner Mutterschutz und seit Februar bin ich in Beschäftigungverbot.

    Mein Unternehmen,(ich bin Erzieherin) ist in Kurzarbeit seit 1 Abril.
    Meine Frage ist:
    Ich wäre auch in Kurzarbeit oder für meine Situation :Schwanger, mit Beschäftigungverbot und 2 Monaten vor der Mutterschutz hätte die Möglichkeit, die Kurzarbeit nicht zu erhalten, weil der Monat April beeinflusst in meiner Mutterschaftsgeld.

    ist die Kurzarbeit beeinflusst in der Mutterschaftsgeld?Und Elterngeld?

    Vielen Dank für Ihre Antwort! 🙂

      1. Hallo Anke,
        Vielen Danke für Ihre Rückmeldung! 🙂 Ich möchte nicht in Kurzarbeit gehen, aber welche Chance habe ich?
        Deshalb schreibe ich Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Artikel.
        Wo kann ich weitere Informationen dazu finden?

        Aktueller Hinweis zu Beschäftigungsverbot & Kurzarbeit wegen des Corona-Virus (Stand 25.3.2020)
        Wenn Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge es nicht explizit ausschließen, gilt die Kurzarbeiterregelung für alle Beschäftigten, also auch die Schwangeren im Beschäftigungsverbot. Ausgenommen ist die Mutterschutzfrist bzw. die Referenzzeit, also die drei Monate für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Eventuell lässt sich mit dem Arbeitgeber vereinbaren, die Schwangere im BV von der Kurzarbeit auszunehmen.
        Im Moment versucht die Politik zu erreichen, dass die finanziellen Einbußen sich nicht auf die spätere Berechnung des Elterngeldes auswirken. Ob und wie genau das sichergestellt wird, müssen wir abwarten.

        Ich habe diese Informationen auf Ihrer Website gefunden.
        Ich bin jetzt in dieser Situation: schwanger, im Beschäftigungsverbot und zwei Monate vor meinem Mutterschutz.
        Wo kann ich weitere Informationen finden?
        Vielen Dank im Voraus!!

        1. Hallo Anke, ich bin in der 7 Ssw, laut Arzt liegt Risikoschwangerschaft vor. Wenn ich BV kriege, wodurch ich weniger Std. arbeiten soll also nicht mehr Vollzeit sondern Teilzeit, wird dann mein Gehalt dadurch auch gekürzt? Vielen Dank im Voraus.

          1. Hallo Lena,

            nein, wenn du ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommst, wird dein Gehalt weiter voll bezahlt, auch wenn du weniger arbeitest.

            Alles Gute!

  40. Hiii bin momentan in der 9SSW arbeite in einer Fabrik mein Arbeitgeber hat mir ein Beschäftigungsverbot gegeben..Mein Arbeitsvertrag ist bis Ende 31 August 2020 was muss ich machen muss ich trotz Beschäftigungsverbot ein Krankenschein abgeben..? Was muss ich danach machen von wo krieg ich Geld habe in einer seson Arbeit gearbeitet habe auch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bitte hilft mir…wann krieg ich Mutterschutz Geld – Elterngeld ich kenn mich garnicht aus 🙁
    Lg Bigi

    1. Hallo Bigi,
      an deiner Stelle würde ich das generelle Beschäftigungsverbot deiner Krankenkasse melden. Ruf doch einfach mal an und lass dich beraten. Ob du nach dem Auslaufen deines Vertrages Arbeitslosengeld bekommst oder nicht, hängt davon ab, wie lange du angestellt warst. Frag doch am besten direkt beim Arbeitsamt nach.

      Gut wäre, wenn du vom Arzt ab September kein individuelles Beschäftigungsverbot bekommst, sondern das generelle Beschäftigungsverbot durch deinen Arbeitgeber ausläuft. Dann giltst du als vermittelbar und es sollte keine Probleme geben. Das Mutterschaftsgeld wäre dann so hoch wie das Arbeitslosengeld.

      Das Elterngeld berechnet sich wahrscheinlich aus aus deinem Einkommen dieses Jahr und den Monaten ohne Einkommen. Denn Arbeitslosengeld zählt nicht als Einkommen. Du bekommst also weniger Elterngeld, als wärst du das ganze Jahr festangestellt gewesen. Es sollte aber deutlich höher sein als das Mindestelterngeld. Wenn du im Jahr davor mehr Monate gearbeitet hattest, kann auch dieses Jahr zur Berechnung genommen werden.

      Alles Gute!

