Für die Ausführung des Elterngeldes, gelten die von den Landesregierungen bestimmten Stellen. Dies werden voraussichtlich die bisher für das Erziehungsgeld zuständigen Stellen sein. Der Elterngeld-Antrag kann ab dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld wird rückwirkend für bis zu 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt.