[http://www.elterngeld.nrw.de]
[http://www.buergerdienste-saar.de]
[http://www.familie.sachsen.de/86.html]
[http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=19682]
[http://www.lasd-sh.de]
[http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/index.html]
[http://www.bremen.de/sixcms/detail.php?id=337800]
[http://www.bremerhaven.de/sixcms/detail.php?id=15483&APS=5&ANDOR=AND&Suchtext=Elterngeld&g_Worte=true]
[http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/hamburgservice/formulare/elterngeld.html]
[http://www.rp-giessen.de/st_ve/verwaltung/haevs/b_a6_haevs.htm]
[http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/DLP/Lebenslagen/Buerger/Umzug/2._Checkliste_zum_Umzug/_Dienste/Bundeserziehungsgeld/index.jsp?&view=12755]
[http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/elterngeld.xml?ceid=100383]
[http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/index.html]
[ http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/download.html]
[./impressum.html]
[./impressum.html]
[./impressum.html]
[./gesundheit.html]
[./babynahrung.html]
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[./wer_bekommt_elterngeld.html]
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[./schwangerschaft.html]
[./babynahrung.html]
[./erstausstattung.html]
[./gesundheit.html]
[http://www.bmfsfj.de]
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Niedersachsen
Kontaktieren Sie Ihre örtliche Kommune. Zuständig für das Elterngeld sind die Landkreise bzw. die großen Städte.

Nordrhein-Westfalen
Zuständig sind die Elterngeld-Stellen der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
http://www.elterngeld.nrw.de

Rheinland-Pfalz
Für das Elterngeld in Rheinland-Pfalz sind die Jugendämter der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie der Landkreise zuständig.


Saarland
Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur
-Elterngeldstelle-
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Tel.: (06 81) 99 78-0
eMail: elterngeld@bildung.saarland.de
www.buergerdienste-saar.de

Sachsen
Den Antrag auf Elterngeld können Sie bei den Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte anfordern.
www.familie.sachsen.de/86.html

Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt
Referat Bundeserziehungsgeldgesetz, Soziales
Maxim-Gorki-Str. 7
06114 Halle
Tel.: 0345-5276-0

Landesverwaltungsamt
Referat Bundeserziehungsgeldgesetz, Soziales
Halberstädter Str. 39a
39112 Magdeburg
Tel.: 0391-627-3000

www.sachsen-anhalt.de/

Schleswig-Holstein
Für das Elterngeld in Schleswig-Holstein sind die Landesämter für soziale Dienste zuständig. Diese sind in Lübeck, Heide, Schleswig und in Kiel.
www.lasd-sh.de

Thüringen
Für das Elterngeld in Thüringen sind die jeweiligen Landkreise u. großen Städte zuständig.

Berlin
Bürger- und Bezirksämter in Berlin
www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/index.html

Brandenburg
Kontaktieren Sie Ihre örtliche Kommune.
Zuständig für das Elterngeld sind die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte; des Weiteren die Stadt Schwedt

Bremen
Amt für Soziale Dienste, Sozialzentrum Mitte
Rembertiring 39
28203 Bremen
0421-3612874
www.bremen.de/

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Amt für Jugend und Familie
-Elterngeldstelle-
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven
Tel.: 0471 5902027

www.bremerhaven.de/


Hamburg
für das Elterngeld in HH, sind die jeweiligen Bezirksämter zuständig
http://fhh.hamburg.de/


Hessen
Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales
Darmstadt
Frankfurt
Fulda
Gießen
Kassel
Wiesbaden
www.rp-giessen.de/


Mecklenburg-Vorpommern
zuständig für das Elterngeld sind die Landratsämter f. Gesundheit u. Soziales, Abt. Soziales Versorgungsamt.

www.service.m-v.de/

Versorgungsamt Rostock
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Tel.: 0381/ 122 1500

Versorgungsamt Schwerin
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
Tel.: 0385/ 3991 0

Versorgungsamt Stralsund
Frankendamm 17
18439 Stralsund    
Tel.: 03831/ 2697 0    

Versorgungsamt Neubrandenburg
Neustrelitzer Str. 120
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395/ 380 0

Elterngeldantrag und Infos:

Aktuelle Elterngeld Antragsformulare beziehen Sie bitte jeweils von den zuständigen Ämter und Behörden. (Da im Lauf der Zeit, mit Formularänderungen zu rechnen ist, kann bei 16 Bundesländer keine Gewährleistung auf Aktualität und Richtigkeit gegeben werden.) Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Falls auf unserer Elterngeld-Seite mal eine falsche Telefonnummer auftaucht, informieren Sie uns bitte. Das Elterngeld-Team bedankt sich im voraus.
Baden-Württemberg
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank, früher Lakra) oder bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt / Stadtverwaltung.

L-Bank Familienförderung
76113 Karlsruhe
Tel.: 0800 6645471 Fax.: 0721-150-3191
Elterngeld L-Bank

Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales
95440 Bayreuth
Tel.: 0921-60503
www.zbfs.bayern.de/elterngeld/index.html
Elterngeld Anträge Bayern:
www.zbfs.bayern.de/elterngeld/download.html
Für die Ausführung des Elterngeldes, gelten die von den Landesregierungen bestimmten Stellen. Dies werden voraussichtlich die bisher für das Erziehungsgeld zuständigen Stellen sein. Der Elterngeld-Antrag kann ab dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld wird rückwirkend für bis zu 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt.
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