  41. Hallo,
    ich bin Erzieherin und seit einem Jahr in Elternzeit. Angesetzt waren ursprünglich 2 Jahre. Ich habe die Elternzeit nun in Absprache mit meinem Arbeitgeber auf 14 Monate verkürzt.
    Erhalte ich meine Lohnfortzahlung(nach den 14 Monaten Elternzeit) wenn ich nun vor Arbeitsantritt erneut schwanger werden sollte und wieder ein Beschäftigungsverbot aufgrund fehlender Immunität bekomme? Und muss ich, um die Lohnfortzahlung zu erhalten, schon gearbeitet haben bevor ich ins Beschäftigungsverbot gehe?

    LG ☀️

  42. Hallo!
    Mich bewegt die Frage nach dem Anspruch der Notbetreuung und ich würde das gerne aus rechtlicher Sicht betrachten.
    Mir ist wichtig dass meine Kinder endlich wieder soziale Kontakte, Spielen unter Gelichaltrigen und Abwechslung haben.
    Deswegen bleibe ich dran…
    Nach meinem Verständnis ist die Situation folgende:
    Die Regierung verkündet, dass systemrelevante Berufe die Notbetreuung nutzen dürfen. Ich gehöre zu dieser Gruppe.
    Die Regierung hat die Gruppe nicht näher bezeichnet:
    Dürfen diese Berufe diese Notbetreuung auch nutzen, wenn sie im Krankenstand, Berufsverbot oder in einer Risikoschwangerschaft sind?
    Da es nicht ausdrücklich/ klar eingegrenzt, sehe ich da eine rechtliche Lücke.
    Ich bin also sytemrelevant, aber schwanger im Beschäftigungsverbot. Ich habe kein betriebliches Beschäftigungsverbot, sondern eines vom Frauenarzt.
    In dem Verbot steht nichts über die Gründe. Diese sind wahrscheinlich privat. Wie bei einer Krankschreibung auch. Da gibt es ja keine Diagnose für den Arbeitgeber. Nach meiner Beurteilung dürfte ich die Betreuung nutzen.
    In dem Antrag gilt es folgendes Kreuz zu machen:
    „Ich bin aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung meines Kindes an folgenden Tagen gehindert…“
    Ich habe immer Mo und Di gearbeitet. An „folgenden Tagen“ bin ich nicht verhindert, da ich immer zuhause bin.
    Aber wie ist ein Beschäftigungsverbot bzw ein Krankheitsfall zu bewerten?
    Bin ich dann nicht durch Krankheit verhindert???
    Ich hatte die Haltung, dass ich bei dem Kreuz wöchentlich den Mo und Di angebe, wie ich auch gearbeitet hätte und zu dem Antrag, der aktuell nur im Kiga abgelegt wird, meinen Arbeitsvertrag, mein Beschäftigugsverbot dazu gelegt hätte, so dass im Fall, dass die Anträge im Kiga kontrolliert würden, Transparenz da ist. Passt das? Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen. Es ist ein Luxusproblem, da ich nicht die Not wie andere habe, aber ich habe vielleicht das Recht und das möchte ich ergreifen, wenn es meinen Kindern dient.
    LG Julia

    1. Hallo Julia,

      so wie ich das zumindest für Berlin gelesen habe, gilt die Notbetreuung nur für Eltern, die wirklich keine andere Möglichkeit für die Kinderbetreuung organisieren können. Da du zuhause bist, fällst du meines Erachtens aus der Notbetreuung heraus. Natürlich fehlen unseren Kindern die sozialen Kontakte, das gilt aber auch für diejenigen, die gar nicht darunter fallen und bis August (Stand 24.4.) warten müssen. Wie wäre es, wenn ihr euch privat in ganz kleiner, fester Gruppe organisiert? Denn je mehr Eltern die Notbetreuung in Anspruch nehmen, desto wahrscheinlicher wird es ja, dass es eine zweite Welle gibt, die sich dann nicht mehr beherrschen lässt.

      Alles Gute!

    2. Hallo,

      Ich befinde mit im Teilbeschäftigungsverbot und arbeite 4 Stunde die Woche, Dienstag 2 Stunden und Donnerstag.
      Wie werden nun meine Urlaubstage verrechnet?
      Vor der Schwangerschaft wurden meine kompletten Urlaubstage bereits verplant.
      Die letzten 2 Wochen waren also 10 Tage Urlaub eingetragen, obwohl ich ja davon aufgrund des Beschäftigungsverbotes nur 4 Tage in der Arbeit gewesen wäre, ist das trotzdem so rechtens?

