Das Elterngeld ist einkommensabhängig und beläuft sich auf 67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Jedoch maximal 1.800,- € und mindestens 300,- € pro Monat. Ab 2011 ist folgendes zu beachten: Für Nettoeinkommen zwischen 1.200 EUR und 1.240 EUR vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes künftig schrittweise von 67 auf 65 %. Für je 2,- EUR, die das Einkommen über 1.200 EUR liegt, sinkt die Ersatzrate um 0,1%. Für Voreinkommen von über 1.240 EUR liegt die Ersatzrate künftig bei 65%.
Die Elterngeld-Leistung für ein Elternteil erfolgt für mindestens 12 Lebensmonate des Kindes. Weitere zwei Monate (12 + 2) stehen dem Partner zu, z.B. Vätermonate. Es ist auch möglich, dass beide Eltern jeweils sieben Monate Elterngeld erhalten um ihren Anspruch von 14 Monaten aufzubrauchen.
Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.