So verhinderst du die Anrechnung von Corona-Soforthilfen auf das Elterngeld

Die Corona-Soforthilfe ist eine gute Unterstützung für dich als Selbstständiger. Wenn du aktuell Elterngeld beziehst, kann dieser Zuschuss zu einer empfindlichen Kürzung oder zu einer Rückzahlungsverpflichtung führen. Wann dieser Fall eintritt und wie du das verhinderst, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Warum ist die Corona-Soforthilfe für Selbstständige mit Elterngeld problematisch?

Diese Soforthilfe ist ein Zuschuss (R 6.5 Abs. 1 Satz 1 EStR). Sie ist also weder steuerfrei, noch unterliegt sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Es ist eine Betriebseinnahme.

Fallen Betriebseinnahmen und Elterngeld in einem Lebensmonat zusammen, kann das zu einer Kürzung bei deinem Elterngeld kommen.

Wann wird mein Elterngeld durch die Corona-Soforthilfe gekürzt?

Wenn dir in einem Lebensmonat die Soforthilfe und Elterngeld erhalten hast, solltest du dir folgende Fragen stellen:

  1. Sind deine Einnahmen (mit der Soforthilfe) in dem Monat höher als in der Schätzung die du zu Beginn für den Bezugszeitraum abgegeben hast?
  2. Überschreitest du durch die Soforthilfe dein im Elterngeldbescheid ausgewiesenes Einkommen (Gewinn) für den Bezugszeitraum?

Für den Bezugszeitraum sind die Verhältnisse in den Lebensmonaten mit Elterngeld maßgeblich. Unterschieden werden Monate mit Erwerbseinkommen und Monate ohne Erwerbseinkommen. Beide Zeiträume bilden für sich eine Einheit.

Dein Einkommen im Bezugszeitraum ist Null oder Negativ:

Dies trifft wahrscheinlich zu, wenn du von der Soforthilfe im Bezugszeitraum Betriebsausgaben bezahlst. Liegt dein Einkommen im Bezugszeitraum unter dem im Elterngeldbescheid angenommen Betrag, erfolgt die Berechnung anhand des Einkommens vor der Geburt. Die Chancen auf eine Nachzahlung stehen gut, wenn dein Gewinn geringer ausfällt. 

Tipp: Plane die weiteren Elterngeldmonate sorgfältig und überprüfe, wo du genau stehst. Es ist nicht ausgeschlossen, dass du aus der Krise mit mehr Elterngeld herauskommst.

Dein Einkommen im Bezugszeitraum fällt höher aus als geplant:

Fallen deine Einkünfte durch den Zufluss der Soforthilfe höher als geplant aus, kann dies zu einer Kürzung führen. Das liegt daran, dass sich dein Elterngeld aus der Differenz des Bemessungseinkommens vor und nach der Geburt berechnet. Fällt die Differenz kleiner aus, ist in der Folge dein Elterngeld geringer. Es kann zu einer Rückzahlungsverpflichtung deines Elterngeldes kommen. Ist dein Einkommen nach der Geburt höher, bekommst du nur das Mindestelterngeld.

Wie verhindere ich die Anrechnung der Corona-Soforthilfe auf mein Elterngeld?

Es gibt eine sogenannte Härtefallregelung: Du darfst rückwirkend den Elterngeldmonat ausklammern, in dem dir der Zuschuss überwiesen wurde. Sind die Hilfen in verschiedenen Monaten geflossen, gilt der Härtefall auch für den weiteren Monat.

Wichtig: du kannst diese Regelung nur in Anspruch nehmen, wenn der Zufluss maximal 3 Lebensmonate zurückliegt. Wenn du deinen Zuschuss bereits im März 2020 erhalten hast, ist jetzt schnelles Handeln gefragt: Beantrage so schnell wie möglich die Anwendung dieser Regelung.