      Liebe Grüße,

      Diana

  43. Wir planen derzeit schwanger zu werden und meine Frau wird höchstwahrscheinlich vom Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot attestiert bekommen. Ihr Arbeitsvertrag würde während des Beschäftigungsverbots auslaufen. Würde Sie dann bis zur Geburt weiter Krankengeld (ca. 70% vom Brutto) erhalten oder müsste sie sich arbeitslos melden, um ALG I zu bekommen (sofern das bei Beschäftigungsverbot überhaupt geht)? Da sich ALG I sehr negativ auf das Elterngeld auswirken würde, würden wir eigentlich die Krankengeld-Variante bevorzugen (sofern es tatsächlich in der oben genannten Höhe ausbezahlt werden würde). (Zusatzfrage: Wie hoch wäre das Mutterschaftsgeld, wenn man während der Phase des Beschäftigungsverbots nach dem Auslaufen des Arbeitsvertrags tatsächlich Krankengeld beziehen würde? Wäre es das dann nur ein Tagessatz von 13 Euro?). Beste Grüße und danke für Eure Unterstützung im Paragrafendschungel

    1. Hallo Marcel,

      Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverbot sind keine gute Kombination. Zumindest dann nicht, wenn deine Frau gar nicht als vermittelbar gilt. Denn dann bekommt sie höchstwahrscheinlich kein ALG1 und es gibt vielleicht noch weitere gravierende Einschränkungen (siehe letzter Absatz im Artikel).

      Wenn der Vertrag ausläuft, gibt es auch das „Krankengeld“ nicht mehr, denn genau genommen handelt es sich dabei um eine Lohnfortzahlung. Die Agentur für Arbeit zahlt im Normalfall das Mutterschaftsgeld in Höhe des alten Vertrages. Aber nur, wenn es eine Kündigung gab und meines Erachtens nicht, wenn der Vertrag ausgelaufen ist.
      Erkundigt euch da bitte vorher ganz genau beim Arbeitsamt und bei eurer Krankenkasse.

      Alles Gute!

      1. Danke für die Antwort. Nach einer eingehenden Online-Recherche sind wir uns eigentlich ziemlich sicher, dass auch bei auslaufenden Arbeitsvertrag Anspruch auf Krankengeld besteht unter der Bedingung, dass die Arbeitsunfähigkeit während des laufenden Arbeitsvertrags attestiert wurde und über dessen Laufzeit hinausgeht. Allerdings hätten wir diesbezüglich gern eine verbindliche Auskunft. Vermutlich führt da wohl kein Weg an einem Anwalt vorbei.

        Unklarheit besteht auch immer noch bezüglich der Höhe des Mutterschaftsgelds. Denn wir vermuten, dass das Krankengeld bis zum Eintritt des Mutterschutzes bezahlt wird, dann aber eventuell nicht mehr, sondern lediglich der Tagessatz von 13 Euro. Aber sicher sind wir uns hierbei natürlich nicht und würden uns daher über jeden sachdienlichen Hinweis freuen. Da die Fragen sehr speziell sind, wären wir auch schon glücklich, wenn Sie uns eventuell Hinweise auf Ansprechpartner schicken könnten, die in diesen Fragen juristisch akkurat beraten (auch gegen Gebühr).

  44. Dear,

    I am looking for an advice on a delicate matter regarding an organizational change during a beschaftigungsverbot in pregnancy.

    I am employed on a full time “unlimited“ contract for 7 years. Due to health issues in my second pregnancy my doctor has issued to me on 19.02.2020 “beschaftigungsverbot“ , as I have worked long overimes (leadership position) and as well had significant health issues leading to this decision. My mutterschutz starts on 11.08.2020.

    My boss has informed me via email on 28.04.2020 of an organizational change that my position has been assigned to one of my subordinates as he was acting in the position for barely 2.5 months in my absence. I still remain reporting to him and when I am back the company would look for a new position for me. Is this handling legal or it is braking of the working law?

    For how long is the employer obliged to keep my position? For how long an acting person can get my position?

    Thank you very much for your advice,
    B.B.

    1. Good evening,

      as far as I am concerned, your employer is not breaking the law here, i.e. as long as they are offering you a comparable position upon your return.

      All the best!
      Anke

  45. Hallo, ich bin noch krankgeschrieben vom Hausarzt habe aber parralel ein Bv erhalten krankmeldung ging bis gestern Bv ab letzen Montag, bekomme ich probleme

  46. Hallo,
    Ab August 2019 war ich bei der Zeitarbeitfirma beschäftigt. Im März 2020 entschied sich das Unternehmen, in dem ich in den letzten 8 Monaten gearbeitet habe, mich einzustellen. Ich habe einen Vertrag für eine Probezeit bekommen. Ich war 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der Beschäftigung für eine Probezeit krankgeschrieben. Nach dieser Zeit wurde ich von meinem Arbeitgeber BV bekommen, weil die Arbeit für mich gefährlich ist. Wie soll ich mein Gehalt berechnen, wenn ich 3 Monate nicht am „neuen Vertrag“ gearbeitet habe? Zählt auch die Zeit, in der ich für einen anderen Arbeitgeber gearbeitet habe, aber immer noch im selben Firma bin? sollte ich nur diese Zahlung von März bis Erhalt der BV berücksichtigen. Ich kann die Antwort auf meine Frage in Ihrem Artikel nicht finden. Ich bin derzeit in 23 SSW. Ich werde im Voraus für Ihre Antwort dankbar sein!
    Mit freundlichen Grüßen
    Eva.

