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Was leistet Elterngeld unter sozialpolitischen und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten?

Elterngeld hat in anderen Ländern positiv dazu beigetragen, dass bei steigender Frauenerwerbsquote mehr Kinder geboren werden. Das Elterngeld fördert Kontinuität im Beruf auch als Armutsvorbeugung. Es hilft vor allem Frauen, ihre Rente zu erwirtschaften, was auch vor dem Hintergrund veränderter Regelungen zur Einschränkung der Hinterbliebenenrente und der nachehelichen Unterhaltsansprüche wichtiger geworden ist. Elterngeld ist volkswirtschaftlich sinnvoll, weil verkürzte Erwerbsunterbrechungen zu mehr Steuereinnahmen und Einzahlungen in die Sozialsysteme führen. Elterngeld ist eine Antwort auf drohenden Fachkräftemangel durch den Geburtenrückgang und ermöglicht Betrieben Kosteneinsparungen durch weniger Fluktuations-, Wiedereinstiegs- und Fehlkostenzeiten.

  

Elterngeld für Alleinerziehende

Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können allein für die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten.

Bedingung ist jedoch, dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht.

Bei gemeinsamem Sorgerecht gilt das Gleiche, wenn der elterngeldberechtigte Elternteil eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist.

Bei gemeinsamer Wohnung der Eltern sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt. Ob der andere Elternteil in einer anderen Wohnung gemeldet ist oder noch einen zweiten Wohnsitz hat, ist nicht entscheidend. Es kommt hierbei auf die tatsächliche Lebenssituation an.

  
Infos Rund ums Baby für werdende Eltern. Viele interessante Themen zu Schwangerschaft, Geburt oder Beruf und Geld.  Nur wer gut informiert ist, ob mit Bezug auf das Elterngeld oder andere Leistungen, profitiert auch davon.

Elterngeld für Geschwisterkinder:

Familien mit mehr als einem Kind können einen  Geschwisterbonus erhalten. Hier werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des zweiten oder eines weiteren Kindes die vorherigen Zeiten mit Mutterschaftsgeld und mit Elterngeld nicht mitberücksichtigt. Das danach zustehende Elterngeld wird um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht.

Der Mindestbetrag erhöht sich ebenfalls von monatlich 300 Euro auf 375 Euro. Altersgrenzen für den Anspruch auf den Geschwisterbonus:
  
  • bei zwei Kindern im Haushalt, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist;
  • bei drei und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Kinder noch nicht sechs Jahre alt sind;
  • bei einem behinderten Geschwisterkind im Haushalt, bis das Kind vierzehn Jahre alt ist.

Für adoptierte oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder gilt als Alter der Kinder der Zeitraum seit der Aufnahme der Kinder in den Haushalt der elterngeldberechtigten Person.
Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind das jeweilige oben genannte Alter erreicht hat, entfällt der Geschwisterbonus. Der Grundbetrag des Elterngeldes bleibt bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder 14 Monaten bestehen.
  
Was bei Elterngeld und Teilzeitarbeit zu beachten ist:
Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Der Elterngeld-Berechtigte erhält dann 67% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen Einkommen nach der Geburt. Die Aufnahme einer TZ-Beschäftigung während des Elterngeld Bezuges ist der Elterngeldstelle umgehend mitzuteilen, damit das Elterngeld, falls erforderlich, neu berechnet werden kann.
Das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet!
Viele Familien erhalten weniger Elterngeld als gedacht. Die zum 1. Januar eingeführte staatliche Leistung wird nämlich in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Es lohne sich aber, den Antrag auf Elterngeld direkt zu stellen, da es auch anteilig ausgezahlt werde. Wer kein Mutterschaftsgeld erhält, bekommt von Anfang an Elterngeld. Das heißt: "Man kann nicht beide Leistungen in voller Höhe beziehen". Arbeitnehmerinnen erhalten zumeist erst ab dem dritten Monat Elterngeld, da die Mutterschutzleistungen ihres Arbeitgebers und ihrer Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt zumeist höher sind. Anschließend hätten sie nur noch höchstens zehn Monate Anspruch auf Elterngeld, zwei weitere Monate Elterngeld bekommt man, wenn der Partner zu Hause bleibt.

Partnermonate:
Beim Elterngeld sind Partnermonate möglich. Es werden Mütter und Väter gleichermaßen unterstützt. Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insge-samt also maximal 14 Monate. Die Partner können die Elterngeld Monatsbeträge bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen. Es kann zum Beispiel erst ein Partner die vollen zwölf Monatsbeträge, dann der andere zwei weiteren Monatsbeträge nehmen. Beide Partner können die Monatsbeträge für das Elterngeld auch gleichzeitig ausgezahlt bekommen, dann reduziert sich aber die Zahl der Monate entsprechend. Wenn also beide Eltern z.B. in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht. Auch bei der Verteilung der einem Elternteil zustehenden Monatsbeträge innerhalb des Zeitraums bis zum 14 Lebensmonat des Kindes sind die Eltern mit einer Ausnahme frei: Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Bezugsmonate der Mutter.
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<a href="http://www.elterngeld.de" title="www.elterngeld.de - Das neue Elterngeld 2007">Infos zum Elterngeld</a>
Elterngeld 2007: Das bisherige Erziehungsgeld wird vom neuen Elterngeld ersetzt.
Mit dem vom Bundestag beschlossenen Elterngeld, welches das Erziehungsgeld ablöst, ändert sich die Förderung für Familien ab 01.01.2007 grundlegend. Alle Eltern die sich nach der Geburt des Kindes für eine Baby-Pause entscheiden und nicht voll erwerbsfähig sind, erhalten ab 01. Januar 2007 mindestens 300,00 EUR bzw. bis maximal 1800,00 EUR je Monat Elterngeld. Vorausgesetzt, der betreffende Elternteil arbeitet nicht mehr als 30 Stunden je Woche.

Elterngeld-Eckpunkte:

Eltern bekommen das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld.
Das Elterngeld beläuft sich auf 67% des Nettogehaltes des Elternteils, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12 Monate. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 EUR/Monat, maximal 1800,00 EUR/Monat. Während der Elterngeldzeit ist Teilzeit- beschäftigung unter 30 Stunden wöchentlich möglich.
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