Unter normalen Umständen ist eine rückwirkende Änderung dieser Art nicht möglich. Voraussichtlich verrechnet die Elterngeldstelle den bereits ausgezahlten Monat mit einem der folgenden Elterngeldmonate, sodass du ihn nicht zurückzahlen musst. Kommt es zu einer Rückzahlung, kannst du eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen. Die Elterngeldstelle prüft deinen Antrag anhand deiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Was bringt die rückwirkende Ausklammerung der Soforthilfen für mein Elterngeld?

Wenn du einen oder mehrere Lebensmonate aufgrund der Corona-Soforthilfe ausklammern lässt, unterbricht das deinen Elterngeldbezug für diese Zeit. Dieser Lebensmonat zählt bei der späteren Einkommensüberprüfung (Monate mit Erwerbseinkommen) nicht mit. Der Zuflussmonat der Soforthilfe ist in Bezug auf dein Elterngeld somit rückwirkend neutral.

Worauf sollte ich bei der Anwendung der Härtefallregelung der Corona-Soforthilfe achten?

Wenn du einen oder mehrere Lebensmonate aufgrund der Härtefallregelung ausklammerst, darfst du diese – unter bestimmten Voraussetzungen – hinten dran hängen. Beachte besonders nach dem 14. Lebensmonat folgende Grundsätze:

  • du darfst deinen Elterngeldbezug nicht mehr unterbrechen
  • Du kannst deinen Elterngeldbezug nicht weiter fortführen, wenn nach dem 14. Lebensmonat eine Lücke entsteht, es sei denn:
    • Ein Elternteil arbeitet in einem systemrelevanten Beruf. Dann ist die Verschiebung der nicht genommenen Elterngeldmonate bis 30. Juni 2021 möglich (entstehende Lücke unschädlich gem. §27 Abs. 1 BEEG)
    • Der andere Elternteil beantragt noch einen Elterngeldmonat und anschließend wechselt ihr den Bezug wieder zurück (längste Bezugsdauer je Elternteil 12 Monate beachten)

Was ist die Corona-Soforthilfe?

Wenn dir aufgrund der Corona-Krise nach dem 11. März 2020 wirtschaftliche Probleme entstanden sind, hattest du bis 31. Mai 2020 die Möglichkeit eine Soforthilfe der Bundesländer und zusätzlich vom Bund zu beantragen. Diese Unterstützungsleistung wurde als Einmalzahlung gewährt und ist auf 3 Monate ausgelegt. Voraussetzung war, dass du laufende Betriebskosten wie Miete, Leasingkosten für Maschinen oder Kredite für Geschäftsräume hast.

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  • Guten Tag Frau Nagel,
    ich habe eine Frage zur Neustarthilfe 2021 Januar bis Juni 2021, bzw. dem Überschneiden mit dem Elterngeld.
    Das mit dem Ausklammern eines Monats kam mir bei Antragstellung nicht in den Sinn. Ich habe am 20. April ´21 die Neustarthilfe erhalten, doch seit dem 18.April´21 (Geburtsdatum meines Kindes) Elterngeld bewilligt bekommen.. Muss ich nun die gesamte Summe anrechnen lassen? Die Hilfe galt ja schon für drei/vier Monate (Jan, Feb, März) zuvor. Inwiefern kann ich die Hilfe nun anteilig behalten?
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Natascha

    • Hallo Natascha,
      es ist, sofern du eine Einnahmen-Überschussrechnung machst, nicht relevant für welchen Zeitraum die Hilfe gezahlt wurde, sondern nur WANN sie dir zugeflossen ist. Da diese eindeutig in den Zeitraum des Elterngeldes fällt, wird sie als Erwerbseinkommen angesehen. Es gibt eine Härtefallregelung. Allerdings gilt diese nur rückwirkend für 3 Lebensmonate. Ich würde dennoch versuchen, diese in Anspruch zu nehmen an deiner Stelle. Hierfür einfach schriftlich an die Elterngeldstelle wenden, dass du den April nachträglich ausnehmen möchtest. Wenn du insgesamt inklusive der Neustarthilfe keinen Gewinn im Bezugszeitraum erzielst, ist es nicht erforderlich, die Härtefallregelung zu beanspruchen. Viel Erfolg. Wenn du magst, lass uns doch wissen, ob es noch geklappt hat.

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