    1. Hallo Eva,

      ich bin nicht sicher, was du mit Probezeit meinst. Hast du einen normalen Vertrag, der eine Probezeit mit drin hat? Oder nur einen Vertrag über ein paar Monate?
      Wenn es ein normaler Vertrag ist, bekommst du im BV so viel Geld, wie in deinem Vertrag steht. Egal ob du krank geschrieben warst oder nicht.

      Alles Gute!

  47. Hallo,
    ich bin im 4. Monat schwanger und habe meinem Chef vor Kurzem darüber informiert. Aufgrund von Corona hat er mich auf unbestimmte Zeit freigestellt (Entbindung: November 2020). Darf ich in der Zeit der Freistellung in Urlaub fahren oder muss ich mir dafür offiziell Urlaub nehmen/ genehmigen lassen von meinem Arbeitgeber und bekomme ich nun Kurzarbeitergeld für Nullarbeit, wenn die Firma für alle Mitarbeiter Kurzarbeit angemeldet hat?
    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
    Verena

    1. Hallo Verena,

      wenn dein Chef dich von der Kurzarbeit nicht explizit ausgenommen hat, gilt das Kurzarbeitergeld auch für dich.
      Bzgl Urlaub kommt es wohl darauf an, was genau ihr vereinbart habt. Am besten liest du hier mal nach.

      Alles Gute!

  48. Hiii seit 15.04.2020 bekomme ich Gehalt erhöhen .Ich bin in der 6 ssw Woche ,bei uns bekommt man sofort Beschäftigungsverbot . Wie sieht das jetzt aus für mich mit der Gehalt.

    1. Hallo Titi,

      ich glaube, die Frage habe ich schon öfter beantwortet. Du bekommst das höhere Gehalt weiter.

      Alles Gute!

  49. Hallo ihr Lieben,

    Ich hätte da auch eine Frage, und zwar:

    Ich bin Kinderpflegerin in einem katholischen Kindergarten. Ich stehe in diesem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis seit Sept. 2011.
    Vom 17.Juni 2017 bis 09.Februar 2020 ruhte mein Vertrag auf Grund von Krankheit.
    Nun meine ich vor ca 2 Wochen schwanger geworden zu sein, also noch im April.
    Sobald ich dies mitteile werde ich höchstwahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen.

    Nun die eigentliche Frage:

    Wie wird denn nun mein Mutterschaftsgeld berechnet?
    Ich mache mir wahnsinnige Sorgen, dass es nun noch weniger Geld sein wird, als mein Gehalt eh schon,
    da ich vor Eintritt der Schwangerschaft ja keine vollen 3 Monate gearbeitet habe.

    Ich danke euch für euren Rat,
    Viele liebe Grüße, Silke

  50. Hallo,
    Ich bin seit mitte März im BV, da mein Gehalt monatlich variiert müsse mein Arbeitgeber mir doch den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate zahlen. Im März hat er es nach Lust und Laune mit 11 Euro getan und im April mit 11,22 was nicht mal ansatzweise an mein Gehalt kommt. Ich hab meinen Durchschnittslohn ausgerechnet und mir fehlen um die 120 Euro die ich leider sehr zu spüren bekomme. An wen kann ich mich in der Hinsicht wenden, für Anwälte habe ich kein Geld und möchte einfach nur gerecht bezahlt werden.Dankeschön im Voraus für die Antwort.

    1. Hallo Maria,

      wenn du denkst, dass dein Arbeitgeber falsch rechnet, musst du ihn ganz schnell schriftlich anmahnen. Denn sonst kann es sein, dass du die meist vertraglich geregelten Ausschlussfristen verpasst. Du kannst außerdem bei der Krankenkasse nachfragen, ob ihre Experten vermitteln können. Denn sie ersetzen ja deinem Arbeitgeber seine Auslagen.

      Alles Gute!

  51. Hallo liebes babelli Team,

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich befinde mich momentan in Elternzeit. Mein Kind ist 2 Jahre alt und geplant war, dass ich ab August wieder 15 Stunden arbeiten gehe (also während des letzten Jahres meiner 3 jährigen Elternzeit). Nun ist es so, dass das Kind ab September in die Kita geht und ich ab Mitte August meinen Resturlaub nehmen wollte. Soweit so gut. Nun bin ich allerdings ganz frisch schwanger und stehe nun vor einem Haufen an Fragen und Sorgen.
    Muss ich dem Arbeitgeber nun direkt schon mitteilen, dass ich schwanger bin (hatte bereits 2 Fehlgeburten)? Kann ich die 3 Monate abwarten (dann wäre ich bei Information des Arbeitgebers gerade in der Kita Eingewöhnung und quasi in Urlaub). Mit der Arbeit beginnen könnte ich dann allerdings nicht, da ich direkt ein Beschäftigungsverbot bekomme in meinem Beruf.
    Ich habe Angst, dass der AG meine Schwangerschaft als berechnet ansieht und enttäuscht von mir sein wird. Dem ist nicht so.
    Geht das so alles überhaupt? Oder würde ich einfach weiter in Elternzeit sein und keinen Lohnersatz bekommen? Macht es einen Unterschied wann ich die Schwangerschaft mitteile?

    Entschuldigung Sie die vielen Fragen, aber ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll und habe auch Sorgen was das finanzielle und berufliche betrifft.

    LG
    C.A.

    1. Hallo Anne,

      Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann würdest du sofort ein arbeitgeberseitiges Beschäftigungsverbot erhalten. Damit er dich und das Leben deines ungeborenen Kindes schützen kann, solltest du deinen Arbeitgeber so früh wie möglich über deine Schwangerschaft informieren. Am besten vor Arbeitsantritt – sprich Urlaubsbeginn. Dein Resturlaub verfällt nicht, da du in Elternzeit bist. Auch gewährte Urlaubstage, die du aufgrund des Beschäftigungsverbotes nicht nehmen kannst, bleiben bestehen. Du bist derzeit noch in Elternzeit, daher bist du vor einer Kündigung geschützt. Zusätzlich bist du schwanger, was ebenfalls einen besonderen Kündigungsschutz bedeutet.
      Deine Gedanken und Sorgen kann ich gut nachvollziehen. Danke auch an dieser Stelle für deine Offenheit (Fehlgeburten). Spricht etwas dagegen, das mit deinem Chef/deiner Chefin genau so zu besprechen?

      Wenn eine Teilzeitbeschäftigung geplant war, dann bekommst du im Falle des Beschäftigungsverbots dein vereinbartes Teilzeitgehalt. In der Regel bekommt dein Chef dieses von der Krankenkasse (zumindest teilweise) erstattet.
      Deine bestehende Elternzeit kannst du zu einem Tag vor dem neuen Mutterschutz kündigen. Dann lebt dein ursprünglicher Vertrag wieder auf und du hast dann Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die nicht genutzte Zeit darfst du später noch nehmen.

      Alles Gute!

  52. Hallo, ich habe eine frage. Ich bin seid april schwanger und seid dem 12.7 im beschäftigungsverbot vom arbeitgeber. Ich habe einen stundenvertrag in dem mindestens 30 stunden arbeitsleistung pro woche stehen, werde also nach stunden bezahlt. Nun heißt es das der durchschnitt der letzten 3 monate gezahlt wird. Ich war im januar arbeitslos , bzw habe erst am 22.1 bei meinem arbeitgeber angefangen zu arbeiten. Dh ich habe für januar arbeitslosen geld und vom Arbeitgeber 10 stunden bezahlt bekommen. Februar und März war ich komplett arbeiten. Bekomme ich den durchschnitt oder wie es mein Arbeitgeber sagt die 30 stunden pro woche bezahlt? Vielen dank, ich weiss sonst nicht wo ich mir hilfe holen kann…

  53. Hallo,

    ich habe ein teilweißes Berufsverbot bekommen, das heißt ich darf nur noch vier Stunden am Tag arbeiten. Meine Frage ist, wie läuft das jetzt mit meinem Urlaub ab? Ich hab noch 8 Tage Urlaub dieses Jahr, heißt das nun dass ich nur die tatsächlichen 8 Tage Urlaub nehmen kann oder 16 Tage, weil ich pro Tag nur einen halben Tag Urlaub nehmen muss?

  54. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin in der 9ssw und bin 46 jahre alt, Muttermundschwäche. Letztes jahr fehlgeburt. Habe einen sehr stressigen job. Ich bin für alles, wirklich alles zuständig. Kleine firma, ich arbeite immer alleine, mein Chef kommt nur alle paar Monate mal vorbei, da er im Ausland wohnt.
    Meine Frage bezieht sich auf die Wahrscheinlichkeit das mein gyn mir ein BV ausspricht. Ich muss die Außenanlagen pflegen, Innenreinigung (900m2), Lagertätigkeiten (auch schwer heben), alles im Büro erledigen, nach der eigentlichen Arbeitszeit bin ich in Bereitschaft falls etwas passiert.
    Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, das ich ein individuelles BV erhalte?
    Vielen Dank für Ihre Antwort vorab.
    Mfg

    1. Hallo Sabine,

      recht hoch. In deinem Fall findest du bestimmt eine Ärztin, die dir helfen kann, da dein Chef dir wahrscheinlich keine schwangerengerechte Tätigkeit anbieten kann.

      Alles Gute!

    1. Hallo Radek,

      das ist genau der Fall, den wir im letzten Absatz meinten. Reicht vielleicht ein „teilweises Beschäftigungsverbot“? Dann wäre deine Frau weiter „vermittelbar“ (in einem anderen Job) und würde wieder ALG 1 bekommen.

      Alles Gute!

  55. Guten Tag,

    Kurz zum Sachverhalt:
    – Ich bin seit dem 1. Januar 2015 in Vollzeit unbefristet beschäftigt.
    – Meine erste Tochter wurde am 18. März 2017 geboren. Ich ging unmittelbar in Elternzeit, die offiziell am 17. März 2020 endete.
    – Aus familiären Gründen nahm ich anschließend unbezahlten Sonderurlaub, bis zum 31. Juli 2020
    – Am 1. August 2020 begann ich wieder meine Arbeit, allerdings reduziert auf 32 Stunden pro Woche.
    – Nun bin ich erneut schwanger – Entbindungstermin ist der 15. Februar 2021.
    – Aufgrund schwerer Komplikationen im letzten Trimester der ersten Schwangerschaft (Präeklampsie, Lähmung nach Not-Kaiserschnitt und weitere Komplikationen) ist meine jetzige Schwangerschaft als Risiko-Schwangerschaft eingestuft.
    – Meine Frauenärztin hat mit mir besprochen, dass sie bei ersten Anzeichen von Problemen umgehend ein Beschäftigungsverbot aussprechen wird. Da mir bereits jetzt alles zu viel wird, möchte ich dies in Anspruch nehmen, mache mir aber Sorgen über die finanziellen Auswirkungen.
    Die rechtliche Frage, auf die ich leider sehr widersprüchliche Antworten finde:
    – Habe ich in der oben geschilderten Situation Anspruch auf Zahlung des vollen Lohns während des Beschäftigungsverbots? Ich habe häufig gelesen, dass man die drei letzten Monate vor der Schwangerschaft Lohn erhalten haben muss? Ich hatte aber von 18. März bis 31. Juli 2020 unbezahlten Sonderurlaub gehabt und vorher Elternzeit. Wie wird mein Lohn während des Beschäftigungsverbots berechnet? Danke für die Hilfe!
    Anna

    1. Hallo Anna,

      in solchen Fällen schaut man normalerweise auf das vertraglich vereinbarte Einkommen, dass gerade gilt. Also in deinem Fall das Gehalt für 32 Stunden pro Woche.

      Alles Gute!

  56. Hallo und zwar hätte ich eine Frage zu der Berechnung bei Beschäftigungsverbot. Ich habe aufgrund von Corona 2 mal meine Stelle verloren in den letzten 10 Monaten und danach einen Nervenzusammenbruch erlitten und bin jetzt seit September krank geschrieben mit Krankengeldbezug. Da ich 38 bin, tickt bei mir natürlich auch die Uhr. Ich habe heute einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und werde ab 1.12 wieder arbeiten, ich hatte am We Verkehr und frage mich nun was passiert wenn ich jetzt schwanger geworden bin? Von meinem neuen AG weiss ich das er schwangere sofort ins BV schickt wegen Corona und da ich im medizinischen Bereich tätig bin. Wie wird dann das Gehalt berechnet? Aus den letzten 3 Monaten inkl Krankengeld?? Erfährt dann mein AG das ich vorher Krankengeld bezogen habe? Ich habe das nämlich nicht erwähnt. Vielen Dank für eine Antwort.

    1. Hallo Mia,

      meines Erachtens ist der neue Vertrag die Grundlage für die Berechnung. Auch wenn du noch keine drei Monate dort beschäftigt sein wirst.
      Ob dein Arbeitgeber vom Krankengeld erfährt oder nicht, kann ich nicht sagen. Ich sehe aber nicht, warum es so sein sollte. Mach dich nicht verrückt und warte erst mal das Testergebnis ab 😉

      Alles Gute!

  57. Guten Tag
    Ich bin in der 16. SSW und seit Mai wegen Corona in Kurzarbeit. Jetzt bin ich seit vorgestern im individuellen Beschäftigungsverbot. Jetzt stellt sich mir die Frage was ich jetzt für einen Lohn bekomme. Zählen die letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft als Bemessung? Man liest ja gerade überall, dass man trotz Kurzarbeit (wegen Corona) keine Einbuße hat. Können Sie mir weiterhelfen?
    Vielen Dank

    1. Hallo,

      wie schon mehrfach beantwortet gilt das Kurzzeitgehalt für alle Beschäftigten. Es sei denn, die Schwangere wird explizit von der Kurzarbeit ausgenommen.

      Alles Gute!

  58. Hallo,

    ich war krankgeschrieben bzw. arbeitsunfähig und wurde Ende Oktober ausgesteuert. Seitdem ist das Arbeitsamt für mich zuständig und bekomme ich ALG 1. Mein Arbeitsverhältnis ruht also, ich bin in ungekündigter Anstellung.
    Eine evtl. Reha (steht noch aus) und eine anschließende Wiedereingliederung waren in Planung.
    Mit meiner Ansprechpartnerin beim Arbeitsamt ist vereinbart, dass ich aufgrund der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe (da eine Wiedereingliederung ja in absehbarer Zeit stattfinden würde).

    Nun bin ich zwischenzeitlich schwanger und habe heute von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot (ab heute ohne Enddatum) erhalten.
    Meinen Arbeitgeber habe ich gleich informiert.
    Wie verhalte ich mich nun richtig in dieser speziellen Situation (Beschäftigungsverbot aus der Arbeitsunfähigkeit heraus)?
    Was gibt es zu beachten?
    Muss ich das Arbeitsamt informieren?
    Muss ich die Krankenkasse informieren?

    Herzlichen Dank und Grüße

    1. Hallo D.

      hast du den letzten Absatz unseres Artikels (Infobox) gelesen? Ein Beschäftigungsverbot aus der Arbeitsunfähigkeit heraus, kann finanzielle Probleme mit sich bringen. Besser wäre es, wenn du ein teilweises Beschäftigungsverbot erhieltest oder nur eine Krankschreibung.

      Ja, sowohl Arbeitsamt und Krankenkasse müssen davon erfahren.

      Alles Gute!

  59. Hallo,
    ich hätte gerne eine Auskunft bezüglich der Berechnung d. Entgeltes im Beschäftigungsverbot.
    Ich bin jetzt in der 7. SSW. Die Befruchtung fand am 01.01. statt. Der Beginn der Schwangerschaft wird jedoch mit dem Datum der letzten Periode berechnet oder? Wenn ja, wäre der Beginn der 18.12. oder doch der Tag des Eisprungs, 01.01.? 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft ist dann unter Umständen Sept., Okt., Nov., nun hatte ich im September nur 300 € Nettogehalt vom Arbeitgeber, da ich fast den gesamten Monat Krankengeld erhielt, ab Oktober dann wieder volles Gehalt. Wird das Krankengeld bei der Berechnung des Entgeltes im Beschäftigungsverbot berücksichtigt oder fließt tatsächlich nur das Gehalt vom Arbeitgeber für den Sept. in die durchschnittliche Berechnung ein?
    Vielen Dank im Voraus!

  60. Hallo,
    ich bin zur Zeit in der 7 SSW und der Stress (2-fache Abteilungsleiterin) war schon vor der Schwangerschaft kaum auszuhalten. Auch das Versprechen der Unterstützung wir immer zugesagt,, kommt dann aber nur Phasenweise oder neue Sachen kommen dazu und das Pensum bleibt. Zudem bin ich seit Mitte 2019 in Therapie auf Grund von Panikattacken. Auslöser sind hier das schlechte Gewissen Aufgaben oder Forderungen im Job oder Privat nicht erfüllen zu können. Ein Beschäftigungsverbot wäre einerseits ein absoluter Horror aber auch die schnellste Lösung aus dem Strudel zu kommen. Erfährt ein Arbeitgeber aus welchem Grund ein Beschäftigungsverbot vorliegt? Mir wäre das sehr unangenehm. Mein Arbeitgeber weiß auch noch nichts über die Schwangerschaft. Auch hier hadere ich mit dem Zeitpunkt, da ich gerne schon alles geklärt haben möchte. Im Sinne vor, wer übernimmt meine Aufgaben und wann komme ich wieder usw.
    Vielen Dank und liebe Grüße
    Kathrin

    1. Hallo Kathrin,

      ich denke nicht, dass er das erfährt. Nachfragen bei dir wird es aber bestimmt geben. Um sicher zu gehen, ruf doch mal bei deiner Krankenkasse an und frag nach. Das kannst du auch anonym machen.

      Wenn ich das so lese, bekomme ich das Gefühl, dass dir innerlich loszulassen sehr gut tun könnte. Alles vorherzusehen und zu -planen klappt eh selten. Meist kommt ja doch alles anders. Gerade mit Kindern. Dazu gehört auch, die Schwangerschaft mitzuteilen, ohne vorher alles selbst geregelt zu haben. Du kannst natürlich einen Plan/Vorschlag haben. Aber man kann schon von deinem Arbeitgeber erwarten, dass er/sie mitwirkt. Nur meine Meinung, entscheiden musst du das natürlich selbst.

      Alles Gute für dich!

  61. Guten Abend,
    Ich bin in der 18 SSW und war heute beim Betriebsarzt, aufgrund meiner Risikoschwangerschaft möchte die Ärztin mir ein Beschäftigungsverbot empfehlen. Ist eine Empfehlung rechtsgültig gegenüber meinen Arbeitgeber?
    Zudem wird dann von den letzten 13x Wochen vor der Schwangerschaft meine Lohnfortzahlung berechnet, allerdings war ich 2x Monate vor der Schwangerschaft im Krankengeld, wie wird dann meine Lohnfortzahlung berechnet? Ich bin seit über 7x Jahren unbefristet im Betrieb (Vollzeit/40Stunden)

    1. Hallo Insa,

      wenn es die Betriebsärztin war, hat dein Arbeitgeber kaum eine Chance, das anzufechten.
      Wichtig für deine Lohnfortzahlung ist, welches (Grund)gehalt in deinem Arbeitsvertrag steht. Normalerweise gibt es keine Einbußen dadurch.
      Nur eventuelle Boni oder Ähnliches werden versteuert.

      Alles Gute!

  62. Guten Tag,
    ich bin in der 17 SSW und war die letzten 3 Wochen krankgeschrieben, da ich plötzlich starke Blutung mit KH Aufenthalt hatte.
    Den Job habe ich erst seit 01.03.2021. Bei einem individuellen Beschäftigungsverbot hört ich keine 3 Monate vorzuweisen. Wie würde sich das Entgelt errechnen? Bei einer Reduktion der Stunden, zahlt der AG die geleisteten Stunden und die Krankenkasse die Differenzstunden?

    Besten Dank

    Freue mich auf eine Rückmeldung

    1. Hallo Grace,

      wichtig ist, welches Gehalt in deinem Vertrag steht. Meines Erachtens zahlt der Arbeitgeber dein volles Gehalt weiter und holt sich die Differenz von der Krankenkasse. Du musst also nichts tun.

      Alles Gute für deine Schwangerschaft!

  63. Hallo Zusammen,
    Ich bin in der 10. Woche und habe meinem Arbeitgeber meine SS noch nicht mitgeteilt.
    Aufgrund Problemen bei vorherigen SS möchte meine FÄ mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
    Ich war bis 05.03. in Kurzarbeit und der größere Teil der Belegschaft ist zur Zeit noch in Kurzarbeit. Ich und einige wenige arbeiten seit 05.03. wieder ganz normal.
    Was ist dann meine Berechnungsgrundlage?
    Eine erneute Kurzarbeit könnte auch für mich jeden Tag wieder kommen, ich überlege ob es sinnvoll ist das Beschäftigungsverbot so schnell wie möglich zu machen?
    Oder werde ich trotzdem auf KUG runtergestuft?
    Vielen Dank schonmal.
    Grüße Melanie

    1. Hallo Melanie,

      du bekommst das, was in deinem Vertrag steht. Wenn du gerade voll arbeitest, dann auch das volle Gehalt.
      Wenn während deines BV die ganze Belegschaft in Kurzarbeit ginge, würdest du auch heruntergestuft werden. Es sei denn dein Arbeitgeber nimmt dich explizit davon aus.

      Alles Gute!

  64. Hallo!
    Wie ist die Lohnfortzahlung im Berufsverbot geregelt bei folgender Situation: In den letzten Jahren wurde immer Vollzeit gearbeitet. Zuletzt nur für 1 Monat auf 50% reduziert aus privaten Gründen, danach wieder Vollzeit weitergearbeitet. Läge dieser Teilzeitmonat in den 13 Wochen vor Schwangerschaftsbeginn, würde er in die Berechnung der Lohnfortzahlung miteinfließen, obwohl zuvor und danach immer Vollzeit gearbeitet wurde?
    Vielen Dank schon mal für eine Antwort und viele Grüße!

  65. Guten Tag,
    ich bin seit Anfang November im Beschäftigungsverbot und arbeite in einer Heimeinrichtung im Schichtdienst.
    Nun ist die Besonderheit, dass ich bis Ende Oktober 100% und ab 1.11. einen Vertrag über 75% habe.
    Ich konnte bisher nur Artikel darüber finden, dass das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate ausgezahlt wird – wie ist es jedoch bei einer Vertragsänderung, die vorher festgehalten wurde.
    Zurzeit bekomme ich die 75% ausgezahlt, möchte jedoch wissen, ob es seine Richtigkeit hat, da ich verunsichert bin und der Fall schon sehr speziell ist

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen

    1. Hallo Ann-Kathrin,
      vorher vereinbarte Gehaltsänderungen bilden die Grundlage für das Einkommen im Beschäftigungsverbot. Siehe Abschnitt:

      „Achtung, wenn Änderungen des Arbeitsvertrages schon vor dem BV geplant waren (weniger Stunden, mehr Lohn o.Ä.): Dann bildet diese Vertragsvereinbarung bzw. -anpassung die Grundlage für die Berechnung (§21 Absatz 4 Satz 2 MuSchG).“

      Die Zahlungen sind also (in deinem Fall leider) so korrekt.

      Alles Gute!

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